Kinder
Kann ich für meine Kinder Familienleistung bekommen?
Sie wohnen in Deutschland und bekommen eine Sozialleistung, Pension oder Rente aus den Niederlanden. Wenn Sie Kinder versorgen oder Unterhaltszahlungen für diese leisten, kann Anspruch auf Familienleistungen aus den Niederlanden oder aus Deutschland bestehen. In den Niederlanden gibt es verschiedene Familienleistungen: Kindergeld, kindgebundenes Budget und Kinderbetreuungszuschlag. In Deutschland gibt es das Kindergeld, den Kinderzuschlag und das Elterngeld.
Erhält der andere Elternteil oder Versorger Ihres Kindes (zum Beispiel Ihr Partner) Familienleistung aus einem anderen Land als Sie? Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Ansprüchen von zwei Elternteilen. Um zu vermeiden, dass Familienleistung doppelt ausgezahlt wird, wenden die Kindergeldträger in beiden Ländern spezielle europäische Vorrangsregeln an.
Neben den Familienleistungen kann auch Anspruch auf andere Leistungen für Familien bestehen. Diese anderen Leistungen sind unabhängig von den Familienleistungen. Deshalb können beide Arten von Leistungen gleichzeitig bezogen werden.
Aus welchem Land erhalte ich Familienleistungen?
Aus welchem Land Sie Familienleistungen erhalten, hängt von Ihrer Situation ab.
Aus welchem Land erhalte ich Familienleistungen?
Wenn Ihr Kind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, können Sie Familienleistungen aus Deutschland erhalten.
Familienleistungen für den anderen Elternteil oder Versorger
Ein anderer Elternteil oder Versorger kann manchmal auch Anspruch auf Familienleistungen haben. Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Ansprüchen von zwei Elternteilen. Aus welchem Land Ihre Familie vorrangig Familienleistungen bekommt (und welches Land Familienleistung in Höhe des Unterschiedsbetrags zahlt), kann sich dadurch ändern.
Erläuterungen zum Zusammentreffen von Ansprüchen von zwei Elternteilen
Habe ich Anspruch auf andere Leistungen für Familien?
Erwarten Sie oder Ihre Partnerin ein Kind? Oder haben Sie gerade erst ein Kind bekommen? In Deutschland können Eltern neben dem Kindergeld auch Elterngeld und/oder Kinderzuschlag erhalten.
Aus welchem Land erhalte ich Familienleistungen?
Wenn Ihr Kind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, können Sie Familienleistungen aus den Niederlanden und aus Deutschland erhalten. Sie erhalten jedoch für dasselbe Kind und denselben Zeitraum nicht die vollen Familienleistungen aus beiden Ländern. Die Niederlande zahlen die Familienleistung vorrangig aus. Deutschland zahlt eventuell Familienleistung in Höhe des Unterschiedsbetrags.
- Wenn der Betrag der Familienleistung aus Deutschland höher ist als der Betrag aus den Niederlanden, wird Ihnen der Unterschiedsbetrag aus Deutschland ausgezahlt.
- Wenn der Betrag der Familienleistungen aus Deutschland niedriger ist als der Betrag aus den Niederlanden, erhalten Sie keine Familienleistung aus Deutschland.
Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Kind nicht in Deutschland wohnt, zahlt möglicherweise ein anderes Land vorrangig Familienleistung aus. Wenn Sie genauere Informationen erhalten möchten, nehmen Sie bitte Kontakt zur SVB auf.
Familienleistungen für den anderen Elternteil oder Versorger
Ein anderer Elternteil oder Versorger kann manchmal auch Anspruch auf Familienleistungen haben. Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Ansprüchen von zwei Elternteilen. Aus welchem Land Ihre Familie vorrangig Familienleistungen bekommt (und welches Land Familienleistung in Höhe des Unterschiedsbetrags zahlt), kann sich dadurch ändern.
Erläuterungen zum Zusammentreffen von Ansprüchen von zwei Elternteilen
Habe ich Anspruch auf andere Leistungen für Familien?
Erwarten Sie oder Ihre Partnerin ein Kind? Oder haben Sie gerade erst ein Kind bekommen? In Deutschland können Eltern neben dem Kindergeld auch Elterngeld und/oder Kinderzuschlag bekommen.
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