Sozialversicherungsbeiträge
Wo zahle ich Sozialversicherungsbeiträge?
Wenn Sie sozialversichert sind, können Sie Anspruch auf Kindergeld, (Sozial-)Leistungen, Renten, Pensionen oder die Erstattung von Gesundheitskosten haben. Hierfür zahlen Sie Beiträge. Sie wohnen in Deutschland und erhalten eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden. Dadurch haben Sie mit zwei Ländern zu tun, in denen Sie sozialversichert sein können und eventuell Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Um zu vermeiden, dass Sie in beiden Ländern sozialversichert sind und doppelte Beiträge von Ihrem Einkommen zahlen, wurden innerhalb Europas Vereinbarungen getroffen. Welche Vereinbarungen dies sind, lesen Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Diese Vereinbarungen sind in einer Europäischen Verordnung festgelegt. Den Text der Verordnung können Sie von der Website der Europäischen Kommission herunterladen.
In Europa wurde vereinbart, dass Sie nur in einem Land sozialversichert sein können und in diesem Land von Ihrem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Möchten Sie wissen, in welchem Land Sie sozialversichert sind? Dann benötigen wir noch weitere Angaben zu Ihrer Situation.
Welche Beiträge zahle ich in den Niederlanden?
Sie zahlen in den Niederlanden keine Sozialversicherungsbeiträge, sondern einen Vertragsbeitrag an das CAK. Weitere Informationen finden Sie unter Krankenversicherungskosten.
Welche Beiträge zahle ich in Deutschland?
Sie brauchen von Ihrer niederländischen Pension, Rente oder Sozialleistung keine Beiträge zu den deutschen Sozialversicherungen zu zahlen.
Welche Beiträge zahle ich in den Niederlanden?
Sie zahlen in den Niederlanden keine Sozialversicherungsbeiträge, sondern einen Vertragsbeitrag an das CAK. Weitere Informationen finden Sie unter Krankenversicherungskosten.
Welche Beiträge zahle ich in Deutschland?
Sie brauchen von Ihrer niederländischen Pension, Rente oder Sozialleistung keine Beiträge zu den deutschen Sozialversicherungen zu zahlen.
Sie sind in Deutschland sozialversichert und zahlen in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge. Sie zahlen keine niederländischen Sozialversicherungsbeiträge.
Von Ihrer Leistung behält die Krankenkasse die folgenden Beiträge ein:
- Krankenversicherung, 7,3% von höchstens 5.512,50 €
- Pflegeversicherung, 2,3 % von höchstens 5.512,50 €
Sie zahlen diese Beiträge auf Ihre vollen Leistungen bis zum geltenden Höchstbeitrag.
Sie sind in Deutschland sozialversichert und zahlen in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge. Sie zahlen keine niederländischen Sozialversicherungsbeiträge.
Von Ihrer Leistung behält die Krankenkasse die folgenden Beiträge ein:
- Krankenversicherung, 7,3% von höchstens 5.512,50 €
- Pflegeversicherung, 2,3 % von höchstens 5.512,50 €
Sie zahlen diese Beiträge auf Ihre vollen Leistungen bis zum geltenden Höchstbeitrag.
Sie sind in Deutschland sozialversichert und zahlen in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge. Sie zahlen keine niederländischen Sozialversicherungsbeiträge.
Von Ihrer Leistung behält die Krankenkasse die folgenden Beiträge ein:
- Krankenversicherung, 7,3% von höchstens 5.512,50 €
- Pflegeversicherung, 2,3 % von höchstens 5.512,50 €
- Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente und Altersrente), 9,3% von höchstens 8.050,00 €
- Arbeitslosenversicherung, 1,3% von höchstens 8.050,00 €
Sie zahlen diese Beiträge auf Ihre volle(n) Leistung(en) bis zum geltenden Höchstbeitrag.
Sie sind in Deutschland sozialversichert und zahlen in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge. Sie zahlen keine niederländischen Sozialversicherungsbeiträge.
Von Ihrer Leistung behält die Krankenkasse die folgenden Beiträge ein:
- Krankenversicherung, 7,3% von höchstens 5.512,50 €
- Pflegeversicherung, 2,3 % von höchstens 5.512,50 €
Sie zahlen diese Beiträge auf Ihre volle(n) Leistung(en) bis zum geltenden Höchstbeitrag.
Sie sind in den Niederlanden sozialversichert und zahlen Beiträge zu den niederländischen Sozialversicherungen.
Welche Beiträge zahle ich in den Niederlanden?
Sie beziehen eine ZW-Leistung (Krankengeld) vom UWV. Das UWV behält Volksversicherungsbeiträge von Ihrer Leistung ein. Das UWV zahlt auch die Zvw-Arbeitgeberabgaben in Höhe von 6,51 %.
Verrechnung über den Bescheid vom Belastingdienst
Sie machen jedes Jahr nach Ablauf des Jahres eine Einkommensteuererklärung beim Belastingdienst. Der Belastingdienst sendet Ihnen dann einen Steuerbescheid zu. Darin steht, ob Ihnen noch Beiträge erstattet werden oder ob Sie Beiträge nachzahlen müssen.
Welche Beiträge zahle ich in Deutschland?
Sie brauchen von Ihrem Einkommen keine Beiträge zu den deutschen Sozialversicherungen zu zahlen.
Ich habe Anspruch auf Beihilfe
Als (ehemaliger) Beamter empfangen Sie Beihilfe. Weitere Informationen, zum Beispiel über die zu entrichtenden Beiträge, erhalten Sie von Ihrem früheren Dienstherrn.
Sie sind in Deutschland versichert
Sie sind in Deutschland sozialversichert und zahlen Beiträge zu den deutschen Sozialversicherungen. Sie sind in den Niederlanden nicht mehr gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Erwerbsminderung versichert und zahlen deshalb auch keine Beiträge zu den niederländischen Sozialversicherungen.
Wie werden die Beiträge berechnet?
Ihr Arbeitgeber behält Beiträge von Ihrem Bruttoarbeitsentgelt ein. Diese Beiträge bestehen aus einem Arbeitnehmer- und einem Arbeitgeberanteil. Alle Beiträge werden an die Krankenkasse abgeführt. Ihr Arbeitgeber behält Beiträge von Ihrem Bruttoarbeitsentgelt ein. Die Beiträge von Ihrer Leistung werden von der Krankenkasse einbehalten. Folgende Beiträge werden abgeführt:
- Krankenversicherung, 7,3% von maximal 5.512,50 €
- Pflegeversicherung, 2,3 % von maximal 5.512,50 €
Sie zahlen diese Beiträge von Ihrem gesamten Arbeitsentgelt und Leistungsbetrag bis zur Höhe des geltenden Grenzbetrags.
Sie können sich in Deutschland für einen weiteren Rentenaufbau über die Flexirente entscheiden. Dann behält der Arbeitgeber weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung ein. Wie hoch der Beitrag ist, den Ihr Arbeitgeber an die Krankenkasse abführt, richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation. Die Krankenkasse kann Sie hierzu genauer informieren.
Sie sind in Deutschland versichert
Sie sind in Deutschland sozialversichert und zahlen Beiträge zu den deutschen Sozialversicherungen. Sie zahlen keine Beiträge zu den niederländischen Sozialversicherungen.
Wie werden die Beiträge berechnet?
Ihr Arbeitgeber behält Beiträge von Ihrem Bruttoarbeitsentgelt ein. Diese Beiträge bestehen aus einem Arbeitnehmer- und einem Arbeitgeberanteil. Alle Beiträge werden an die Krankenkasse abgeführt.
Ihr Arbeitgeber behält die folgenden Beiträge von Ihrem Bruttoarbeitsentgelt ein:
- Krankenversicherung, 7,3% von maximal 5.512,50 €
- Pflegeversicherung, 2,3 % von maximal 5.512,50 €
- Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente und Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, 9,3% von maximal 8.050,00 €
- Arbeitslosenversicherung, 1,3% von maximal 8.050,00 €
Von Ihrer Leistung werden von der Krankenkasse Versicherungsbeiträge einbehalten. Sie zahlen diese Beiträge von Ihrem gesamten Arbeitsentgelt und Leistungsbetrag bis zur Höhe des geltenden Grenzbetrags.
Sie sind in den Niederlanden sozialversichert und zahlen Beiträge zu den niederländischen Sozialversicherungen.
Welche Beiträge muss ich zahlen?
Sie zahlen Beiträge für:
- das Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz, 9,65 %)
- das Allgemeine Hinterbliebenengesetz (Anw, 0,1% %)
- das Krankenversicherungsgesetz (Zvw, 5,26% %)
Die Wlz- und Anw-Beiträge zahlen Sie auf Einkommen bis zu einem jährlichen Grenzbetrag von 38.441,00 € und den Zvw-Beitrag auf Einkommen bis zu einem jährlichen Grenzbetrag von 75.864,87 €.
Wie zahle ich diese Beiträge?
Sie zahlen diese Beiträge wie folgt:
- Einbehaltung von Ihrer Rente/Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden
- Steuerbescheid vom Belastingdienst
Deutsche Träger behalten keine niederländischen Beiträge von Ihrer Rente/Pension oder Sozialleistung ein. Das bedeutet, dass Sie diese Beiträge selbst über einen Steuerbescheid des Belastingdienst zahlen.
Sie sind in den Niederlanden sozialversichert und zahlen Beiträge zu den niederländischen Sozialversicherungen.
Welche Beiträge muss ich zahlen?
Sie zahlen Beiträge für:
- das Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz, 9,65 %)
- das Allgemeine Altersgesetz (AOW, 17,90% %)
- das Allgemeine Hinterbliebenengesetz (Anw, 0,1% %)
- das Krankenversicherungsgesetz (Zvw, 5,26% %)
Sie zahlen Wlz-, AOW- und Anw-Beiträge auf Einkommen bis zu einem jährlichen Grenzbetrag von 38.441,00 € und den Zvw-Beitrag auf Einkommen bis zu einem jährlichen Grenzbetrag von 75.864,87 €.
Wie zahle ich diese Beiträge?
Sie zahlen diese Beiträge wie folgt:
- Einbehaltung von Ihrer Rente/Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden
- Steuerbescheid vom Belastingdienst
Deutsche Träger behalten keine niederländischen Beiträge von Ihrer Rente/Pension oder Sozialleistung ein. Das bedeutet, dass Sie diese Beiträge selbst über einen Steuerbescheid des Belastingdienst zahlen.
Ich bin selbstständig tätig
Wenn Sie in Deutschland pflichtversichert oder freiwillig gegen Krankheitskosten versichert sind, müssen Sie der Krankenkasse Ihr Einkommen melden. Die Krankenkasse stellt fest, ob und in welcher Höhe Sie Beiträge entrichten müssen. Der Krankenversicherungsbeitrag beläuft sich auf 7,3%, der Beitrag für die Pflegeversicherung auf 2,3 % Ihrer Einkünfte bis zu einem Höchstbetrag von5.512,50 €.
Sie sind ebenfalls verpflichtet, Beiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 9,3% auf Einkommen bis zu einem Grenzbetrag von 8.050,00 € zu zahlen. Dadurch bauen Sie Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente und Altersrente auf.
Sie zahlen Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Melden Sie sich dafür bei der DRV an. Ist das nicht möglich? Dann verweist die DRV Sie an einen anderen Träger (zum Beispiel an den Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung oder die berufsständischen Versorgungswerke).
Sie sind über Ihre Einkünfte nicht versichert gegen Einkommensausfall bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Sie können zu diesem Zweck in Deutschland bei der DRV oder in den Niederlanden beim Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV) eine freiwillige Versicherung abschließen.
Möchten Sie wissen, welche Folgen sich für Sie ergeben?
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