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Andere Leistungen für Familien

Kann ich noch andere Leistungen für Familien aus Deutschland und aus den Niederlanden bekommen?

Bekomme ich noch andere Leistungen für Familien?

Neben den Familienleistungen kann auch Anspruch auf andere Leistungen für Familien bestehen. Diese anderen Leistungen sind unabhängig von den Familienleistungen. Deshalb können beide Arten von Leistungen gleichzeitig bezogen werden. In Deutschland gibt es zum Beispiel das Elterngeld. In den Niederlanden gibt es keine anderen Leistungen für Familien.

Möchten Sie wissen, ob Sie nach Ihrem Umzug noch andere Leistungen für Familien aus Deutschland erhalten können? Wir benötigen dann weitere Angaben zu Ihrer Situation.

Neben den Familienleistungen gibt es auch andere Leistungen für Familien, wie zum Beispiel das Elterngeld und den Kinderzuschlag aus Deutschland. In den Niederlanden gibt es keine anderen Leistungen für Familien.

Sie erhalten nach Ihrem Umzug keine anderen Leistungen für Familien aus Deutschland oder den Niederlanden. Haben Sie einen Partner? Wenn Ihr Partner in Deutschland arbeitet, hat Ihr Partner möglicherweise wohl Anspruch auf Elterngeld.

In den Niederlanden gibt es keine anderen Leistungen für Familien, in Deutschland wohl. Erwarten Sie oder Ihre Partnerin ein Kind? Oder haben Sie gerade erst ein Kind bekommen? In Deutschland können Eltern neben dem Kindergeld auch Elterngeld und/oder Kinderzuschlag erhalten.

Nur Personen, die in Deutschland wohnen, können Kinderzuschlag erhalten. Sie wohnen in den Niederlanden und bekommen deshalb keinen Kinderzuschlag. Sie können jedoch Anspruch auf Elterngeld haben. Wenn Sie Elterngeld erhalten, wirkt sich das nicht auf Ihre anderen Familienleistungen aus.

Habe ich Anspruch auf Elterngeld?

Sie können Elterngeld bekommen, wenn:

  • Ihre Kinder in Ihrem Haushalt leben und
  • Sie Ihre Kinder selbst versorgen und aufziehen und 
  • Sie nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten

Basiselterngeld

Die Eltern können gemeinsam 14 Monate lang Basiselterngeld bekommen, wenn sie beide für das Kind sorgen und hierdurch weniger Einkommen haben. Die Eltern entscheiden selbst, wie sie die Monate untereinander verteilen. Der eine Elternteil kann maximal 2 Monate in Anspruch nehmen, der andere Elternteil maximal 12 Monate.

Elterngeld Plus  

Eltern, die während der Zahlung von Elterngeld zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, können Elterngeld Plus bekommen. Das Elterngeld Plus wird doppelt so lange gezahlt wie das Basiselterngeld. Ein Monatsbetrag Basiselterngeld entspricht dem Betrag für 2 Monate Elterngeld Plus.

Partnerschaftsbonus 

Beide Elternteile können maximal 4 zusätzliche Elterngeld Plus-Monate als (Partnerschafts-)Bonus bekommen, wenn beide Eltern in dieser Zeit zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten. Der Partnerschaftsbonus kann den Eltern für mindestens 2 und maximal 4 Monate gezahlt werden.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngelds hängt von Ihrem Einkommen vor der Geburt des Kindes und dem Einkommen danach ab.

Haben Sie im Elterngeldzeitraum kein Einkommen, entspricht das Basiselterngeld ungefähr 67 % des zuletzt verdienten Nettoentgelts. Das Basiselterngeld beträgt immer mindestens 300,00 € und ist niemals höher als 1.800,00 € pro Monat.

ElterngeldPlus ist die Hälfte des Basiselterngelds. Sie dürfen 24 Monate lang die Hälfte Ihres Einkommens hinzuverdienen, ohne dass das Elterngeld gekürzt wird.

Wo kann ich Elterngeld beantragen?

Sie können das Elterngeld bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle beantragen. Die Adressen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums.

Familienleistungen für Sie oder für den anderen Elternteil oder Versorger

Sie können Elterngeld bekommen, ohne dass dies Folgen für die Familienleistungen hat. Das gilt auch für den anderen Elternteil oder Versorger.

In den Niederlanden gibt es keine anderen Leistungen für Familien, in Deutschland wohl. Erwarten Sie oder Ihre Partnerin ein Kind? Oder haben Sie gerade erst ein Kind bekommen? In Deutschland können Eltern neben dem Kindergeld auch Elterngeld und/oder Kinderzuschlag erhalten.

Nur Personen, die in Deutschland wohnen, können Kinderzuschlag erhalten. Sie wohnen in den Niederlanden und haben deshalb keinen Anspruch auf Kinderzuschlag. Sie arbeiten nicht und können deshalb auch kein Elterngeld erhalten. Haben Sie einen Partner und arbeitet Ihr Partner in Deutschland? Dann hat Ihr Partner möglicherweise wohl Anspruch auf Elterngeld. Wenn Ihr Partner Elterngeld bezieht, wirkt sich dies nicht auf Ihre anderen Familienleistungen aus.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Elterngeld beträgt ungefähr 67 % des zuletzt verdienten Arbeitsentgelts. Das Elterngeld beträgt mindestens 300,00 € und nie mehr als 1.800,00 €.

Ab dem Tag der Geburt des Kindes kann mindestens zwei Monate und höchstens zwölf Monate lang Elterngeld gezahlt werden.

Die Höhe des Elterngeld Plus ist einkommensabhängig.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Weitere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle. Die Adressen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums.

Neben den Familienleistungen gibt es auch andere Leistungen für Familien, wie zum Beispiel das Elterngeld und den Kinderzuschlag aus Deutschland. In den Niederlanden gibt es keine anderen Leistungen für Familien.

Nach Ihrem Umzug erhalten Sie keine anderen Leistungen für Familien aus Deutschland oder den Niederlanden.

Haben Sie einen Partner und arbeitet Ihr Partner in Deutschland? Dann hat Ihr Partner möglicherweise wohl Anspruch auf Elterngeld. Wenn Ihr Partner Elterngeld bezieht, wirkt sich dies nicht auf Ihre anderen Familienleistungen aus.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Elterngeld beträgt ungefähr 67 % des zuletzt verdienten Arbeitsentgelts. Das Elterngeld beträgt mindestens 300,00 € und nie mehr als 1.800,00 €.

Ab dem Tag der Geburt des Kindes kann mindestens zwei Monate und höchstens zwölf Monate lang Elterngeld gezahlt werden.

Die Höhe des Elterngeld Plus ist einkommensabhängig.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Weitere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle. Die Adressen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums.

Neben den Familienleistungen gibt es auch andere Leistungen für Familien, wie zum Beispiel das Elterngeld und den Kinderzuschlag aus Deutschland. In den Niederlanden gibt es keine anderen Leistungen für Familien.

Nach Ihrem Umzug erhalten Sie keine anderen Leistungen für Familien aus Deutschland oder den Niederlanden.

Haben Sie einen Partner und arbeitet Ihr Partner in Deutschland? Dann hat Ihr Partner möglicherweise wohl Anspruch auf Elterngeld. Wenn Ihr Partner Elterngeld bezieht, wirkt sich dies nicht auf Ihre anderen Familienleistungen aus.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Elterngeld beträgt ungefähr 67 % des zuletzt verdienten Arbeitsentgelts. Das Elterngeld beträgt mindestens 300,00 € und nie mehr als 1.800,00 €.

Ab dem Tag der Geburt des Kindes kann mindestens zwei Monate und höchstens zwölf Monate lang Elterngeld gezahlt werden.

Die Höhe des Elterngeld Plus ist einkommensabhängig.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Weitere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle. Die Adressen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums.

Neben den Familienleistungen gibt es auch andere Leistungen für Familien, wie zum Beispiel das Elterngeld und den Kinderzuschlag aus Deutschland. In den Niederlanden gibt es keine anderen Leistungen für Familien.

Nach Ihrem Umzug erhalten Sie keine anderen Leistungen für Familien aus Deutschland oder den Niederlanden.

Möchten Sie wissen, welche Folgen sich für Sie ergeben?

Dann benötigen wir mehr Angaben zu Ihrer Situation.

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