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Krankenversicherung abschließen

Wie muss ich eine Krankenversicherung abschließen?

Anmeldung als Vertragsberechtigter

Wo muss ich mich anmelden?

Melden Sie sich beim CAK an. Sie beantragen beim CAK den Vordruck S1. Mit diesem Vordruck melden Sie sich bei einer Krankenkasse in Deutschland an. Sind Sie bereits Mitglied bei einer Krankenkasse, reichen Sie den Vordruck S1 bei dieser Krankenkasse ein. Die Krankenkasse meldet Sie an und informiert das CAK. Sobald Sie vom CAK die Mitteilung erhalten, dass Sie in Deutschland angemeldet sind, beantragen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) beim CAK. Sie benötigen die EHIC, wenn Ihnen Kosten für medizinische Versorgung in den Niederlanden entstehen. Die Karte ist auch in anderen EU-Ländern gültig.

Sie können also sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden Leistungserbringer aufsuchen.

Wenn Sie bereits eine niederländische Krankenversicherung abgeschlossen haben

Wenn Sie schon eine niederländische Krankenversicherung haben, müssen Sie diese kündigen. Die europäischen Bestimmungen erfordern Ihre Anmeldung bei einer deutschen Krankenkasse mit dem Vordruck S1 vom CAK.

Zusatzversicherung

Sie können sich in den Niederlanden nicht zusätzlich versichern, wenn Sie zum Beispiel Physiotherapie, zusätzliche zahnärztliche Versorgung und alternative Heilverfahren in Anspruch nehmen möchten. Krankenversicherungsträger haben keine Aufnahmepflicht hinsichtlich der Zusatzversicherung. Sie schließen zum Beispiel keine Zusatzversicherungen mit Personen ab, die nicht bei ihnen krankenversichert sind.

Möchten Sie in Deutschland mehr Krankenhauskosten erstatten bekommen? Sie können bei Ihrer Krankenkasse eine Zusatzversicherung abschließen.

Wo schließe ich eine Krankenversicherung ab?

Sie brauchen in den Niederlanden keine Krankenversicherung abzuschließen. Wenn Sie nicht in die Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen werden, können Sie eine freiwillige Versicherung bei einer Krankenkasse in Deutschland oder eine private Versicherung abschließen.

Zusatzversicherung

Wenn Sie möchten, dass Ihnen mehr Kosten für medizinische Versorgung erstattet werden, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zusatzversicherung abschließen.

Ich bin bei einer Krankenkasse freiwillig oder pflichtversichert 

Fordern Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) an. Mit der EKVK haben Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland Anspruch auf unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung. Die Karte berechtigt Sie nicht zur Inanspruchnahme medizinischer Versorgung, für die Sie gezielt in ein anderes Land reisen. Sie beantragen die Karte bei Ihrer Krankenkasse.

Ich bin privat versichert 

Sind Sie privat versichert? Achten Sie dann darauf, dass Ihre Versicherungspolice auch Deckung außerhalb des Landes gewährt, in dem Sie die Versicherung abgeschlossen haben.

Behalte ich meine niederländische Krankenversicherung?

Da Sie in den Niederlanden arbeiten oder niederländisches Krankengeld beziehen, wird die Krankenversicherung, die Sie bereits in den Niederlanden abgeschlossen haben, fortgesetzt. Ihre bestehende Versicherungspolice bleibt gültig und Sie behalten Ihre Krankenversicherungskarte. Mit dieser Karte können Sie in den Niederlanden medizinische Versorgung nach den Vorgaben Ihrer Versicherungspolice in Anspruch nehmen.

Wenn Sie sich mit einem Vordruck S1 bei einer deutschen Krankenkasse angemeldet haben, erhalten Sie von dieser Krankenkasse eine Gesundheitskarte. Mit der Gesundheitskarte können Sie in Deutschland medizinische Versorgung in Anspruch nehmen. Informieren Sie Ihre Krankenkasse darüber, dass Sie aufgrund Ihrer Erkrankung nicht mehr in den Niederlanden arbeiten, sondern Krankengeld aus den Niederlanden beziehen.

Freiwillige Selbstbeteiligung

Der niederländische Krankenversicherungsträger kann im Gegenzug für einen niedrigeren Beitrag zur Grundversicherung eine freiwillige Selbstbeteiligung anbieten. Die freiwillige Selbstbeteiligung kann sich auf 100 €, 200 €, 300 €, 400 € oder 500 € pro Jahr belaufen. Der Krankenversicherungsträger setzt dann den monatlichen Beitrag zur Grundversicherung herab. Die freiwillige Selbstbeteiligung wird zur Pflichtselbstbeteiligung hinzuaddiert. Gilt für eine bestimmte Leistung kein Pflichtselbstbeteiligung, dann wird auch keine freiwillige Selbstbeteiligung gefordert. Der Krankenversicherungsträger kann bestimmte Leistungserbringer, Maßnahmen, Medikamente oder Hilfsmittel von der Selbstbeteiligung ausschließen. Dies entscheidet jeder Krankenversicherungsträger für sich. 

Wenn Sie sich für medizinische Versorgung in Deutschland entscheiden und die Kosten von Ihrer deutschen Krankenkasse gezahlt werden, kommt die verpflichtete oder freiwillige Selbstbeteiligung des niederländischen Krankenversicherungsträgers nicht zum Tragen. Ihre Krankenkasse erstattet die Kosten nach den deutschen Voraussetzungen, Tarifen und Selbstbeteiligungssätzen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem niederländischen Krankenversicherungsträger, ob es in Ihrer Situation günstig ist, sich für eine freiwillige Selbstbeteiligung zu entscheiden. Bitte beachten Sie: Die verpflichtete und die freiwillige Selbstbeteiligung gelten wohl, wenn Sie: 

  • sich für medizinische Versorgung in den Niederlanden entscheiden oder 
  • bei Ihrem niederländischen Krankenversicherungsträger die Kostenerstattung der in Deutschland erhaltenen medizinischen Versorgung beantragen.

Muss ich in den Niederlanden eine Zusatzversicherung abschließen?

Für Behandlungen, die von dem Grundleistungskatalog nicht gedeckt werden, können Sie freiwillig eine Zusatzversicherung abschließen. Dies gilt zum Beispiel für zahnärztliche Versorgung von Erwachsenen und Physiotherapie. Krankenversicherungsträger haben keine Aufnahmepflicht hinsichtlich der Zusatzversicherung. Das bedeutet, dass die Krankenversicherungsträger unterschiedliche Beiträge für die Zusatzversicherung verlangen oder Bedingungen stellen dürfen (zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung oder eine Altersgrenze).

Bitte beachten Sie: Eine niederländische Zusatzversicherung deckt nur Kosten, die für medizinische Versorgung in den Niederlanden entstehen.

Wo schließe ich eine Krankenversicherung ab?

Sie brauchen in den Niederlanden keine Krankenversicherung abzuschließen. Sie sind bereits Mitglied einer Krankenkasse und haben eine elektronische Gesundheitskarte. Mit dieser Karte können Sie nachweisen, dass Ihnen in Deutschland eine Kostenerstattung für medizinische Versorgung zusteht. Sie können Leistungserbringer in den Niederlanden und in Deutschland aufsuchen.

Sie sind auch in der deutschen Pflegeversicherung versichert. Die Pflegeversicherung deckt besondere Krankheitskosten wie zum Beispiel einen längeren Aufenthalt in einer deutschen Pflegeeinrichtung.

Zusatzversicherung

Wenn Sie einen höheren Erstattungsbetrag erhalten möchten, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zusatzversicherung abschließen.

Beantragen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)

Mit einer EKVK haben Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland Anspruch auf unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung. Die Karte berechtigt Sie nicht zur Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, für die Sie gezielt in ein anderes Land reisen. Sie beantragen die Karte bei Ihrer Krankenkasse.

Privatversicherung

Haben Sie eine Privatversicherung? Dann wenden Sie sich mit Fragen zur Deckung an eine Krankenversicherung. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherungspolice auch Deckung außerhalb des Landes gewährt, in dem Sie diese abgeschlossen haben. Sie sind nicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert. Die deutsche Pflegeversicherung deckt besondere Krankheitskosten wie zum Beispiel einen längeren Krankenhausaufenthalt. Möchten Sie einen vergleichbaren Versicherungsschutz haben, schließen Sie eine private Pflegeversicherung ab.

Wie dies für Sie geregelt ist und wie Sie sich krankenversichern müssen, hängt von Ihrer Situation ab. Erkundigen Sie sich bei der Krankenkasse, ob Sie in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden. Dies ist über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) oder mit einer freiwilligen Versicherung möglich.

Wo schließe ich eine Krankenversicherung ab?

Sie brauchen in den Niederlanden keine Krankenversicherung abzuschließen. Sie sind bereits Mitglied einer Krankenkasse und haben eine elektronische Gesundheitskarte. Mit dieser Karte können Sie nachweisen, dass Ihnen in Deutschland eine Kostenerstattung für medizinische Versorgung zusteht. Sie können Leistungserbringer in den Niederlanden und in Deutschland aufsuchen.

Sie sind auch in der deutschen Pflegeversicherung versichert. Die Pflegeversicherung deckt besondere Krankheitskosten wie zum Beispiel einen längeren Aufenthalt in einer deutschen Pflegeeinrichtung.

Zusatzversicherung

Wenn Sie einen höheren Erstattungsbetrag erhalten möchten, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zusatzversicherung abschließen.

Beantragen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)

Mit einer EKVK haben Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland Anspruch auf unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung. Die Karte berechtigt Sie nicht zur Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, für die Sie gezielt in ein anderes Land reisen. Sie beantragen die Karte bei Ihrer Krankenkasse.

Wo schließe ich eine Krankenversicherung ab?

Sie brauchen in den Niederlanden keine Krankenversicherung abzuschließen. Sie sind bereits freiwillig oder privat bei einer Krankenkasse versichert.  

Zusatzversicherung

Wenn Sie einen höheren Erstattungsbetrag erhalten möchten, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zusatzversicherung abschließen.   Beantragen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) Mit einer EKVK haben Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland Anspruch auf unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung. Die Karte berechtigt Sie nicht zur Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, für die Sie gezielt in ein anderes Land reisen. Sie beantragen die Karte bei Ihrer Krankenkasse.

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