Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Todesfall

Bekommt mein Partner im Falle meines Todes eine Leistung aus Deutschland oder aus den Niederlanden?

Ansprüche im Sterbefall

Sie wohnen in Deutschland und erhalten eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden. Im Falle Ihres Todes ist es gut zu wissen, dass Ihr Partner und Ihre Kinder eine Hinterbliebenenleistung erhalten können und damit weiterhin ein Grundeinkommen beziehen.

Aus welchem Land eine Hinterbliebenenleistung gezahlt werden kann, richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation.

Erhalten meine Hinterbliebenen im Falle meines Todes eine Leistung aus den Niederlanden?

Im Falle Ihres Todes können Ihr Partner und Ihre Kinder eine Hinterbliebenen- oder Waisenleistung von der Sociale Verzekeringsbank (SVB) aus den Niederlanden erhalten.

Erhalten meine Hinterbliebenen eine Leistung aus Deutschland?

In Deutschland können Hinterbliebene von Arbeitnehmern, Selbstständigen und Beamten eine Hinterbliebenenrente bekommen. Sie wohnen in Deutschland, sind jedoch nicht dort versichert. Ihre Hinterbliebenen haben daher keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus Deutschland.

Bitte beachten Sie: Haben Sie früher in Deutschland gearbeitet und waren Sie in Deutschland versichert? Dann können Ihre Hinterbliebenen eine Leistung aus Deutschland bekommen.  

Erhalten meine Hinterbliebenen eine Zusatzleistung?

Sind Sie Arbeitnehmer? Dann haben Ihre Hinterbliebenen eventuell Anspruch auf eine zusätzliche Hinterbliebenenleistung aus einer Versicherung über Ihren Arbeitgeber.

Erhalten meine Hinterbliebenen im Falle meines Todes eine Leistung aus Deutschland?

Im Falle Ihres Todes können Ihr Ehepartner und Ihre Kinder eine Hinterbliebenenrente aus Deutschland erhalten.

Erhalten meine Hinterbliebenen im Falle meines Todes eine Leistung aus den Niederlanden?

Haben Sie früher in den Niederlanden oder einem anderen EU-Land gearbeitet? Waren Sie dadurch in den Niederlanden oder in dem anderen EU-Land versichert? Eventuell haben Ihre Hinterbliebenen dann Anspruch auf eine anteilige Hinterbliebenenleistung aus den Niederlanden oder dem betreffenden EU-Land.

Erhalten meine Hinterbliebenen eine Zusatzleistung?

Anspruch auf eine zusätzliche Hinterbliebenenleistung besteht nur, wenn die Behörde, bei der Sie tätig waren, und/oder Ihr Arbeitgeber eine kollektive Versicherung für ihre Mitarbeiter abgeschlossen haben.

Erhalten meine Hinterbliebenen im Falle meines Todes eine Leistung aus Deutschland?

In Deutschland können Hinterbliebene von Arbeitnehmern, Selbstständigen und Beamten eine Hinterbliebenenrente bekommen. Sie wohnen in Deutschland, sind jedoch nicht dort versichert. Ihre Hinterbliebenen haben daher keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus Deutschland.

Bitte beachten Sie: Haben Sie früher in Deutschland gearbeitet und waren Sie in Deutschland versichert? Dann können Ihre Hinterbliebenen eine Leistung aus Deutschland bekommen.

Erhalten meine Hinterbliebenen im Falle meines Todes eine Leistung aus den Niederlanden?

Ihr Partner kann Anspruch auf eine Hinterbliebenenleistung aus den Niederlanden haben, wenn Sie am Sterbedatum freiwillig nach dem niederländischen Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert sind. Wird Ihr Kind durch Ihren Tod zur Vollwaise? Dann kann Ihr Kind eine Waisenleistung erhalten, wenn Sie am Sterbedatum freiwillig nach dem Anw versichert sind. Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) zahlt diese Leistungen aus.

Bekommen meine Hinterbliebenen eine Zusatzleistung? 

Anspruch auf eine zusätzliche Hinterbliebenenleistung kann nur bestehen, wenn Ihr Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine entsprechende Versicherung (betriebliche Altersversorgung) abgeschlossen hat. Arbeiten Sie nicht? Wenn Sie eine zusätzliche Altersleistung erhalten, kann diese Leistung eventuell in eine zusätzliche Hinterbliebenenleistung umgewandelt werden. Ihre Hinterbliebenen beantragen diese Leistung bei dem Träger, der Ihnen zu Lebzeiten die zuätzliche Altersleistung gezahlt hat.

Erhalten meine Hinterbliebenen im Falle meines Todes eine Leistung aus Deutschland?

Ihr Ehepartner hat Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus Deutschland, wenn Sie:

  • eine Altersrente aus Deutschland bekommen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) wandelt Ihre Altersrente in eine Hinterbliebenenrente um.
  • eine Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente aus Deutschland erhalten; oder
  • in Deutschland arbeiten (oder Kranken- oder Verletztengeld erhalten). 

Die deutsche Hinterbliebenenrente wird dem überlebenden Ehepartner von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gezahlt. 

Bitte beachten Sie: Erhalten Sie eine Rente oder Sozialleistung aus Deutschland und wohnen Sie mit einem Partner zusammen? Im Falle Ihres Todes hat Ihr Partner keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, es sei denn, Sie führen eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer Person desselben Geschlechts. Dann kann Ihr Partner auch eine Hinterbliebenenrente bekommen.

Hinterbliebenenrente Kind

Ein Kind unter 18 Jahren, das einen oder beide Elternteile verliert, kann eine (Halb-)Waisenrente bekommen. Diese Leistung kann mitunter bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt werden.

Ihre Hinterbliebenen beantragen die deutsche Rente in dem Land, in dem sie an Ihrem Sterbedatum wohnen.

  • Wohnen Ihre Hinterbliebenen in Deutschland? Dann können sie die Hinterbliebenenrente bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen.
  • Wohnen Ihre Hinterbliebenen in einem anderen Land? Auf der Website der DRV steht, wie Ihre Hinterbliebenen die Hinterbliebenenrente beantragen können.

Wenn der Träger bemerkt, dass Ihre Hinterbliebenen außer der Hinterbliebenenrente auch eine anteilige niederländische Hinterbliebenen- oder Waisenleistung erhalten können, leitet er automatisch einen Antrag für Ihre Hinterbliebenen in die Wege.

Erhalten meine Hinterbliebenen im Falle meines Todes eine Leistung aus den Niederlanden?

Ihr Partner kann Anspruch auf eine Hinterbliebenenleistung aus den Niederlanden haben, wenn Sie am Sterbedatum freiwillig nach dem niederländischen Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert sind. Wird Ihr Kind durch Ihren Tod zur Vollwaise? Dann kann Ihr Kind eine Waisenleistung erhalten, wenn Sie am Sterbedatum freiwillig nach dem Anw versichert sind. Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) zahlt diese Leistungen aus.

Erhalten meine Hinterbliebenen eine Zusatzleistung? 

Anspruch auf eine zusätzliche Hinterbliebenenleistung kann nur bestehen, wenn Ihr Arbeitgeber für das Personal eine entsprechende Versicherung (betriebliche Altersversorgung) abgeschlossen hat. Arbeiten Sie nicht? Wenn Sie eine zusätzliche Altersleistung erhalten, kann diese Leistung eventuell in eine zusätzliche Hinterbliebenenleistung umgewandelt werden. Ihre Hinterbliebenen beantragen diese Leistung bei dem Träger, der Ihnen zu Lebzeiten die zusätzliche Altersleistung gezahlt hat.

Erhalten meine Hinterbliebenen im Falle meines Todes eine Leistung aus Deutschland?

Ihr Ehepartner hat Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus Deutschland, wenn Sie:

  • eine Altersrente aus Deutschland erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) wandelt Ihre Altersrente in eine Hinterbliebenenrente um.
  • eine Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente aus Deutschland erhalten; oder
  • in Deutschland arbeiten (oder Kranken- oder Verletztengeld erhalten). 

Die deutsche Hinterbliebenenrente wird dem überlebenden Ehepartner von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gezahlt. 

Bitte beachten Sie: Erhalten Sie eine Rente oder Sozialleistung aus Deutschland und wohnen Sie mit einem Partner zusammen? Im Falle Ihres Todes hat Ihr Partner keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, es sei denn, Sie führen eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer Person desselben Geschlechts. Dann kann Ihr Partner auch eine Hinterbliebenenrente bekommen.

Hinterbliebenenrente Kind

Ein Kind unter 18 Jahren, das einen oder beide Elternteile verliert, kann eine (Halb-)Waisenrente bekommen. Diese Leistung kann mitunter bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt werden.

Ihre Hinterbliebenen beantragen die Hinterbliebenenrente in dem Land, in dem sie an Ihrem Sterbedatum wohnen.

  • Wohnen Ihre Hinterbliebenen in Deutschland? Dann können sie die Hinterbliebenenrente bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen.
  • Wohnen Ihre Hinterbliebenen in einem anderen Land? Auf der Website der DRV steht, wie Ihre Hinterbliebenen die Hinterbliebenenrente beantragen können.

Wenn der Träger bemerkt, dass Ihre Hinterbliebenen außer der Hinterbliebenenrente auch eine anteilige niederländische Hinterbliebenen- oder Waisenleistung erhalten können, leitet er automatisch einen Antrag für Ihre Hinterbliebenen in die Wege.

Erhalten meine Hinterbliebenen im Falle meines Todes eine Leistung aus den Niederlanden?

Ihr Partner kann Anspruch auf eine Hinterbliebenenleistung aus den Niederlanden haben, wenn Sie am Sterbedatum freiwillig nach dem niederländischen Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert sind. Wird Ihr Kind durch Ihren Tod zur Vollwaise? Dann kann Ihr Kind eine Waisenleistung erhalten, wenn Sie am Sterbedatum freiwillig nach dem Anw versichert sind. Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) zahlt diese Leistungen aus.

Bekommen meine Hinterbliebenen eine Zusatzleistung? 

Anspruch auf eine zusätzliche Hinterbliebenenleistung kann nur bestehen, wenn Ihr Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine entsprechende Versicherung (betriebliche Altersversorgung) abgeschlossen hat. Arbeiten Sie nicht? Wenn Sie eine zusätzliche Altersleistung erhalten, kann diese Leistung eventuell in eine zusätzliche Hinterbliebenenleistung umgewandelt werden. Ihre Hinterbliebenen beantragen diese Leistung bei dem Träger, der Ihnen zu Lebzeiten die zuätzliche Altersleistung gezahlt hat.

Erhalten meine Hinterbliebenen im Falle meines Todes eine Leistung aus Deutschland?

Ihr Ehepartner hat Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus Deutschland, wenn Sie:

  • eine Altersrente aus Deutschland erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) wandelt Ihre Altersrente in eine Hinterbliebenenrente um.
  • eine Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente aus Deutschland erhalten; oder
  • in Deutschland arbeiten (oder Kranken- oder Verletztengeld erhalten). 

Die deutsche Hinterbliebenenrente wird dem überlebenden Ehepartner von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gezahlt. 

Bitte beachten Sie: Erhalten Sie eine Rente oder Sozialleistung aus Deutschland und wohnen Sie unverheiratet mit einem Partner zusammen? Im Falle Ihres Todes hat Ihr Partner keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, es sei denn, Sie führen eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer Person desselben Geschlechts. Dann kann Ihr Partner auch eine Hinterbliebenenrente bekommen.

Hinterbliebenenrente Kind

Ein Kind unter 18 Jahren, das einen oder beide Elternteile verliert, kann eine (Halb-)Waisenrente bekommen. Diese Leistung kann mitunter bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt werden.

Ihre Hinterbliebenen beantragen die deutsche Rente in dem Land, in dem sie an Ihrem Sterbedatum wohnen.

  • Wohnen Ihre Hinterbliebenen in Deutschland? Dann können sie die Hinterbliebenenrente bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen.
  • Wohnen Ihre Hinterbliebenen in einem anderen Land? Auf der Website der DRV steht, wie Ihre Hinterbliebenen die Hinterbliebenenrente beantragen können.

Wenn der Träger bemerkt, dass Ihre Hinterbliebenen außer der Hinterbliebenenrente auch eine anteilige niederländische Hinterbliebenen- oder Waisenleistung erhalten können, leitet er automatisch einen Antrag für Ihre Hinterbliebenen in die Wege.

Erhalten meine Hinterbliebenen im Falle meines Todes eine Leistung aus den Niederlanden?

Ihr Partner kann Anspruch auf eine Hinterbliebenenleistung aus den Niederlanden haben, wenn Sie am Sterbedatum freiwillig nach dem niederländischen Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert sind. Wird Ihr Kind durch Ihren Tod zur Vollwaise? Dann kann Ihr Kind eine Waisenleistung erhalten, wenn Sie am Sterbedatum freiwillig nach dem Anw versichert sind. Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) zahlt diese Leistungen aus.

Erhalten meine Hinterbliebenen eine Zusatzleistung? 

Anspruch auf eine zusätzliche Hinterbliebenenleistung kann nur bestehen, wenn Ihr Arbeitgeber für das Personal eine entsprechende Versicherung (betriebliche Altersversorgung) abgeschlossen hat. Arbeiten Sie nicht? Wenn Sie eine zusätzliche Altersleistung erhalten, kann diese Leistung eventuell in eine zusätzliche Hinterbliebenenleistung umgewandelt werden. Ihre Hinterbliebenen beantragen diese Leistung bei dem Träger, der Ihnen zu Lebzeiten die zusätzliche Altersleistung gezahlt hat.

Erhalten meine Hinterbliebenen im Falle meines Todes eine Leistung aus Deutschland?

Im Falle Ihres Todes können Ihr Ehepartner und Ihre Kinder eine Hinterbliebenenrente aus Deutschland erhalten.

Erhalten meine Hinterbliebenen im Falle meines Todes eine Leistung aus den Niederlanden?

Haben Sie früher in den Niederlanden oder einem anderen EU-Land gearbeitet? Waren Sie dadurch in den Niederlanden oder in dem anderen EU-Land versichert? Eventuell haben Ihre Hinterbliebenen dann Anspruch auf eine anteilige Hinterbliebenenleistung aus den Niederlanden oder dem betreffenden EU-Land.

Erhalten meine Hinterbliebenen eine Zusatzleistung?

Anspruch auf eine zusätzliche Hinterbliebenenleistung besteht nur, wenn die Behörde, bei der Sie tätig waren, und/oder Ihr Arbeitgeber eine kollektive Versicherung für die eigenen Mitarbeiter abgeschlossen haben.

Erhalten meine Hinterbliebenen im Falle meines Todes eine Leistung aus den Niederlanden?

Im Falle Ihres Todes können Ihr Partner und Ihre Kinder eine Hinterbliebenen- oder Waisenleistung von der Sociale Verzekeringsbank (SVB) aus den Niederlanden erhalten.

Erhalten meine Hinterbliebenen eine Leistung aus Deutschland?

In Deutschland können Hinterbliebene von Arbeitnehmern, Selbstständigen und Beamten eine Hinterbliebenenrente bekommen. Sie wohnen in Deutschland, sind jedoch nicht dort versichert. Ihre Hinterbliebenen haben daher keinen Anspruch auf eine deutsche Hinterbliebenenrente.

Bitte beachten Sie: Haben Sie früher in Deutschland gearbeitet und waren Sie in Deutschland versichert? Dann können Ihre Hinterbliebenen eine Leistung aus Deutschland bekommen.  

Erhalten meine Hinterbliebenen eine Zusatzleistung?

Sind Sie Arbeitnehmer? Dann haben Ihre Hinterbliebenen eventuell Anspruch auf eine zusätzliche Hinterbliebenenleistung aus einer Versicherung über Ihren Arbeitgeber.

Möchten Sie wissen, welche Folgen sich für Sie ergeben?

Dann benötigen wir mehr Angaben zu Ihrer Situation.

Machen Sie weitere Angaben zu Ihrer persönlichen Situation