Sozialversicherungsbeiträge
Wo zahle ich Sozialversicherungsbeiträge?
Sie ziehen in die Niederlande. Ein Umzug in die Niederlande kann Folgen für Ihre Sozialversicherung haben. Nach Ihrem Umzug sind Sie im Prinzip in den Niederlanden sozialversichert. Sie zahlen dann Beiträge zu den niederländischen Sozialversicherungen. In manchen Situationen bleiben Sie jedoch in Deutschland sozialversichert, zum Beispiel, wenn Sie weiterhin in Deutschland arbeiten.
Möchten Sie wissen, in welchem Land Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn Sie in den Niederlanden wohnen? Dann benötigen wir mehr Informationen über Ihre Situation.
Nach Ihrem Umzug in die Niederlande werden Sie in den Niederlanden arbeiten. Meistens werden Sie dann in den Niederlanden sozialversichert und zahlen in den Niederlanden Sozialversicherungsbeiträge. Das ist etwa der Fall, wenn Sie in den Niederlanden bei einem Arbeitgeber mit Sitz in den Niederlanden arbeiten oder wenn Sie ausschließlich in den Niederlanden als selbstständiger Unternehmer tätig sind.
Es gibt jedoch Situationen, in denen Sie in Deutschland sozialversichert sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie nicht nur in den Niederlanden, sondern auch in Deutschland arbeiten werden. In diesen Situationen zahlen Sie in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge.
Wenn Sie in den Niederlanden Sozialversicherungsbeiträge zahlen
Ich bin Arbeitnehmer oder Beamter
Ihr Arbeitgeber behält Lohnabgaben von Ihrem Bruttoarbeitsentgelt ein. In diesem Gesamtbetrag sind die Lohnsteuern und die Volksversicherungsbeiträge enthalten. Zu den Volksversicherungsbeiträgen, die Ihr Arbeitgeber von Ihrem Arbeitsentgelt einbehält, gehören:
- AOW-Beiträge, 17,90%
- Wlz-Beiträge, 9,65%
- Anw-Beiträge, 0,1%
Auf Ihr Einkommen müssen Sie bis zu einem Höchstbetrag von 38.441,00 € (im Jahr 2025) Volksversicherungsbeiträge zahlen. Auf das darüber hinaus gehende Einkommen zahlen Sie nur noch Lohnsteuer. Neben den Volksversicherungsbeiträgen behält Ihr Arbeitgeber Beiträge für die Arbeitnehmerversicherungen (WW und WIA) ein. Außerdem behält Ihr Arbeitgeber Beiträge für das niederländische Krankenversicherungsgesetz (Zvw) ein. Die Zvw-Beiträge brauchen Sie nicht selbst zu zahlen. Ihr Arbeitgeber zahlt diese für Sie.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie das AOW-Eintrittsalter erreicht haben, brauchen Sie keine AOW-Beiträge und keine Beiträge für die Arbeitnehmerversicherungen mehr zu zahlen.
Ich bin selbstständig tätig
Sie führen die Volksversicherungsbeiträge und den Zvw-Beitrag selbst an den Belastingdienst ab. Der Zvw-Beitrag beläuft sich auf 5,26%%. Sie zahlen den Zvw-Beitrag von höchstens 75.864,87 € pro Jahr. Viele Unternehmer erhalten am Jahresanfang einen vorläufigen Steuerbescheid. Sie können den zu zahlenden Betrag auf einmal oder in mehreren Raten zahlen.
Verrechnung über den Bescheid vom Belastingdienst
Sie machen jedes Jahr nach Ablauf des Jahres eine Einkommensteuererklärung beim Belastingdienst. Der Belastingdienst sendet Ihnen danach einen Steuerbescheid, in dem steht, ob Ihnen noch Beiträge erstattet werden oder ob Sie Beiträge nachzahlen müssen.
- Weitere Informationen zur Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Zu den Erläuterungen der Beiträge, die Sie als Selbstständiger zahlen müssen, auf der Website des niederländischen Finanzamts (in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Wenn Sie in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge zahlen
Ich bin Arbeitnehmer
Ihr Arbeitgeber behält Beiträge von Ihrem Bruttoarbeitsentgelt ein. Diese Beiträge sind in einen Arbeitnehmer- und einen Arbeitgeberanteil aufgeteilt. Alle Beiträge werden an die Krankenkasse abgeführt. Ihr Arbeitgeber behält die folgenden Beiträge von Ihrem Bruttoarbeitsentgelt ein:
- Krankenversicherung, 7,3% von höchstens 5.512,50 €
- Pflegeversicherung, 2,3 % von höchstens 5.512,50 €
- Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente und Altersrente), 9,3% von höchstens 8.050,00 €
- Arbeitslosenversicherung, 1,3% von höchstens 8.050,00 €
Sie zahlen diese Beiträge auf Ihr volles Arbeitsentgelt bis zum geltenden Höchstbeitrag.
Ich bin Beamter
Als Beamter brauchen Sie in Deutschland keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Beamte haben in Deutschland ein eigenes Beitragssystem. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge richtet sich nach der jeweiligen Behörde, für die Sie arbeiten (Dienstherr). Ihr Dienstherr kann Sie näher informieren.
Ich bin selbstständig tätig
Ob Sie in Deutschland sozialversichert sind hängt von Ihrem Beruf als Selbstständiger ab. Die Deutsche Rentenversicherung kann Ihnen mitteilen, welche Berufe in Deutschland sozialversicherungspflichtig sind und welche nicht. Wenn Sie einen nicht sozialversicherungspflichtigen Beruf ausüben, können Sie Ihre Versicherung - eventuell über einen Branchenverband - selbst regeln. Als pflichtversicherter Selbstständiger in Deutschland zahlen Sie Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung. Hierdurch bauen Sie Ansprüche für eine Altersrente, Hinterbliebenenrente und Erwerbsminderungsrente (nach 78 Wochen Krankheit) auf.
Wo zahlen Sie die Sozialversicherungsbeiträge?
Sie zahlen Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Melden Sie sich dafür bei der DRV an. Ist das nicht möglich? Dann verweist die DRV Sie an einen anderen Träger (zum Beispiel an den Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung oder die berufsständischen Versorgungswerke).
Sie zahlen Beiträge für:
- Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente und Altersrente), 9,3% von höchstens 8.050,00 €
- Sie können eine freiwillige Krankenversicherung abschließen. Der Beitrag beläuft sich auf 7,3% von höchstens 5.512,50 €. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 2,3 % von höchstens 5.512,50 €. Sie können sich auch privat versichern. Die entsprechenden Beiträge sind je nach Versicherungsanbieter und Police unterschiedlich.
- Sie können freiwillig eine Arbeitslosen- und Krankengeldversicherung abschließen. Weitere Informationen erteilt das Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV) in den Niederlanden oder die Agentur für Arbeit in Deutschland. Sie können sich auch privat versichern.
- UWV freiwillige Versicherung (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Weitere Informationen zur freiwilligen deutschen Arbeitslosenversicherung Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Wie sieht dies in meinem Fall aus?
In welchem Land Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen, richtet sich also nach Ihrer persönlichen Situation. Möchten Sie wissen, was bei Ihnen der Fall ist? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:
- Ich wohne in den Niederlanden
- Ich werde arbeiten
- in Deutschland
Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können zum Beispiel angeben, dass Sie auch in den Niederlanden arbeiten.
Nach Ihrem Umzug in die Niederlande arbeiten Sie weiterhin in Deutschland. Meistens bleiben Sie dann in Deutschland sozialversichert und zahlen in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge. Das ist etwa der Fall, wenn Sie in Deutschland bei einem Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland arbeiten oder wenn Sie ausschließlich in Deutschland selbstständiger Unternehmer sind.
Es gibt jedoch Situationen, in denen Sie in den Niederlanden sozialversichert sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Niederlanden arbeiten werden. In diesen Situationen zahlen Sie in den Niederlanden Sozialversicherungsbeiträge.
Wenn Sie in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge zahlen
Ich bin Arbeitnehmer
Ihr Arbeitgeber behält Beiträge von Ihrem Bruttoarbeitsentgelt ein. Diese Beiträge sind in einen Arbeitnehmer- und einen Arbeitgeberanteil aufgeteilt. Alle Beiträge werden an die Krankenkasse abgeführt. Ihr Arbeitgeber behält die folgenden Beiträge von Ihrem Bruttoarbeitsentgelt ein:
- Krankenversicherung, 7,3% von höchstens 5.512,50 €
- Pflegeversicherung, 2,3 % von höchstens 5.512,50 €
- Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente und Altersrente), 9,3% von höchstens 8.050,00 €
- Arbeitslosenversicherung, 1,3% von höchstens 8.050,00 €
Sie zahlen diese Beiträge von Ihrem vollen Arbeitsentgelt bis zum geltenden Höchstbetrag.
Ich bin Beamter
Als Beamter brauchen Sie in Deutschland keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Beamte haben in Deutschland ein eigenes Beitragssystem. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge richtet sich nach der jeweiligen Behörde, für die Sie arbeiten (Dienstherr). Ihr Dienstherr kann Sie näher informieren.
Ich bin selbstständig tätig
Ob Sie in Deutschland sozialversichert sind, hängt von Ihrem Beruf als Selbstständiger ab. Die Deutsche Rentenversicherung kann Sie darüber informieren, welche Berufe in Deutschland sozialversicherungspflichtig sind und welche nicht. Wenn Sie einen nicht sozialversicherungspflichtigen Beruf ausüben, können Sie Ihre Versicherung - eventuell über einen Branchenverband - selbst regeln. Als pflichtversicherter Selbstständiger in Deutschland zahlen Sie Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung. Hierdurch bauen Sie Ansprüche auf Altersrente, Hinterbliebenenrente und Erwerbsminderungsrente (nach 78 Wochen Krankheit) auf.
Wo zahlen Sie die Sozialversicherungsbeiträge?
Sie zahlen Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Melden Sie sich dafür bei der DRV an. Ist das nicht möglich? Dann verweist die DRV Sie an einen anderen Träger (zum Beispiel an den Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung oder die berufsständischen Versorgungswerke).
Sie zahlen Beiträge für:
- Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente und Altersrente), 9,3% von höchstens 8.050,00 €
- Sie können eine freiwillige Krankenversicherung abschließen. Der Beitrag beläuft sich auf 7,3% von höchstens 5.512,50 €. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 2,3 % von höchstens 5.512,50 €. Sie können sich auch privat versichern. Die entsprechenden Beiträge sind je nach Versicherer und Police unterschiedlich.
- Sie können freiwillig eine Arbeitslosen- und Krankengeldversicherung abschließen. Weitere Informationen erteilt das Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV) in den Niederlanden oder die Agentur für Arbeit in Deutschland. Sie können sich auch privat versichern.
- UWV freiwillige Versicherung (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Weitere Informationen zur freiwilligen deutschen Arbeitslosenversicherung Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Wenn Sie in den Niederlanden Sozialversicherungsbeiträge zahlen
Ich bin Arbeitnehmer oder Beamter
Ihr Arbeitgeber behält Lohnabgaben von Ihrem Bruttoarbeitsentgelt ein. In diesem Gesamtbetrag sind die Lohnsteuern und die Volksversicherungsbeiträge enthalten. Zu den Volksversicherungsbeiträgen, die Ihr Arbeitgeber von Ihrem Arbeitsentgelt einbehält, gehören:
- AOW-Beiträge, 17,90%
- Wlz-Beiträge, 9,65%
- Anw-Beiträge, 0,1%
Auf Ihr Einkommen müssen Sie bis zu einem Höchstbetrag von 38.441,00 € (im Jahr 2025) Volksversicherungsbeiträge zahlen. Auf das darüber hinaus gehende Einkommen zahlen Sie nur noch Lohnsteuer. Neben den Volksversicherungsbeiträgen behält Ihr Arbeitgeber Beiträge für die Arbeitnehmerversicherungen (WW und WIA) ein. Außerdem behält Ihr Arbeitgeber Beiträge für das niederländische Krankenversicherungsgesetz (Zvw) ein. Die Zvw-Beiträge brauchen Sie nicht selbst zu zahlen. Ihr Arbeitgeber zahlt diese für Sie.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie das AOW-Eintrittsalter erreicht haben, brauchen Sie keine AOW-Beiträge und keine Beiträge für die Arbeitnehmerversicherungen mehr zu zahlen.
Ich bin selbstständig tätig
Sie führen die Volksversicherungsbeiträge und den Zvw-Beitrag selbst an den Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) ab. Der Zvw-Beitrag beläuft sich auf 5,26%%. Sie zahlen den Zvw-Beitrag von höchstens 75.864,87 € pro Jahr. Viele Unternehmer erhalten am Anfang des Jahres einen vorläufigen Steuerbescheid. Sie können den zu zahlenden Betrag auf einmal oder in mehreren Raten zahlen.
Verrechnung über den Bescheid vom Belastingdienst
Sie machen jedes Jahr nach Ablauf des Jahres eine Einkommensteuererklärung beim Belastingdienst. Der Belastingdienst sendet Ihnen danach einen Steuerbescheid, in dem steht, ob Ihnen noch Beiträge erstattet werden oder ob Sie Beiträge nachzahlen müssen.
- Weitere Informationen zur Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Zu den Erläuterungen der Beiträge, die Sie als Selbstständiger zahlen müssen, auf der Website des niederländischen Finanzamts (in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Wie sieht dies in meinem Fall aus?
In welchem Land Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen, richtet sich also nach Ihrer persönlichen Situation. Möchten Sie wissen, was bei Ihnen der Fall ist? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:
- Ich wohne in den Niederlanden
- Ich werde arbeiten
- in Deutschland
Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können zum Beispiel angeben, dass Sie auch in den Niederlanden arbeiten.
Nach Ihrem Umzug in die Niederlande arbeiten Sie nicht. Sie erhalten eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus Deutschland. Möglicherweise bleiben Sie dann in Deutschland sozialversichert und zahlen in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Kranken- oder Arbeitslosengeld aus Deutschland beziehen.
Beziehen Sie eine deutsche Alters- oder Ewerbsminderungsrente? Dann sind Sie nicht mehr in Deutschland sozialversichert und brauchen keine deutschen Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Wenn Sie auch eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden erhalten, zahlen Sie hierauf Sozialversicherungsbeiträge. Sie zahlen diese Beiträge dann auch auf Ihre deutsche Rente, Pension oder Leistung.
Was muss ich regeln?
Melden Sie dem Leistungsträger, der Ihnen Ihre Rente, Pension oder Sozialleistung zahlt, Ihren Umzug in die Niederlande. Ihr Leistungsträger stellt fest, ob von Ihrer Pension, Rente oder Sozialleistung noch Beiträge einbehalten werden müssen.
Wie sieht dies in meinem Fall aus?
In welchem Land Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen, richtet sich also nach Ihrer persönlichen Situation. Möchten Sie wissen, was bei Ihnen der Fall ist? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:
- Ich wohne in den Niederlanden
- Ich werde eine Rente oder Leistung erhalten
- aus Deutschland
Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können zum Beispiel angeben, dass Sie auch eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden erhalten.
Nach Ihrem Umzug in die Niederlande arbeiten Sie nicht. Sie erhalten eine Pension, Rente oder Sozialleistung aus den Niederlanden. Sie sind dann in den Niederlanden sozialversichert und zahlen in den Niederlanden Sozialversicherungsbeiträge.
Beziehen Sie auch eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus Deutschland?
Dann bleiben Sie möglicherweise in Deutschland sozialversichert und zahlen in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Krankengeld oder eine Arbeitslosenleistung aus Deutschland beziehen. Sie zahlen in Deutschland keine Sozialversicherungsbeiträge auf Ihre niederländische Pension, Rente oder Sozialleistung. Beziehen Sie eine deutsche Altersrente oder Erwerbsminderungsrente? Dann sind Sie nicht mehr in Deutschland sozialversichert und brauchen auch keine deutschen Sozialversicherungsbeiträge mehr zu zahlen. Auf Ihre deutsche Pension, Rente oder Leistung müssen Sie allerdings in den Niederlanden Beiträge zahlen.
Was muss ich regeln?
Melden Sie dem Leistungsträger, der Ihnen Ihre Rente, Pension oder Sozialleistung zahlt, Ihren Umzug in die Niederlande. Ihr Leistungsträger stellt fest, ob von Ihrer Pension, Rente oder Sozialleistung noch Beiträge einbehalten werden müssen.
Wie sieht dies in meinem Fall aus?
In welchem Land Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen, richtet sich also nach Ihrer persönlichen Situation. Möchten Sie wissen, was bei Ihnen der Fall ist? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:
- Ich wohne in den Niederlanden
- Ich werde eine Rente oder Leistung erhalten
- aus Deutschland
Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können zum Beispiel angeben, dass Sie auch eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden erhalten.
Sie ziehen in die Niederlande und werden dort studieren. Sie haben in den Niederlanden ein Zimmer oder eine Wohnung. Möglicherweise sind Sie als Einwohner der Niederlande in den Volksversicherungen versichert. Wenn Sie ein Einkommen beziehen, müssen Sie einkommensabhängige Volksversicherungsbeiträge zahlen.
Bin ich in den Volksversicherungen versichert?
Die allgemeine Regel lautet, dass alle Einwohner der Niederlande in den Volksversicherungen versichert sind In den Niederlanden gibt es 4 Volksversicherungen: Diese regeln das Kindergeld (AKW), die Altersleistung (AOW), die Hinterbliebenenleistung (Anw) und die Krankenversicherung (Wlz).
Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) ist der Sozialversicherungsträger, der für die niederländischen Volksversicherungen zuständig ist. Bei der Beurteilung der Versicherungspflicht muss die SVB prüfen, ob jemand in den Niederlanden wohnt oder nicht. Die SVB geht davon aus, dass eine Person in den Niederlanden wohnt, wenn zwischen dieser Person und den Niederlanden eine „dauerhafte persönliche Bindung“ vorliegt. Ob eine solche Bindung gegeben ist, beurteilt die SVB anhand „aller zu berücksichtigenden Tatsachen und Umstände der Situation“. Die SVB beurteilt dann abschließend, indem sie „objektive und subjektive Faktoren“ gegeneinander abwägt. Dabei geht es um Faktoren wie das Wohn- und Arbeitsumfeld, die Familie, finanzielle Aspekte und die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Bei der Entscheidung wird nicht nur ein einziger Faktor zugrunde gelegt, sondern ist das Zusammenspiel der Faktoren entscheidend.
Sie können bei der SVB die Überprüfung Ihrer Wlz-Versicherungssituation beantragen. Sind Sie laut Feststellung der SVB nach dem Wlz pflichtversichert? Dann sind Sie auch in den anderen Volksversicherungen versichert.
Was muss ich regeln?
Sie sind beitragspflichtig für die Volksversicherungen. Das bedeutet, dass Sie einkommensabhängige Beiträge für die Volksversicherungen von Ihrem zu versteuernden Einkommen aus Arbeit und Wohneigentum zahlen müssen. Zu diesem Einkommen gehören z.B. Arbeitsentgelt, Renten, Pensionen oder Leistungen. Möglicherweise erhalten Sie ein Stipendium oder Ausbildungsförderung. Von dieser Art von Einkommen brauchen Sie in den Niederlanden jedoch keine Beiträge zu zahlen.
Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten werden oder ein Praktikum machen
Werden Sie in den Niederlanden arbeiten? Dann zahlen Sie in den Niederlanden Sozialversicherungsbeiträge. Sind Sie Arbeitnehmer? Dann behält Ihr Arbeitgeber Beiträge zu den Arbeitnehmer- und Volksversicherungen von Ihrem Arbeitsentgelt ein.
Werden Sie in den Niederlanden im Rahmen Ihrer Ausbildung ein Praktikum machen? Dann ist dieses Praktikum möglicherweise einer Arbeit als Arbeitnehmer gleichgestellt. Dies ist vom Praktikumsbetrieb zu prüfen.
- Erhalten Sie für Ihr Praktikum ein normales Arbeitsentgelt, zum Beispiel ein Mindestentgelt? Dann haben Sie die gleichen Rechte wie jeder andere Arbeitnehmer. Ihr Praktikumsbetrieb behält von Ihrem Arbeitsentgelt Beiträge zu den Arbeitnehmerversicherungen und den Volksversicherungen ein.
- Erhalten Sie kein normales Arbeitsentgelt, sind Sie nicht in den Arbeitnehmerversicherungen versichert. Ihr Praktikumsbetrieb führt dann lediglich Volksversicherungsbeiträge von Ihrem Entgelt ab.
Wenn Ihr Einkommen begrenzt bleibt, können Sie die einbehaltenen Steuern und Beiträge vom Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) erstattet bekommen.
- Wie hoch ist das gesetzliche Mindestentgelt in den Niederlanden? (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Zur Website des Belastingdienst Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Was muss ich regeln?
Sie sind nicht beitragspflichtig für die niederländischen Volksversicherungen. Das bedeutet, dass Sie in den Niederlanden keine einkommensabhängigen Beiträge für die Volksversicherungen von Ihrem Einkommen zu zahlen brauchen.
Sie bleiben in Deutschland sozialversichert. Solange Sie jedoch keine Rente, Leistung oder Arbeitseinkünfte in Deutschland beziehen, brauchen Sie in Deutschland keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Sie zahlen in Deutschland nur Sozialversicherungsbeiträge, wenn Sie aus Deutschland ein Arbeitsentgelt, eine Leistung oder Rente beziehen. Erhalten Sie ein Stipendium oder Ausbildungsförderung? Von dieser Art von Einkünften brauchen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten werden oder ein Praktikum machen
Werden Sie in den Niederlanden arbeiten? Dann sind Sie nicht mehr in Deutschland sozialversichert. Sie zahlen in den Niederlanden Sozialversicherungsbeiträge. Sind Sie Arbeitnehmer? Dann behält Ihr Arbeitgeber von Ihrem Arbeitsentgelt Beiträge zu den Arbeitnehmer- und Volksversicherungen ein.
Werden Sie in den Niederlanden im Rahmen Ihrer Ausbildung ein Praktikum machen? Dann ist dieses Praktikum möglicherweise einer Arbeit als Arbeitnehmer gleichgestellt. Dies beurteilt das Unternehmen, bei dem Sie das Praktikum machen.
- Erhalten Sie für Ihr Praktikum ein normales Arbeitsentgelt, zum Beispiel ein Mindestentgelt? Dann haben Sie die gleichen Rechte wie jeder andere Arbeitnehmer. Ihr Praktikumsbetrieb behält von Ihrem Arbeitsentgelt Beiträge zu den Arbeitnehmerversicherungen und den Volksversicherungen ein.
- Erhalten Sie kein normales Arbeitsentgelt, sind Sie nicht in den Arbeitnehmerversicherungen versichert. Ihr Praktikumsbetrieb führt dann lediglich Volksversicherungsbeiträge von Ihrem Entgelt ab.
Wenn Ihr Einkommen begrenzt bleibt, können Sie die einbehaltenen Steuern und Beiträge vom Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) erstattet bekommen.
- Wie hoch ist das gesetzliche Mindestentgelt in den Niederlanden? (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Zur Website des Belastingdienst Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Nach Ihrem Umzug in die Niederlande arbeiten Sie nicht und Sie beziehen keine Pension, Rente oder Sozialleistung. Sie nehmen in den Niederlanden kein Studium auf und machen dort keine Ausbildung. Im Prinzip werden Sie dann in den Niederlanden sozialversichert, weil sie dort wohnen. Solange Sie aber nicht in den Niederlanden arbeiten oder eine Pension, Rente oder Sozialleistung aus den Niederlanden erhalten, brauchen Sie in den Niederlanden keine einkommensabhängigen Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
Was muss ich regeln?
Sie brauchen in den Niederlanden keine einkommensabhängigen Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Sie brauchen diesbezüglich daher nichts zu regeln.
Möchten Sie wissen, welche Folgen sich für Sie ergeben?
Dann benötigen wir mehr Angaben zu Ihrer Situation.
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