Kindergeld aus den Niederlanden
Sie können niederländisches Kindergeld erhalten. In den Niederlanden gelten andere Anspruchsvoraussetzungen. Auch die Beträge des Kindergelds sind anders als in Deutschland.
Was muss ich regeln?
Wenn Sie vor Ihrem Umzug Anspruch auf niederländisches Kindergeld haben, kann dieses nach Ihrem Umzug weitergezahlt werden. Informieren Sie die Sociale Verzekeringsbank (SVB) innerhalb von 4 Wochen über Ihren Umzug.
Wenn Sie noch kein Kindergeld aus den Niederlanden bekommen, stellen Sie den Kindergeldantrag bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB). Sie können das Kindergeld mit Ihrem DigiD beantragen. Haben Sie keinen DigiD? Wenn Sie eine Burgerservicenummer (BSN) haben, können Sie die Online-Dienstleistungen der SVB („Meine SVB“) mit dem elektronischen Identitätsnachweis Ihres Wohnlandes $woonland$ nutzen.
- Wie beantragen Sie niederländisches Kindergeld? Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Weitere Informationen zur Anmeldung mit einem von der EU anerkannten elektronischen Identitätsnachweis bei SVB Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Welche Voraussetzungen gelten für das niederländische Kindergeld?
Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder versorgen oder Unterhaltszahlungen für diese Kinder leisten, erhalten Sie in den Niederlanden Kindergeld für Kinder unter 18 Jahren. Ist Ihr Kind 16 oder 17 Jahre alt? Dann haben Sie nur Anspruch auf Kindergeld, wenn sich Ihr Kind in der Ausbildung befindet.
Wie hoch ist das Kindergeld?
Wie viel Kindergeld Sie erhalten, hängt vom Alter Ihres Kindes ab. Für Kinder unter 6 Jahren erhalten Sie 286,45 € pro Quartal. Für Kinder von 6 bis 11 Jahren erhalten Sie 347,83 € pro Quartal und für Kinder von 12 bis 17 Jahren erhalten Sie 409,21 € pro Quartal. Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) zahlt das Kindergeld jeweils nach Ablauf des betreffenden Quartals aus. In bestimmten Situationen haben Sie Anspruch auf doppeltes Kindergeld, zum Beispiel wenn Ihr Kind behindert ist und intensive Versorgung braucht oder wenn Ihr Kind aufgrund einer Ausbildung nicht zu Hause wohnt.
Gibt es noch einen anderen Elternteil oder Versorger Ihres Kindes (zum Beispiel Ihr Partner)? Möglicherweise kann dieser Elternteil oder Versorger auch Kindergeld erhalten, zum Beispiel aus Deutschland. Ihre Familie erhält dann doch Kindergeld aus zwei Ländern. Die Zahlung aus dem einen Land kann aus dem anderen Land aufgestockt werden.
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