Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Krank oder arbeitslos

Bekomme ich im Krankheitsfall, bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosigkeit eine Leistung aus den Niederlanden oder aus Deutschland?

Bekomme ich eine Leistung, wenn ich krank oder arbeitslos werde?

Sie wohnen in Deutschland und erhalten eine Rente, Pension oder Leistung aus den Niederlanden. Können Sie Ihre Arbeit wegen Krankheit oder Erwerbsminderung nicht mehr ausüben? Oder verlieren Sie Ihre Stelle und sind arbeitslos? Dann ist es gut zu wissen, dass Sie eine Sozialleistung und damit ein Grundeinkommen erhalten können.

Ob Sie eine Sozialleistung erhalten, richtet sich nach Ihrer Situation.

Sie sind nicht mehr gegen die Risiken eines Einkommensausfalls durch Arbeitslosigkeit, Krankheit und Erwerbsminderung versichert, da Sie das Rentenalter bereits erreicht haben. Sie können keine Arbeitslosenleistung, kein Krankengeld und keine Erwerbsminderungsleistung bekommen, wenn Sie arbeitslos, krank oder erwerbsgemindert werden.

Sie arbeiten in den Niederlanden oder haben zuletzt dort gearbeitet. Sie sind oder waren in den Niederlanden gegen die Risiken von Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit, Krankheit und Erwerbsminderung versichert. Ihr Arbeitgeber zahlt für Sie Sozialversicherungsbeiträge in den Niederlanden oder hat diese gezahlt.

Wenn Sie eine Erwerbsminderungsleistung erhalten, haben Sie während Ihrer Erwerbsminderung in Deutschland eine Beschäftigung als Arbeitnehmer aufgenommen. Das Arbeitsentgelt, das Sie mit dieser Arbeit verdienen, wird auf Ihre niederländische Erwerbsminderungsleistung angerechnet. Weitere Informationen erhalten Sie beim UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen).
Wenn Sie keine Erwerbsminderungsleistung erhalten und in Deutschland arbeiten, gelten die folgenden Informationen auch für Sie.

Was geschieht, wenn ich krank werde?

Sind Sie Arbeitnehmer und werden Sie krank? Dann zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsentgelt zunächst (teilweise) weiter. Anschließend können Sie Krankengeld aus Deutschland erhalten, da Sie in Deutschland versichert sind. Weitere Informationen erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse.

Was geschieht, wenn ich arbeitslos werde?

Wenn Sie arbeitslos werden, können Sie aus Deutschland Arbeitslosengeld erhalten.

Ich beziehe auch andere Leistungen

Die deutschen und niederländischen Sozialleistungen können sich auf die Höhe der Leistung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Erwerbsminderung auswirken. Weitere Informationen erteilen die jeweiligen Leistungsträger.

Sie arbeiten in den Niederlanden oder haben zuletzt dort gearbeitet. Sie sind oder waren in den Niederlanden gegen die Risiken von Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit, Krankheit und Erwerbsminderung versichert. Ihr Arbeitgeber zahlt für Sie Sozialversicherungsbeiträge in den Niederlanden oder hat diese gezahlt.

Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente aus Deutschland bekommen, arbeiten Sie in Deutschland oder haben zuletzt dort gearbeitet. Sie sind oder waren in Deutschland gegen die Risiken eines Einkommensausfalls durch Arbeitslosigkeit, Krankheit und Erwerbsminderung versichert. Ihr Arbeitgeber zahlt für Sie Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland oder hat diese gezahlt.

Sie sind in Deutschland versichert.
Sie sind nicht mehr gegen die Risiken eines Einkommensausfalls durch Arbeitslosigkeit, Krankheit und Erwerbsminderung versichert, da Sie nicht mehr als Arbeitnehmer arbeiten. Sie können keine Arbeitslosenleistung, kein Krankengeld und keine Erwerbsminderungsleistung erhalten, wenn Sie arbeitslos, krank oder erwerbsgemindert werden.

Im Krankheitsfall können Sie wohl bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber bekommen.

Sie sind in den Niederlanden versichert.

Sie sind nicht mehr gegen die Risiken eines Einkommensausfalls durch Arbeitslosigkeit, Krankheit und Erwerbsminderung versichert, da Sie das Rentenalter bereits erreicht haben. Sie können keine Arbeitslosenleistung, kein Krankengeld und keine Erwerbsminderungsleistung bekommen, wenn Sie arbeitslos, krank oder erwerbsgemindert werden.

Im Krankheitsfall können Sie wohl eine Lohnfortzahlung bekommen, solange Ihr Arbeitsvertrag gilt. Der Lohn kann längstens 6 Wochen weitergezahlt werden.

Sie arbeiten in den Niederlanden. Sie sind in den Niederlanden gegen die Risiken von Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit, Krankheit und Erwerbsminderung versichert. Ihr Arbeitgeber zahlt für Sie Sozialversicherungsbeiträge in den Niederlanden oder hat diese gezahlt.

Sie arbeiten als Arbeitnehmer oder mit einer selbstständigen Tätigkeit in Deutschland. Aufgrund Ihrer Arbeit sind Sie in Deutschland versichert. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, können Sie eine Leistung bekommen, wenn Sie krank oder arbeitslos werden.

Sind Sie selbstständig erwerbstätig? Wenn Sie krank werden, können Sie nur dann eine Erwerbsminderungsrente bekommen, wenn Sie bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) angemeldet sind. Die Deutsche Rentenversicherung entscheidet, ob Sie aufgrund Ihrer selbstständigen Tätigkeit sozialversichert sind.

Können Sie sich nicht bei der DRV anmelden? Dann verweist die DRV Sie an den zuständigen Träger weiter (zum Beispiel an den Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung oder die berufsständischen Versorgungswerke).

Mit einer selbstständigen Erwerbstätigkeit können Sie keine Arbeitslosenleistung bekommen.

Ich beziehe auch andere Leistungen.

Die deutschen und niederländischen Sozialleistungen können sich auf die Höhe der Leistung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Erwerbsminderung auswirken. Weitere Informationen erteilen die jeweiligen Leistungsträger.

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