Steuerboxen
Einkünfte pro Box
Es gibt verschiedene Einkommensarten. Im niederländischen Steuersystem sind diese in drei Gruppen (so genannte Boxen) unterteilt, für die jeweils ein anderer Steuertarif gilt.
Box 1: zu versteuerndes Einkommen aus Arbeit und Wohneigentum
Arbeitsentgelt, Sozialleistungen, Renten und Pensionen, Einkommen aus einem Unternehmen und aus Wohneigentum werden in Box 1 versteuert.
Box 2: zu versteuerndes Einkommen aus wesentlicher Beteiligung
Einkünfte aus einer wesentlichen Beteiligung an einer Gesellschaft werden in Box 2 versteuert. Box 2 ist für Sie nur dann relevant, wenn Sie – gegebenenfalls gemeinsam mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin – mindestens 5 % der Aktien bzw. Anteile einer niederländischen Gesellschaft (bv oder nv) besitzen.
Box 3: zu versteuerndes Einkommen aus Sparguthaben und Anlageaktivitäten
Sparguthaben und angelegtes Vermögen werden in Box 3 versteuert. Box 3 ist für Sie nur relevant, wenn Sie Vermögen in den Niederlanden haben, zum Beispiel Immobilien.
Tarife
Sie können drei Arten steuerpflichtiges Einkommen haben: Einkommen in Box 1, 2 oder 3. Wie viel Steuern Sie zahlen müssen, berechnet sich mittels der Steuertarife, die für die verschiedenen Boxen gelten. Pro Box gilt ein anderer Steuertarif.
Vorübergehend niedrigerer Tarif
Versteuern Sie Ihre Pension, Rente oder Sozialleistung ab 2016 in den Niederlanden? Dann müssen Sie vorübergehend möglicherweise weniger Steuern für Ihre Pension, Rente oder Sozialleistung zahlen. Der niedrigere Steuertarif gilt nur, wenn Sie eine Pension, Rente oder Sozialleistung beziehen, die Sie unter dem alten Steuerabkommen in Deutschland versteuern. Der niedrigere Steuertarif gilt somit zum Beispiel nicht, wenn Sie eine AOW-, WIA-, WAO- oder WAJONG-Leistung beziehen. Weitere Informationen zu dieser Regelung erhalten Sie auf der Website des Belastingdienst.
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