Benutzername und Kennwort können nicht mehr beim Belastingdienst angefordert werden
Ab 1. Juli ist es nicht mehr möglich, einen Benutzernamen und ein Passwort beim Belastingdienst anzufordern.
26-06-2023
Sind Sie ausländischer Steuerpflichtiger? Und verwenden Sie für die Einkommensteuererklärung einen Benutzernamen und ein Passwort, um sich beim Belastingdienst anzumelden? Dann können Sie diese noch bis zum 30. Juni 2023 verwenden. Danach können Sie sich nur noch mit Ihrem DigiD oder mit einem von der EU anerkannten elektronischen Identitätsnachweis Ihres Wohnlandes anmelden.
Anmelden mit DigiD oder mit einem von der EU anerkannten elektronischen Identitätsnachweis
Sie können sich mit Ihrem DigiD oder mit einem von der EU anerkannten elektronischen Identitätsnachweis Ihres Wohnlandes anmelden. Haben Sie noch keinen DigiD und keinen von der EU anerkannten elektronischen Identitätsnachweis? Beantragen Sie dann einen dieser Online-Identitätsnachweise.
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