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Familie

Kann ich meine Familie mitversichern?

Haben Sie einen Partner/eine Partnerin und/oder ein Kind? Vielleicht hat Ihr Familienmitglied ein eigenes Einkommen und ist deshalb selbst krankenversichert. Ist das nicht der Fall, dann kann Ihr Familienmitglied eventuell auch über Ihre Krankenversicherung versichert werden. Dies nennt man auch Mitversicherung.

Wann ist meine Familie mitversichert?

Wenn das CAK ein S1-Formular an Ihre Krankenkasse geschickt hat, entscheidet Ihre Krankenkasse, ob Ihre Familienmitglieder bei Ihnen mitversichert sein können oder nicht. Ihre Krankenkasse trifft diese Entscheidung nach den Vorschriften, die in Deutschland für die Mitversicherung gelten. 

Um ein mitversichertes Familienmitglied sein zu können, muss das Familienmitglied eine Bindung zu Ihnen haben (z. B. Ihr Ehepartner oder Ihr Kind sein). Auch darf das Familienmitglied aufgrund einer Erwerbstätigkeit in Deutschland oder über den Bezug einer deutschen Leistung oder Rente keinen eigenen Anspruch auf medizinische Versorgung haben. Kinder können nur dann mitversichert sein, wenn sie jünger als 25 Jahre sind.

Hinweis: Familienmitglieder mit einem geringen Einkommen haben in bestimmten Fällen keinen eigenen Anspruch auf medizinische Versorgung und sind dann doch mitversichert. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Ihr Familienmitglied einen Minijob hat. Möchten Sie mehr zu diesem Thema wissen? Nehmen Sie dann Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf.  

Mein Familienmitglied ist mitversichert

Wenn ein Familienmitglied (Partner/-in, Kind) mitversichert ist, informiert die Krankenkasse das CAK. Das CAK sendet für Ihr Familienmitglied ein S1-Formular an Ihre Krankenkasse und trägt Ihr mitversichertes Familienmitglied ein. Über diese Eintragung werden Sie immer informiert. Das CAK sendet Ihnen für das Familienmitglied auch die European Health Insurance Card (EHIC) zu. Für jedes mitversicherte Familienmitglied im Alter von 18 Jahren oder älter zahlen Sie im Jahr 2025 einen monatlichen Beitrag von 155,67 €. Für die Zahlung dieses Beitrags sendet Ihnen das CAK eine Rechnung zu.

Ihren mitversicherten Familienmitgliedern werden sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden die Kosten für (Haus-)Arztbesuche, Krankenhausbehandlungen und Medikamente erstattet. Nimmt Ihr Familienmitglied medizinische Versorgung in den Niederlanden in Anspruch? Dann kann Ihr Familienmitglied die European Health Insurance Card (EHIC) verwenden. So vermeiden Sie, dass Sie die Kosten (erst) selbst zahlen müssen.

Wie Ihrem Familienmitglied Kosten erstattet werden, hängt von folgenden Entscheidungen ab:

  • Ihr Familienmitglied entscheidet sich für medizinische Leistungen in Deutschland. Ihr Familienmitglied hat dieselben Ansprüche wie Sie. Bitte beachten Sie: Sie können in den Niederlanden für Ihr Familienmitglied keine Erstattung der medizinischen Kosten beantragen.
  • Ihr Familienmitglied entscheidet sich für medizinische Leistungen in den Niederlanden. Bei Vorlage der EHIC sendet der niederländische Leistungserbringer die Rechnung an den Krankenversicherungsträger Zilveren Kruis, Groep Buitenlands Recht. Ihr Familienmitglied braucht keine Selbstbeteiligung zu zahlen. Bitte beachten Sie: Sie können bei Ihrem eigenen Krankenversicherungsträger für Ihr Familienmitglied keine keine Erstattung der medizinischen Kosten beantragen.

Mein Familienmitglied kann nicht mitversichert werden

Wenn Ihr Familienmitglied nicht über das S1-Formular mitversichert werden kann, müssen Sie für dieses Familienmitglied eine eigene Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, welche Möglichkeiten es gibt.

Ich bin in der Krankenversicherung pflichtversichert oder privat versichert

Ihre Krankenkasse entscheidet, ob Ihre Familienmitglieder bei Ihnen mitversichert sind.

Wann ist meine Familie mitversichert?

Ihre Familienmitglieder müssen auf jeden Fall in Deutschland wohnen. Es gelten jedoch noch weitere Voraussetzungen.

Ihr Partner/Ihre Partnerin ist mitversichert, wenn er/sie:

  • nicht arbeitet oder maximal 538 € pro Monat verdient,
  • keine Rente, Pension oder Sozialleistung erhält und
  • mit Ihnen verheiratet ist.

Ihr Kind ist mitversichert, wenn:

  • es unter 25 Jahre ist,
  • nicht arbeitet und
  • Ihr Partner/Ihre Partnerin nicht arbeitet und keine Arbeitslosenleistung oder ZW-Leistung (Krankengeld) bezieht.

Ich bin privat versichert

Sie können Ihren Partner und/oder Ihre Kinder (mit)versichern, wenn diese kein eigenes Einkommen haben. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Krankenversicherungsträger nach den Voraussetzungen und den Kosten.

Sind meine Familienmitglieder mitversichert?

Wenn Ihr Familienmitglied kein eigenes Einkommen hat, ist eine Mitversicherung möglich. Ihre Krankenkasse entscheidet, ob dies möglich ist. Ihre Krankenkasse trifft diese Entscheidung anhand der in Deutschland geltenden Vorschriften zur Mitversicherung. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie den Vordrucks S1, den Ihnen der niederländische Krankenversicherungsträger ausstellt, bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Ist ein Familienmitglied (Partner, Kind) mitversichert, informiert die Krankenkasse das CAK. Das CAK trägt Ihre mitversicherten Familienmitglieder ein. Über diese Eintragung werden Sie immer schriftlich informiert. Sie zahlen für jedes mitversicherte Familienmitglied ab 18 Jahren einen Monatsbeitrag von 155,67 €. Das CAK sendet Ihnen hierzu eine Rechnung.

Ihre mitversicherten Familienmitglieder erhalten eine Kostenerstattung für medizinische Versorgung (Hausarzt, Krankenhaus und Arzneimittel) in den Niederlanden und in Deutschland. Nimmt Ihr Familienmitglied medizinische Versorgung in den Niederlanden in Anspruch? Fordern Sie dann beim CAK vorab die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, EHIC) an. Hiermit vermeiden Sie, dass Sie die Kosten zunächst selbst tragen müssen.

Wie Ihrem Familienmitglied Kosten erstattet werden, hängt von folgenden Entscheidungen ab:

  • Ihr Familienmitglied entscheidet sich für medizinische Leistungen in Deutschland. Ihr Familienmitglied hat dieselben Rechte wie Sie. Bitte beachten Sie: Für Ihr Familienmitglied können Sie keine Kostenerstattung in den Niederlanden beantragen.
  • Ihr Familienmitglied entscheidet sich für medizinische Leistungen in den Niederlanden. Nach Vorlage der EHIC sendet der niederländische Leistungserbringer die Rechnung an den Krankenversicherungsträger Zilveren Kruis. Ihr Familienmitglied braucht keine Selbstbeteiligung zu zahlen. Bitte beachten Sie: Sie können die Erstattung der Kosten Ihres Familienmitglieds demnach nicht bei Ihrem eigenen Krankenversicherungsträger beantragen.

Ihre Krankenkasse entscheidet, ob Ihre Familienangehörigen bei Ihnen mitversichert sind.

Wann ist meine Familie mitversichert?

Ihre Familienangehörigen müssen auf jeden Fall in Deutschland wohnen. Es gelten jedoch noch weitere Voraussetzungen.

Ihr Partner/Ihre Partnerin ist mitversichert, wenn er/sie:

  • nicht arbeitet oder maximal 556,00 € pro Monat verdient,
  • keine Rente, Pension oder Sozialleistung erhält und
  • eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit Ihnen führt.

Ihr Kind ist mitversichert, wenn:

  • es unter 25 Jahre ist,
  • nicht arbeitet und
  • Ihr Partner nicht arbeitet und keine Arbeitslosenleistung oder Krankengeld bezieht.

Ich bin privat versichert

Sie können Ihren Partner und/oder Ihre Kinder unter 18 Jahren mitversichern, wenn diese kein eigenes Einkommen haben. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung nach Möglichkeiten und Kosten.

Wie dies für Sie geregelt ist und wie Sie sich krankenversichern müssen, hängt von Ihrer Situation ab. Erkundigen Sie sich bei der Krankenkasse, ob Sie in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden. Dies ist über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) oder mit einer freiwilligen Versicherung möglich.

Ihre Krankenkasse entscheidet, ob Ihre Familienangehörigen bei Ihnen mitversichert sind.

Wann ist meine Familie mitversichert?

Ihre Familienangehörigen müssen auf jeden Fall in Deutschland wohnen. Es gelten jedoch noch weitere Voraussetzungen.

Ihr Partner/Ihre Partnerin ist mitversichert, wenn er/sie:

  • nicht arbeitet oder maximal 556,00 € pro Monat verdient,
  • keine Rente, Pension oder Sozialleistung erhält und
  • eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit Ihnen führt.

Ihr Kind ist mitversichert, wenn:

  • es unter 25 Jahre ist,
  • nicht arbeitet und
  • Ihr Partner nicht in arbeitet und keine Arbeitslosenleistung oder Krankengeld bezieht.

Sie können Ihren Partner und/oder Ihre Kinder unter 18 Jahren mitversichern, wenn diese kein eigenes Einkommen haben. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung nach Möglichkeiten und Kosten.

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