Wo zahle ich Steuern?
Wo zahle ich Steuern?
Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, sind Sie in den Niederlanden steuerpflichtig. Wenn Sie nach Ihrem Umzug noch Einkommen aus Deutschland haben, müssen Sie vielleicht noch in Deutschland Steuern auf dieses Einkommen zahlen. Dies hängt von der Art des Einkommens ab, zum Beispiel, ob es sich um ein Arbeitseinkommen oder um eine Pension/Rente handelt. Deutschland und die Niederlande haben hierzu Vereinbarungen in einem Steuerabkommen getroffen.
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Möchten Sie genauere Informationen zu Ihren Steuern und Ihrer Sozialversicherung? Dann benötigen wir mehr Informationen. Wenn Sie alle Angaben zu Ihrer persönlichen Situation eingeben, erhalten Sie eine genaue Auskunft.
Nach Ihrem Umzug in die Niederlande werden Sie in den Niederlanden steuerpflichtig. Im Prinzip zahlen Sie künftig in den Niederlanden Steuern auf Ihr Einkommen und Vermögen. Informationen über die Steuererhebung in den Niederlanden finden Sie unter Steuern in den Niederlanden.
Ich erhalte weiterhin Einkünfte aus Deutschland und/oder besitze dort Vermögenswerte
Haben Sie nach Ihrem Umzug in die Niederlande noch Einkünfte aus bzw. besitzen Sie noch Vermögenswerte in Deutschland, zum Beispiel Arbeitsentgelt, Gewinn aus einem Unternehmen, eine Pension, Rente, Sozialleistung oder Immobilien? Dann werden diese Einkünfte eventuell weiterhin in Deutschland besteuert. Weitere Informationen hierüber erteilt Ihnen Ihr Finanzamt in Deutschland.
Ich arbeite weiterhin in Deutschland
Nach Ihrem Umzug in die Niederlande arbeiten Sie weiterhin in Deutschland. Meistens zahlen Sie dann weiterhin in Deutschland Steuern auf Ihr Arbeitsentgelt, zum Beispiel, wenn Sie für einen Arbeitgeber aus Deutschland arbeiten.
Ist Ihre Arbeitssituation anders und wollen Sie wissen, wo Ihr Arbeitsentgelt nach Ihrem Umzug in die Niederlande besteuert wird? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:
- Ich wohne in den Niederlanden
- Ich werde arbeiten
- in Deutschland
Ich bekomme eine Rente/Pension oder Sozialleistung aus Deutschland
Nach Ihrem Umzug wohnen Sie in den Niederlande und erhalten eine Pension, Rente oder Sozialleistung aus Deutschland. Diese Rente, Pension oder Sozialleistung wird in den Niederlanden oder in Deutschland besteuert. Um festzustellen, in welchem Land Sie Steuern zahlen, haben Deutschland und die Niederlande in einem Steuerabkommen Vereinbarungen getroffen.
Es gibt einen Unterschied zwischen einer Sozialversicherungsrente, zum Beispiel einer gesetzlichen Rente, und einer Sozialversicherungsleistung. Die niederländische AOW-Leistung und die Hinterbliebenen- und Waisenleistung sind Sozialversicherungsrenten. Die deutsche Altersrente ist ebenfalls eine Sozialversicherungsrente. Zu den Sozialversicherungsleistungen gehören zum Beispiel die niederländische WIA-Leistung und das deutsche Elterngeld.
Deutsche Sozialversicherungsrenten, Leibrenten oder andere Sozialleistungen werden in den Niederlanden besteuert. Nur wenn der Gesamtbetrag Ihrer Sozialversicherungsrenten, anderen Renten, Pensionen oder Leibrenten aus Deutschland über 15.000 € liegt, wird Ihre Rente oder Pension, Ihre Leibrente oder Sozialleistung in Deutschland besteuert. Eine deutsche Beamtenpension und Sozialversicherungsleistungen zählen für den Grenzbetrag von 15.000 € nicht mit. Bekommen Sie eine deutsche Beamtenpension und haben Sie nicht die niederländische Staatsangehörigkeit? Dann zahlen Sie Steuern in Deutschland. Sozialversicherungsleistungen werden in Deutschland besteuert. Dabei spielt die Höhe Ihrer Leistung keine Rolle.
Bitte beachten Sie: Möchten Sie genaue Informationen zu Ihrer persönlichen Situation? Passen Sie dann Ihre Situation an und wählen Sie aus:
- Ich wohne in den Niederlanden
- Ich werde eine Rente oder Leistung erhalten
- aus Deutschland
Ich erhalte weiterhin Einkünfte aus Deutschland und/oder besitze dort Vermögenswerte
Haben Sie nach Ihrem Umzug nach den Niederlanden noch Einkünfte aus bzw. besitzen Sie noch Vermögenswerte in Deutschland, zum Beispiel Arbeitsentgelt, Gewinn aus einem Unternehmen, eine Pension, Rente, Sozialleistung oder Immobilien? Dann werden diese Einkünfte eventuell weiterhin Deutschland besteuert. Weitere Informationen hierüber erteilt Ihnen Ihr Finanzamt in Deutschland.
Wenn Sie sich ausschließlich zu Studien- oder Ausbildungszwecken in den Niederlanden aufhalten und aus Deutschland Einkommen zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts, für Ihr Studium oder Ihre Ausbildung bekommen, brauchen Sie dieses Einkommen in den Niederlanden nicht zu versteuern.
Wenn Sie eine Arbeit aufnehmen
Werden Sie neben Ihrem Studium arbeiten? Dann zahlen Sie Steuern auf Ihr Arbeitsentgelt.
Werden Sie in den Niederlanden arbeiten? Ihr Arbeitsentgelt wird in den Niederlanden besteuert. Die Steuern werden von Ihrem Arbeitsentgelt einbehalten. Man spricht in den Niederlanden von loonheffing (Lohnabgaben). Zu viel einbehaltene Steuern können Sie nach Ablauf des Steuerjahres über eine Steuererklärung erstattet bekommen. Wie viel Steuern Sie zahlen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Weitere Informationen über die Steuererhebung in den Niederlanden finden Sie auf der Website des Belastingdienst (niederländisches Finanzamt).
Werden Sie in Deutschland arbeiten? Ihr Arbeitsentgelt wird in Deutschland besteuert. Die Steuern behält Ihr Arbeitgeber von Ihrem Arbeitsentgelt ein. Wenn Sie einen Minijob haben, brauchen Sie keine Steuern zu zahlen. Zu viel einbehaltene Steuern können Sie nach Ablauf des Steuerjahres über eine Steuererklärung erstattet bekommen. Weitere Informationen über die Steuererhebung in Deutschland finden Sie auf der Website des deutschen Finanzamts.
Ich erhalte weiterhin Einkünfte aus Deutschland und/oder besitze dort Vermögenswerte
Haben Sie nach Ihrem Umzug nach den Niederlanden noch Einkünfte aus bzw. besitzen Sie noch Vermögenswerte in Deutschland, zum Beispiel Arbeitsentgelt, Gewinn aus einem Unternehmen, eine Pension, Rente, Sozialleistung oder Immobilien? Dann werden diese Einkünfte eventuell weiterhin Deutschland besteuert. Weitere Informationen hierüber erteilt Ihnen Ihr Finanzamt in Deutschland.
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