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Aktuelle Informationen zur Corona-Sonderregelung ab 1. Juli 2022

Grenzgänger im Homeoffice: Folgen für Sozialversicherung und Steuern

27-06-2022

Lesen Sie mehr zu den Folgen für die Sozialversicherung und die Steuern, wenn Grenzgänger von zu Hause aus arbeiten.

Bis zum 31. Dezember 2022 keine Folgen für die Sozialversicherung

Obwohl die Corona-Sonderregelung zum 1. Juli 2022 offiziell beendet wurde, gilt diese Regelung in der Praxis weiter, und zwar bis zum 31. Dezember 2022. Darauf hat man sich auf europäischer Ebene in der Woche vom 13. bis 19. Juni geeinigt. Das bedeutet, dass Grenzgänger in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2022 im Homeoffice arbeiten können, ohne dass sie hierdurch in einem anderen Land sozialversichert werden. Welche Regeln ab 1. Januar 2023 gelten, ist zurzeit noch nicht deutlich. Sobald wir Genaueres wissen, informieren wir Sie auf unserer Website.

Bis zum 30. Juni 2022 keine Folgen für die Steuern

In Bezug auf die Steuern richtet sich die Corona-Sonderregelung nach den bilateralen Vereinbarungen, die die Niederlande mit Deutschland und Belgien getroffen haben. Diese Vereinbarungen sind bis zum 30. Juni 2022 gültig. Sie werden nicht verlängert und gelten also ab 1. Juli 2022 nicht mehr. Ab 1. Juli gelten wieder die regulären Bestimmungen aus den Steuerabkommen.

Wir informieren Sie so zeitnah wie möglich über die aktuellen Entwicklungen. Sie finden diese Informationen unter den häufig gestellten Fragen zum Thema Homeoffice.