Sozialversicherungsbeiträge
Sie sind in Deutschland versichert
Sie sind in Deutschland sozialversichert und zahlen Beiträge zu den deutschen Sozialversicherungen. Sie sind in den Niederlanden nicht mehr gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Erwerbsminderung versichert und zahlen deshalb auch keine Beiträge zu den niederländischen Sozialversicherungen.
Wie werden die Beiträge berechnet?
Ihr Arbeitgeber behält Beiträge von Ihrem Bruttoarbeitsentgelt ein. Diese Beiträge bestehen aus einem Arbeitnehmer- und einem Arbeitgeberanteil. Alle Beiträge werden an die Krankenkasse abgeführt. Ihr Arbeitgeber behält Beiträge von Ihrem Bruttoarbeitsentgelt ein. Die Beiträge von Ihrer Leistung werden von der Krankenkasse einbehalten. Folgende Beiträge werden abgeführt:
- Krankenversicherung, 7,3% von maximal 5.512,50 €
- Pflegeversicherung, 2,3 % von maximal 5.512,50 €
Sie zahlen diese Beiträge von Ihrem gesamten Arbeitsentgelt und Leistungsbetrag bis zur Höhe des geltenden Grenzbetrags.
Sie können sich in Deutschland für einen weiteren Rentenaufbau über die Flexirente entscheiden. Dann behält der Arbeitgeber weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung ein. Wie hoch der Beitrag ist, den Ihr Arbeitgeber an die Krankenkasse abführt, richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation. Die Krankenkasse kann Sie hierzu genauer informieren.