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Kostenerstattung

Wie werden meine Krankheitskosten erstattet?

Sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden sind die Kosten für unter anderem Hausarztbesuche, Krankenhaus und Arzneimittel gedeckt. Auch in anderen EU- und EWR-Ländern werden Ihnen medizinische Kosten erstattet. Dies gilt auch für mitversicherte Familienmitglieder. Beachten Sie jedoch, dass Ihnen meistens nicht alle Kosten erstattet werden. Oft müssen Sie einen Teil der Kosten selbst zahlen (Eigenanteil oder Selbstbeteiligung).

Ist meine Familie mitversichert?

Wenn mir krankheitsbedingte Kosten in Deutschland entstehen

Werden Sie von einem Leistungserbringer behandelt, der mit Ihrer Krankenkasse einen Vertrag hat, dann übernimmt Ihre Krankenkasse die Bezahlung des Leistungserbringers. Sie brauchen dann nicht in Vorleistung zu gehen. Sorgen Sie jedoch dafür, dass Sie dem Leistungserbringer die Karte Ihrer deutschen Krankenkasse vorlegen können. Wenn Sie zu einem Leistungserbringer gehen, mit dem Ihre Krankenkasse keinen Vertrag hat, müssen Sie die gesamten Kosten selbst tragen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit einem Vordruck S1 eingetragen sind, haben Sie nur Anspruch auf „zorg in natura“ (Sachleistungen). Aus diesem Grund bekommen Sie kein Pflegegeld aus der Pflegeversicherung. Sie können jedoch Leistungen nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) in Anspruch nehmen.

Wenn mir krankheitsbedingte Kosten in den Niederlanden entstehen

Wenn Sie in den Niederlanden medizinische Versorgung in Anspruch nehmen, schickt der Leistungserbringer die Rechnung meist direkt an Zilveren Kruis, Groep Buitenlands Recht. Dieser Krankenversicherer zahlt die Rechnung und Sie brauchen selbst nichts zu unternehmen. Manchmal müssen Sie die Rechnung zunächst selbst bezahlen, zum Beispiel wenn Zilveren Kruis Ihre Behandlung nur teilweise erstattet. In diesem Fall reichen Sie die Originalrechnung beim Zilveren Kruis ein und erhalten einen Erstattungsbetrag.

Zilveren Kruis erstattet auch die Kosten für Langzeitpflege (Wlz) in den Niederlanden. Beachten Sie bitte, dass Sie für Wlz-Pflege einen Indikationsbeschluss brauchen. Einen solchen Beschluss beantragen Sie beim Centrum indicatiestelling zorg (CIZ). Sie können einen Indikationsbeschluss beantragen, bevor Sie in die Niederlande kommen oder wenn Sie sich (vorübergehend) in den Niederlanden aufhalten.

Ich bin privat versichert

Welche Kosten für medizinische Versorgung erstattet werden, hängt von der von Ihnen gewählten Deckung ab.

Ich bin bei einer Krankenkasse freiwillig oder pflichtversichert

Sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden werden Ihnen die Kosten für Hausarzt, Krankenhaus und Medikamente erstattet. Auch wenn Ihnen medizinische Kosten in anderen Ländern der Europäischen Union.(EU) entstehen, werden Ihnen diese erstattet. Dies gilt auch für mitversicherte Familienmitglieder.

Wenn mir krankheitsbedingte Kosten in Deutschland entstehen

Werden Sie von einem Leistungserbringer behandelt, der mit Ihrer Krankenkasse einen Vertrag hat, dann übernimmt Ihre Krankenkasse die Bezahlung des Leistungserbringers. Sie brauchen dann nicht erst selbst zu bezahlen. Sorgen Sie jedoch dafür, dass Sie dem Leistungserbringer die Karte Ihrer deutschen Krankenkasse vorlegen können. Wenn Sie zu einem Leistungserbringer gehen, mit dem Ihre Krankenkasse keinen Vertrag hat, müssen Sie die gesamten Kosten selbst tragen.

Zusatzversicherung in Deutschland

Für Kosten, die von der deutschen Grundversicherung nicht gedeckt werden, können Sie eine Zusatzversicherung abschließen. Die Vergütungen sind bei jedem Versicherungsträger anders. Sie können sich zum Beispiel für zusätzliche zahnärztliche Leistungen, Brillengläser oder Physiotherapie versichern. Der Beitrag für die Zusatzversicherung richtet sich unter anderem nach dem Leistungskatalog, Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den Möglichkeiten und Voraussetzungen.

Bitte beachten Sie: Die Zusatzversicherung gilt nur für Kosten, die in dem Land entstanden sind, in dem die Zusatzversicherung abgeschlossen wurde. Ihre Zusatzversicherung bei der Krankenkasse deckt nur die Kosten der medizinischen Versorgung in Deutschland.

Notwendige medizinische Versorgung in den Niederlanden kann erstattet werden

Müssen Sie während Ihres Aufenthalts in den Niederlanden notwendige medizinische Versorgung in Anspruch nehmen? Legen Sie dann dem Leistungserbringer in den Niederlanden Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) vor.

  • Der Leistungserbringer schickt die Rechnung zusammen mit einer Kopie Ihrer EKVK an den Krankenversicherungsträger Zilveren Kruis, der die Rechnung bezahlt und die Kosten mit Ihrer Krankenkasse verrechnet. Sie zahlen dann selbst nichts.
  • Der Leistungserbringer kann Ihnen die Rechnung zusenden. Sie bezahlen und reichen die Rechnung beim Krankenversicherungsträger Zilveren Kruis, Groep Buitenlands Recht, ein. Zilveren Kruis erstattet Ihnen die Kosten und verrechnet diese mit Ihrer Krankenkasse.
  • Der Leistungserbringer kann Ihnen die Rechnung zusenden. Sie bezahlen und reichen die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Ihre Krankenkasse kann die Rechnung entweder nach dem niederländischen oder nach dem deutschen Tarif erstatten. Ihre Krankenkasse kann den deutschen Tarif nur anwenden, wenn Sie Leistungen in Anspruch genommen haben, die die deutsche Versicherung deckt, und Sie Ihr Einverständnis hierzu gegeben haben.

Planbare medizinische Versorgung in den Niederlanden

Möchten Sie einen Termin für eine Behandlung in den Niederlanden vereinbaren? Informieren Sie sich vor der Terminabsprache bei Ihrer Krankenversicherung, ob Sie eine Erlaubnis für die Behandlung in den Niederlanden benötigen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung auch nach der Erstattung von Kosten der medizinischen Versorgung, die in den Niederlanden in Anspruch genommen wird.

Sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden werden Ihnen die Kosten für Hausarzt, Krankenhaus und Medikamente erstattet. Auch wenn Ihnen medizinische Kosten in anderen EU-Ländern entstehen, werden Ihnen diese erstattet. Dies gilt auch für mitversicherte Familienmitglieder.

Wenn mir krankheitsbedingte Kosten in Deutschland entstehen

Sie bezahlen den Leistungserbringer erst selbst und reichen die Rechnung danach bei Ihrer Krankenkasse ein. Bei einem Krankenhausaufenthalt brauchen Sie nicht in Vorleistung zu gehen. Das Krankenhaus schickt die Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse.

Zusatzversicherung in Deutschland

Für Kosten, die von der deutschen Grundversicherung nicht gedeckt werden, können Sie sich zusätzlich versichern. Die Vergütungen sind bei jedem Versicherungsträger anders. Sie können sich zum Beispiel für zusätzliche zahnärztliche Leistungen, Brillengläser oder Physiotherapie versichern. Der Beitrag für die Zusatzversicherung richtet sich unter anderem nach dem Leistungskatalog, Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den Möglichkeiten und Voraussetzungen.

Bitte beachten Sie: Sie erhalten nur die Vergütungen aus der Zusatzversicherung in dem Land, in dem die Zusatzversicherung abgeschlossen wurde. Ihre Versicherung bei der Krankenkasse deckt nur die Kosten der medizinischen Versorgung in Deutschland.

Unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung in den Niederlanden kann erstattet werden

Benötigen Sie während Ihres Aufenthalts in den Niederlanden eine unmittelbar erforderliche Behandlung? Legen Sie dann dem Leistungserbringer in den Niederlanden Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) vor.

  • Der Leistungserbringer schickt die Rechnung zusammen mit einer Kopie Ihrer EKVK an den Krankenversicherungsträger Zilveren Kruis, der die Rechnung bezahlt und die Kosten mit Ihrer Krankenkasse verrechnet. Sie zahlen dann selbst nichts.
  • Der Leistungserbringer kann Ihnen die Rechnung schicken. Sie bezahlen und schicken die Rechnung an den Krankenversicherungsträger Zilveren Kruis, Groep Buitenlands Recht. Zilveren Kruis erstattet Ihnen die Kosten und verrechnet diese mit Ihrer Krankenkasse.
  • Der Leistungserbringer kann Ihnen die Rechnung schicken. Sie bezahlen und schicken die Rechnung an Ihre Krankenkasse. Ihre Krankenkasse kann die Rechnung entweder nach dem niederländischen oder nach dem deutschen Tarif erstatten. Ihre Krankenkasse kann den deutschen Tarif nur anwenden, wenn Sie Leistungen in Anspruch genommen haben, die die deutsche Versicherung deckt, und Sie Ihr Einverständnis hierzu gegeben haben.

Ich bin privat versichert

Welche Kosten für medizinische Versorgung erstattet werden, richtet sich nach der von Ihnen gewählten Deckung.

Sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden werden Ihnen die Kosten für Hausarzt, Krankenhaus und Medikamente erstattet. Auch wenn Ihnen medizinische Kosten in anderen EU-, EWR-Ländern und in der Schweiz entstehen, werden Ihnen diese erstattet. Dies gilt auch für mitversicherte Familienmitglieder.

Bitte beachten Sie: Es kann sein, dass Sie einen Teil der Kosten selbst tragen müssen (Selbstbeteiligung).

Wenn mir krankheitsbedingte Kosten in Deutschland entstehen

Ihr Leistungserbringer rechnet die entstandenen Kosten direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Bei einem Krankenhausaufenthalt schickt das Krankenhaus die Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse. Sie brauchen dann nicht erst selbst zu bezahlen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie medizinische Leistungen in Deutschland in Anspruch genommen haben und die Erstattung der Kosten in Deutschland beantragen, brauchen Sie die in den Niederlanden vorgeschriebene Selbstbeteiligung (eigen risico) nicht zu zahlen. Dies gilt auch für die freiwillige höhere Selbstbeteiligung, falls Sie sich für diese entschieden haben.

Sie nehmen medizinische Versorgung in Deutschland in Anspruch und beantragen die Erstattung der Kosten bei Ihrem niederländischen Krankenversicherungsträger

Ihre niederländische Krankenversicherung bietet Ihnen auch Versicherungsschutz außerhalb der Niederlande, solange Sie sich in einem EU-, EWR-Land oder in der Schweiz aufhalten. Sie können Rechnungen für medizinische Leistungen, die Sie in Deutschland in Anspruch nehmen, also auch bei Ihrer niederländischen Krankenversicherung einreichen. Besprechen Sie dies im Vorfeld mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Dieser kann Sie genauer über die Voraussetzungen für die Kostenerstattung informieren. Die ersten 385,00 €, die Ihnen pro Jahr an Krankheitskosten entstehen, müssen Sie selbst zahlen. Dies gilt nicht für Besuche beim Hausarzt oder bei der Hebamme sowie für die Betreuung nach einer Entbindung. 

Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich mit dem Vordruck S1 angemeldet haben, haben Sie nur noch Anspruch auf „zorg in natura“ (Sachleistungen).

Rechnung bei Ihrem Krankenversicherer in den Niederlanden einreichen

Ihre niederländische Krankenversicherung bietet Ihnen auch Versicherungsschutz außerhalb der Niederlande. Sie können solche Rechnungen also auch bei Ihrer niederländischen Krankenversicherung einreichen. Besprechen Sie dies im Vorfeld mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Dieser kann Sie genauer über die Voraussetzungen für die Kostenerstattung informieren. 

Die ersten 385,00 €, die Ihnen in einem Kalenderjahr an Krankheitskosten entstehen, müssen Sie selbst zahlen. Dies gilt nicht für Besuche beim Hausarzt oder bei einer Hebamme sowie für die Betreuung nach einer Entbindung.

Wenn mir krankheitsbedingte Kosten in den Niederlanden entstehen

Je nachdem, welche Krankenversicherung Sie abgeschlossen haben, reichen Sie Ihre Rechnungen auf die folgende Weise ein:

  • Haben Sie eine Versicherungspolice nach dem Sachleistungsprinzip („naturapolis“)? Wenn Sie einen Leistungserbringer wählen, mit dem der Krankenversicherungsträger einen Vertrag abgeschlossen hat, zahlt Ihr Krankenversicherungsträger die Kosten direkt. Entscheiden Sie sich für einen anderen Leistungserbringer, zahlen Sie die Rechnung zunächst selbst. In diesem Fall werden Ihnen die Kosten nicht in vollem Umfang erstattet.
  • Haben Sie eine Erstattungspolice („restitutiepolis“)? Dann können Sie den Leistungserbringer frei wählen. Sie zahlen die Rechnung eventuell erst selbst und reichen sie später bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein. Wenn der Krankenversicherungsträger einen Vertrag mit dem Leistungserbringer abgeschlossen hat, brauchen Sie nicht in Vorleistung zu gehen.

Die ersten 385,00 €, die Ihnen in einem Jahr an Krankheitskosten entstehen, müssen Sie selbst zahlen. Dies gilt nicht für Besuche beim Hausarzt oder bei der Hebamme sowie für die Betreuung nach einer Entbindung. Ihr Krankenversicherungsträger schickt Ihnen eine Rechnung über den Betrag, den Sie zahlen müssen.

Wie dies für Sie geregelt ist und wie Sie sich krankenversichern müssen, hängt von Ihrer Situation ab. Erkundigen Sie sich bei der Krankenkasse, ob Sie in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden. Dies ist über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) oder mit einer freiwilligen Versicherung möglich.

Sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden werden Ihnen die Kosten für Hausarzt, Krankenhaus und Medikamente erstattet. Auch wenn Ihnen medizinische Kosten in anderen EU-Ländern entstehen, werden Ihnen diese erstattet. Dies gilt auch für mitversicherte Familienmitglieder.

Wenn mir krankheitsbedingte Kosten in Deutschland entstehen

Sie bezahlen den Leistungserbringer erst selbst und reichen die Rechnung danach bei Ihrer Krankenkasse ein. Bei einem Krankenhausaufenthalt brauchen Sie nicht in Vorleistung zu gehen. Das Krankenhaus schickt die Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse.

Zusatzversicherung in Deutschland

Für Kosten, die von der deutschen Grundversicherung nicht gedeckt werden, können Sie eine Zusatzversicherung abschließen. Die Vergütungen sind bei jedem Versicherungsträger anders. Sie können sich zum Beispiel für zusätzliche zahnärztliche Leistungen, Brillengläser oder Physiotherapie versichern. Der Beitrag für die Zusatzversicherung richtet sich unter anderem nach dem Leistungskatalog, Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den Möglichkeiten und Voraussetzungen.

Bitte beachten Sie: Sie erhalten die Vergütungen aus der Zusatzversicherung nur für Leistungen in dem Land, in dem die Zusatzversicherung abgeschlossen wurde. Ihre Versicherung bei der Krankenkasse deckt nur die Kosten der medizinischen Versorgung in Deutschland.

Unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung in den Niederlanden kann erstattet werden

Müssen Sie während Ihres Aufenthalts in den Niederlanden unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung in Anspruch nehmen? Legen Sie dann dem Leistungserbringer in den Niederlanden Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) vor.

  • Der Leistungserbringer schickt die Rechnung zusammen mit einer Kopie Ihrer EKVK an den Krankenversicherungsträger Zilveren Kruis, der die Rechnung bezahlt und die Kosten mit Ihrer Krankenkasse verrechnet. Sie zahlen dann selbst nichts.
  • Der Leistungserbringer kann Ihnen die Rechnung zusenden. Sie bezahlen und reichen die Rechnung beim Krankenversicherungsträger Zilveren Kruis, Groep Buitenlands Recht, ein. Zilveren Kruis erstattet Ihnen die Kosten und verrechnet diese mit Ihrer Krankenkasse.
  • Der Leistungserbringer kann Ihnen die Rechnung zusenden. Sie bezahlen und reichen die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Ihre Krankenkasse kann die Rechnung entweder nach dem niederländischen oder nach dem deutschen Tarif erstatten. Ihre Krankenkasse kann den deutschen Tarif nur anwenden, wenn Sie Leistungen in Anspruch genommen haben, die die deutsche Versicherung deckt, und Sie Ihr Einverständnis hierzu gegeben haben.

Sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden sind die Kosten für unter anderem Hausarztbesuche, Krankenhaus und Arzneimittel gedeckt. Auch in anderen EU- und EWR-Ländern werden Ihnen medizinische Kosten erstattet. Dies gilt auch für mitversicherte Familienmitglieder. Beachten Sie jedoch, dass Ihnen meistens nicht alle Kosten erstattet werden. Oft müssen Sie einen Teil der Kosten selbst zahlen (Eigenanteil oder Selbstbeteiligung).

Ist meine Familie mitversichert?

Wenn mir krankheitsbedingte Kosten in Deutschland entstehen

Werden Sie von einem Leistungserbringer behandelt, der mit Ihrer Krankenkasse einen Vertrag hat, dann übernimmt Ihre Krankenkasse die Bezahlung des Leistungserbringers. Sie brauchen dann nicht erst selbst zu bezahlen. Sorgen Sie jedoch dafür, dass Sie dem Leistungserbringer die Karte Ihrer deutschen Krankenkasse vorlegen können. Wenn Sie zu einem Leistungserbringer gehen, mit dem Ihre Krankenkasse keinen Vertrag hat, müssen Sie die gesamten Kosten selbst tragen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit einem Formular S1 eingetragen sind, haben Sie nur Anspruch auf Sachleistungen („zorg in natura“). Aus diesem Grund bekommen Sie kein Pflegegeld aus der Pflegeversicherung. Sie können jedoch Leistungen nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) in Anspruch nehmen.

Wenn mir krankheitsbedingte Kosten in den Niederlanden entstehen

Wenn Sie in den Niederlanden medizinische Versorgung in Anspruch nehmen, schickt der Leistungserbringer die Rechnung meist direkt an Zilveren Kruis, Groep Buitenlands Recht. Dieser Krankenversicherer zahlt die Rechnung und Sie brauchen selbst nichts zu unternehmen. Manchmal müssen Sie die Rechnung erst selbst bezahlen, zum Beispiel wenn Zilveren Kruis Ihre Behandlung nur teilweise erstattet. In diesem Fall reichen Sie die Originalrechnung bei Zilveren Kruis ein und erhalten einen Erstattungsbetrag.

Zilveren Kruis erstattet auch die Kosten für Langzeitpflege (Wlz) in den Niederlanden. Beachten Sie bitte, dass Sie für Wlz-Pflege einen Indikationsbeschluss brauchen. Einen solchen Beschluss beantragen Sie beim Centrum indicatiestelling zorg (CIZ). Sie können einen Indikationsbeschluss beantragen, bevor Sie in die Niederlande kommen oder wenn Sie sich (vorübergehend) in den Niederlanden aufhalten.

Welche Kosten für medizinische Versorgung erstattet werden, richtet sich nach der von Ihnen gewählten Deckung. Ihre Krankenversicherung kann Ihre Fragen zur Deckung der Kosten beantworten. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherungspolice auch Deckung außerhalb des Landes gewährt, in dem Sie diese abgeschlossen haben. Sie müssen neben der privaten Krankenversicherung auch eine Pflegeversicherung abschließen. Die deutsche Pflegeversicherung deckt besondere Krankheitskosten wie zum Beispiel einen längeren Krankenhausaufenthalt. Möchten Sie einen vergleichbaren Versicherungsschutz haben, können Sie eine private Pflegeversicherung abschließen.

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