Kindergeld aus Deutschland
Sie können aus Deutschland Kindergeld erhalten
Wenn Sie bereits Kindergeld aus Deutschland erhalten, ändert sich nichts. Sie erhalten dann weiterhin deutsches Kindergeld. Wenn Sie noch kein Kindergeld aus Deutschland erhalten, können Sie Kindergeld bei der Familienkasse beantragen. Die Familienkasse gehört der Bundesagentur für Arbeit an. Da Sie in den Niederlanden wohnen, beantragen Sie das Kindergeld bei der Familienkasse Rheinland-Pfalz - Saarland in Saarbrücken.
Für welche Kinder kann ich deutsches Kindergeld erhalten?
In Deutschland erhalten Sie Kindergeld für Kinder unter 18 Jahren. Für Kinder im Alter von 18 bis 24 Jahren erhalten Sie nur Kindergeld, wenn Ihr Kind:
- sich in der Schul- oder Berufsausbildung befindet,
- ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet oder
- arbeitslos ist und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (nur für Kinder unter 21 Jahren).
Für Kinder, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, können Sie auch Kindergeld erhalten, nachdem Ihr Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Ihr Kind muss die Behinderung dann allerdings bereits vor dem 25. Geburtstag gehabt haben.
Wie hoch ist das Kindergeld?
Für Ihre ersten beiden Kinder liegt der deutsche Kindergeldsatz bei 255,00 € pro Monat pro Kind. Für Ihr drittes Kind beläuft sich das Kindergeld auf 255,00 € pro Monat. Ab dem vierten Kind erhalten Sie 255,00 € pro Monat.
Kann ich Kindergeld aus den Niederlanden erhalten?
Sie selbst können kein Kindergeld aus den Niederlanden erhalten. Der andere Elternteil oder Versorger Ihres Kindes, zum Beispiel Ihr Partner, kann möglicherweise wohl Kindergeld aus den Niederlanden erhalten. Ihr Partner beantragt das Kindergeld bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB).
Kann die SVB Kindergeld bewilligen? Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Kindergeldansprüchen von zwei Elternteilen. Sie erhalten jedoch nicht für dasselbe Kind und für denselben Zeitraum den vollen Kindergeldsatz aus zwei Ländern.
Sie können aus Deutschland Kindergeld erhalten
Wenn Sie bereits Kindergeld aus Deutschland erhalten, ändert sich nichts. Sie erhalten dann weiterhin deutsches Kindergeld. Wenn Sie noch kein Kindergeld aus Deutschland erhalten, können Sie das Kindergeld bei der Familienkasse beantragen. Die Familienkasse gehört der Bundesagentur für Arbeit an. Da Sie in den Niederlanden wohnen, beantragen Sie das Kindergeld bei der Familienkasse Rheinland-Pfalz - Saarland in Saarbrücken.
Für welche Kinder kann ich deutsches Kindergeld erhalten?
In Deutschland erhalten Sie Kindergeld für Kinder unter 18 Jahren. Für Kinder im Alter von 18 bis 24 Jahren erhalten Sie nur Kindergeld, wenn Ihr Kind:
- sich in der Schul- oder Berufsausbildung befindet,
- ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet oder
- arbeitslos ist und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (nur für Kinder unter 21 Jahren).
Für Kinder, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, können Sie auch Kindergeld erhalten, nachdem Ihr Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Ihr Kind muss die Behinderung dann allerdings bereits vor dem 25. Geburtstag gehabt haben.
Wie hoch ist das Kindergeld?
Für Ihre ersten beiden Kinder liegt der deutsche Kindergeldsatz bei 255,00 € pro Monat pro Kind. Für Ihr drittes Kind beläuft sich das Kindergeld auf 255,00 € pro Monat. Ab dem vierten Kind erhalten Sie 255,00 € pro Monat.
Kann ich Kindergeld aus den Niederlanden erhalten?
Sie selbst können kein Kindergeld aus den Niederlanden erhalten. Der andere Elternteil oder Versorger Ihres Kindes, zum Beispiel Ihr Partner, kann möglicherweise wohl Kindergeld aus den Niederlanden erhalten. Ihr Partner beantragt das Kindergeld bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB).
Kann die SVB Kindergeld bewilligen? Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Kindergeldansprüchen von zwei Elternteilen. Sie erhalten jedoch nicht für dasselbe Kind und für denselben Zeitraum den vollen Kindergeldsatz aus zwei Ländern.
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