Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Kosten

Was kostet mich das?

Sie sind vertragsberechtigt

Aufgrund der europäischen Bestimmungen haben Sie Anspruch auf medizinische Versorgung in Deutchland und den Niederlanden Die Kosten hierfür gehen zu Lasten der Niederlande. Dies wird als „Vertragsrecht“ bezeichnet. Hierfür zahlen Sie dem CAK einen so genannten Vertragsbeitrag.

Wenn Ihre Familienmitglieder nicht bereits aufgrund von Arbeit, Renten- oder Sozialleistungsbezug eine eigene Krankenversicherung haben, können sie in der Regel über Sie mitversichert werden. In diesem Fall sind Ihre Familienmitglieder ebenfalls vertragsberechtigt. Für mitversicherte Familienmitglieder ab 18 Jahren zahlen Sie auch einen Vertragsbeitrag.

Welchen Vertragsbeitrag zahle ich?

Der Vertragsbeitrag setzt sich aus 3 Bestandteilen zusammen (die genannten Prozentsätze gelten für 2025):

  • fester Beitrag nach dem Krankenversicherungsgesetz (Zvw) in Höhe von 1.880,04 € pro Jahr,
  • einkommensabhängiger Zvw-Beitrag in Höhe von 5,26 % und
  • einkommensabhängiger Beitrag nach dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) in Höhe von 9,65 %.

Zvw-Beitrag

Der einkommensabhängige Zvw-Beitrag wird von der AOW-Altersleistung und von anderen Versorgungsbezügen einbehalten und beträgt maximal 75.864,00 € pro Jahr (Stand: 2025).

Bitte beachten Sie: Erhalten Sie eine Erwerbsminderungsleistung (WIA, WAO, WAZ) vom UWV oder eine Hinterbliebenen- oder Waisenleistung von der SVB, zahlen Sie von diesen Leistungen keinen einkommensabhängigen Zvw-Beitrag. Bei diesem Leistungsbezug zahlen UWV oder SVB den Arbeitgeberanteil. Dieser beläuft sich auf 6,51 % (Stand: 2025).

Wlz-Beitrag

Der einkommensabhängige Wlz-Beitrag berechnet sich über Einkommen bis zu einer Höhe von:
  • 38.441,00 € pro Jahr, wenn Sie 1946 oder später geboren wurden, oder
  • 40.502,00 € pro Jahr, wenn Sie 1945 oder früher geboren wurden (Stand: 2025).

Wohnlandfaktor

Die Gesundheitsversorgung ist nicht in allen Ländern gleich teuer. Da die Kosten für die Gesundheitsversorgung in Deutschland niedriger sind als in den Niederlanden, zahlen Sie einen niedrigeren Beitrag. Jeder Bestandteil des Vertragsbeitrags wird mit dem so genannten „Wohnlandfaktor“ multipliziert. Für Deutschland gilt der Faktor 1,0000.

Einzug des Vertragsbeitrags

Das CAK bittet einen Ihrer niederländischen Renten- oder Leistungsträger, den festen Zvw-Beitrag sowohl für Sie als auch für die mitversicherten Familienmitglieder einzubehalten. Von allen niederländischen Renten, Pensionen und Leistungen, die Sie beziehen, müssen jeweils einkommensabhängige Beiträge gezahlt werden. Nach Ablauf jedes Kalenderjahres prüft das CAK, ob Sie zu viel oder zu wenig Beiträge gezahlt haben. Es kann also geschehen, dass Sie Beiträge erstattet bekommen oder nachentrichten müssen. Hierüber informiert das CAK Sie mit der Jahresabrechnung.

Für die Beitragsberechnung legt das CAK Ihr so genanntes Welteinkommen zugrunde. Dieses Einkommen stellt der „Belastingdienst“ (niederländisches Finanzamt) fest. Bei Ihrer Steuererklärung in den Niederlanden erteilen Sie dem Belastingdienst hierzu Angaben auf dem Vordruck „Opgaaf wereldinkomen“. Zu Ihrem Welteinkommen zählen zum Beispiel auch Ihre Renten- oder Leistungsbezüge aus den Niederlanden.

Welchen Vertragsbeitrag zahle ich für Familienmitglieder?

Für Ihre mitversicherten Familienmitglieder brauchen Sie nur den festen Zvw-Beitrag zu zahlen. Für 2025 beläuft sich der Jahresbeitrag pro Familienmitglied auf 1.880,04 €. Das CAK bittet einen Ihrer niederländischen Renten- oder Leistungsträger, diesen Beitrag von Ihre Rente, Pension oder Sozialleistung einzubehalten.

Ich bin bei einer Krankenkasse freiwillig oder pflichtversichert

Wenn Sie freiwillig versichert sind, zahlen Sie die Beiträge selbst an die Krankenkasse: 7,3 % für die Krankenversicherung und 2,3 % für die Pflegeversicherung . Wenn Sie Kinder haben, wird dieser Prozentsatz um 0,6 % niedriger. Sie zahlen dann 1,7 %. Haben Sie mehrere Kinder unter 25 Jahren? Dann kann der Prozentsatz um bis zu 1,6 % niedriger werden. Sie zahlen dann 0,7 %. Je nach Krankenkasse müssen Sie auch Zusatzbeiträge zahlen.

Ich bin privat versichert

Sie zahlen der Krankenkasse einen festen Beitrag für die Krankenversicherung und/oder die Pflegeversicherung. Der Beitrag ist je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch und richtet sich nach Ihrem Alter und dem gewählten Deckungsgrad.

Zusatzversicherung in Deutschland

Die Zusatzversicherung ist eine ergänzende Versicherung. Die Beitragshöhe hängt von der Krankenkasse, Ihrem Alter, Ihrem Geschlecht und dem gewählten Leistungskatalog ab.Zusatzversicherung

Ich bin bei einer Krankenkasse versichert

Der deutsche Träger behält Beiträge von Ihren deutschen Sozialversicherungsleistungen ein. Wenn Sie Leistungen aus den Niederlanden erhalten, melden Sie dies der Krankenkasse. Die Krankenkasse teilt Ihnen mit, wie hoch der Beitrag ist, den Sie von diesen Leistungen zahlen müssen: 7,3% für die Krankenversicherung und 2,3 % für die Pflegeversicherung. Wenn Sie Kinder haben, wird dieser Prozentsatz um 0,0 % niedriger. Sie zahlen dann 1,8 %. Haben Sie mehrere Kinder unter 25 Jahren? Dann kann der Prozentsatz um bis zu 1,0 % niedriger werden. Sie zahlen dann 0,8 %. Je nach Krankenkasse müssen Sie auch noch Zusatzbeiträge zahlen.

Zusatzversicherung in Deutschland

Die Zusatzversicherung ist eine ergänzende Versicherung. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Krankenkasse, Ihrem Alter, Ihrem Geschlecht und dem gewählten Leistungskatalog.

Ich bin privat versichert

Sie zahlen den Beitrag für Ihre private Kranken- und Pflegeversicherung direkt an Ihre Krankenversicherung.

Beitrag an den Krankenversicherungsträger

Sie zahlen dem Krankenversicherer in den Niederlanden einen festen Beitrag für Ihre Versicherung. Der Beitrag ist je nach Krankenversicherungsträger unterschiedlich hoch. Im Jahr 2025 beträgt dieser Beitrag durchschnittlich 155,67 €.

Einkommensabhängiger Beitrag

Sie zahlen in den Niederlanden Wlz-Beiträge. Die Beitragseinziehung erfolgt automatisch durch Ihren Leistungsträger, der die Beiträge von Ihrer Sozialleistung einbehält und an den Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) abführt. Die Sozialversicherungsbeiträge bilden zusammen mit den Steuern die so genannten Lohnabgaben.

Beiträge an das CAK

Haben Sie Familienangehörige über 18 Jahren, die bei Ihnen mitversichert sind? Im Jahr 2025 zahlen Sie dem CAK pro Familienmitglied einen festen Monatsbeitrag in Höhe von 155,67 €. Das CAK sendet Ihnen hierzu eine Rechnung.

Beitrag für die Zusatzversicherung

Der Beitrag für die Zusatzversicherung richtet sich unter anderem nach dem von Ihnen gewählten Leistungskatalog, Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand.

Wie dies für Sie geregelt ist und wie Sie sich krankenversichern müssen, hängt von Ihrer Situation ab. Erkundigen Sie sich bei der Krankenkasse, ob Sie in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden. Dies ist über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) oder mit einer freiwilligen Versicherung möglich.

Ich bin bei einer Krankenkasse versichert

Der deutsche Träger behält Beiträge von Ihren deutschen Sozialversicherungsleistungen ein. Wenn Sie Leistungen aus den Niederlanden erhalten, melden Sie dies der Krankenkasse. Die Krankenkasse teilt Ihnen mit, wie hoch der Beitrag ist, den Sie von diesen Leistungen zahlen müssen: 7,3% für die Krankenversicherung und 2,3 % für die Pflegeversicherung. Wenn Sie Kinder haben, wird dieser Prozentsatz um 0,0 % niedriger. Sie zahlen dann 1,8 %. Haben Sie mehrere Kinder unter 25 Jahren? Dann kann der Prozentsatz um bis zu 1,0 % niedriger werden. Sie zahlen dann 0,8 %. Je nach Krankenkasse müssen Sie auch noch Zusatzbeiträge zahlen.

Zusatzversicherung in Deutschland

Die Zusatzversicherung ist eine ergänzende Versicherung. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Krankenkasse, Ihrem Alter, Ihrem Geschlecht und dem gewählten Leistungskatalog.

Sie zahlen der Krankenkasse einen festen Beitrag für die Krankenversicherung und/oder die Pflegeversicherung. Der Beitrag ist je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch und richtet sich nach Ihrem Alter und dem gewählten Deckungsgrad.

Zusatzversicherung in Deutschland

Die Zusatzversicherung ist eine ergänzende Versicherung. Die Beitragshöhe richtet sich nach der jeweiligen Krankenkasse, Ihrem Alter, Ihrem Geschlecht und dem gewählten Leistungskatalog.

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