Kinderbetreuungszuschlag
Was ist ein Kinderbetreuungszuschlag?
Es kann sein, dass Sie Anspruch auf einen Kinderbetreuungszuschlag aus den Niederlanden haben. Der Kinderbetreuungszuschlag ist ein Beitrag zu den Kosten der Kinderbetreuung. Weitere Informationen zum Kinderbetreuungszuschlag finden Sie auf der Website des Dienst Toeslagen. Auf der Website wird auch erklärt, wann Sie Anspruch auf einen Kinderbetreuungszuschlag haben und wie Sie die Leistung beantragen können.
Wenn Sie Fragen zu den Zuschlägen haben, die aus den Niederlanden gezahlt werden, können Sie Kontakt mit der niederländischen Steuerbehörde aufnehmen (BelastingTelefoon, Abteilung „Toeslagen“).
Der Kinderbetreuungszuschlag ist ein staatlicher Zuschuss der Niederlande zu den Kosten, die Ihnen für die Kinderbetreuung entstehen. Der Dienst Toeslagen zahlt den Kinderbetreuungszuschlag aus.
Kinderbetreuungszuschlag können Sie nur für Kinder erhalten, die noch nicht zur weiterführenden Schule gehen und eine registrierte Kinderbetreuungsstätte besuchen. Besucht Ihr Kind eine Kinderbetreuungsstätte außerhalb der Niederlande? Dann muss die Kinderbetreuungsstätte oder Tagesmutter in den Niederlanden im Register für ausländische Kinderbetreuungsstätten (register buitenlandse kinderopvang) registriert sein.
Habe ich Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag?
Nach Ihrem Umzug werden Sie in den Niederlanden arbeiten. Wenn Sie auch die anderen Voraussetzungen erfüllen, können Sie Kinderbetreuungszuschlag erhalten.
Haben Sie einen Zuschlagspartner? Dann muss Ihr Zuschlagspartner auch alle Voraussetzungen erfüllen. Haben Sie einen Ehepartner oder einen registrierten Partner? Dann ist diese Person Ihr Zuschlagspartner. Eine andere Person, die an Ihrer Adresse gemeldet ist, kann jedoch auch Ihr Zuschlagspartner sein. Möchten Sie wissen, ob Sie einen Zuschlagspartner haben? Nutzen Sie dann die Hilfe „Wie is mijn toeslagpartner?“ (Wer ist mein Zuschlagspartner?) auf der Website des Dienst Toeslagen.
Wenn Sie einen Zuschlagspartner haben, muss dieser:
- arbeiten
- studieren
- an einer Arbeitsförderungsmaßnahme teilnehmen oder
- einen Einbürgerungskurs absolvieren.
Wenn Ihr Partner diese Voraussetzung nicht erfüllt, haben Sie keinen Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag.
Höhe des Kinderbetreuungszuschlags
Der Kinderbetreuungszuschlag ist einkommensabhängig. Je höher das Gesamteinkommen von Ihnen und Ihrem Zuschlagspartner ist, desto weniger Kinderbetreuungszuschlag erhalten Sie.
Kinderbetreuungszuschlag beantragen
Sie können den Kinderbetreuungszuschlag online über „Mijn toeslagen“ beantragen. Sie benötigen einen DigiD, um sich auf „Mijn toeslagen“ anzumelden. Haben Sie oder hat Ihr eventueller Zuschlagspartner keinen DigiD? Dann können Sie das Steuertelefon (BelastingTelefoon) anrufen.
- Anmelden auf „Mijn toeslagen“ (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Kontaktdaten SteuerTelefon für Einwohner der Niederlande Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Habe ich Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag?
Nach Ihrem Umzug werden Sie in Deutschland arbeiten. Wenn Sie auch die anderen Voraussetzungen erfüllen, können Sie Kinderbetreuungszuschlag erhalten.
Haben Sie einen Zuschlagspartner? Dann muss Ihr Zuschlagspartner auch alle Voraussetzungen erfüllen. Haben Sie einen Ehepartner oder einen registrierten Partner? Dann ist diese Person Ihr Zuschlagspartner. Eine andere Person, die an Ihrer Adresse gemeldet ist, kann jedoch auch Ihr Zuschlagspartner sein. Möchten Sie wissen, ob Sie einen Zuschlagspartner haben? Nutzen Sie dann die Hilfe „Wie is mijn toeslagpartner?“ (Wer ist mein Zuschlagspartner?) auf der Website des Dienst Toeslagen.
Wenn Sie einen Zuschlagspartner haben, muss dieser:
- arbeiten
- studieren
- an einer Arbeitsförderungsmaßnahme teilnehmen oder
- einen Einbürgerungskurs absolvieren.
Wenn Ihr Partner diese Voraussetzung nicht erfüllt, haben Sie keinen Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag.
Höhe des Kinderbetreuungszuschlags
Der Kinderbetreuungszuschlag ist einkommensabhängig. Je höher das Gesamteinkommen von Ihnen und Ihrem Zuschlagspartner ist, desto weniger Kinderbetreuungszuschlag erhalten Sie.
Kinderbetreuungszuschlag beantragen
Sie können den Kinderbetreuungszuschlag online über „Mijn toeslagen“ beantragen. Sie benötigen einen DigiD, um sich auf „Mijn toeslagen“ anzumelden. Haben Sie oder hat Ihr eventueller Zuschlagspartner keinen DigiD? Dann können Sie das Steuertelefon (BelastingTelefoon) anrufen.
- Anmelden auf „Mijn toeslagen“ (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Kontaktdaten SteuerTelefon für Einwohner der Niederlande Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Habe ich Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag?
Sie können nur Kinderbetreuungszuschlag erhalten, wenn Sie:
- arbeiten
- studieren oder eine Ausbildung machen
- an einer Arbeitsförderungsmaßnahme teilnehmen oder
- einen Einbürgerungskurs absolvieren.
Außerdem müssen Sie weitere Voraussetzungen für den Kinderbetreuungszuschlag erfüllen. Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie keinen Kinderbetreuungszuschlag erhalten.
Haben Sie einen Zuschlagspartner? Dann muss Ihr Zuschlagspartner auch alle Voraussetzungen erfüllen. Haben Sie einen Ehepartner oder einen registrierten Partner? Dann ist diese Person Ihr Zuschlagspartner. Eine andere Person, die an Ihrer Adresse gemeldet ist, kann jedoch auch Ihr Zuschlagspartner sein. Möchten Sie wissen, ob Sie einen Zuschlagspartner haben? Nutzen Sie dann die Hilfe „Wie is mijn toeslagpartner?“ (Wer ist mein Zuschlagspartner?) auf der Website des Dienst Toeslagen.
Wenn Sie einen Zuschlagspartner haben, muss dieser:
- arbeiten
- studieren
- an einer Arbeitsförderungsmaßnahme teilnehmen oder
- einen Einbürgerungskurs absolvieren.
Wenn Ihr Zuschlagspartner diese Voraussetzung nicht erfüllt, können Sie und Ihr Zuschlagspartner keinen Kinderbetreuungszuschlag erhalten.
Wenn Sie Kinderbetreuungszuschlag erhalten können
Sie können den Kinderbetreuungszuschlag online über „Mijn toeslagen“ beantragen. Sie benötigen einen DigiD, um sich auf „Mijn toeslagen“ anzumelden. Haben Sie oder hat Ihr eventueller Zuschlagspartner keinen DigiD? Dann können Sie das Steuertelefon (BelastingTelefoon) anrufen.
- Anmelden auf „Mijn toeslagen“ (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Kontaktdaten SteuerTelefon für Einwohner der Niederlande Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Der Kinderbetreuungszuschlag ist einkommensabhängig. Je höher das Gesamteinkommen von Ihnen und Ihrem Zuschlagspartner ist, desto weniger Kinderbetreuungszuschlag erhalten Sie.
Habe ich Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag?
Sie können nur Kinderbetreuungszuschlag erhalten, wenn Sie:
- arbeiten
- studieren oder eine Ausbildung machen
- an einer Arbeitsförderungsmaßnahme teilnehmen oder
- einen Einbürgerungskurs absolvieren.
Außerdem müssen Sie weitere Voraussetzungen für den Kinderbetreuungszuschlag erfüllen. Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie keinen Kinderbetreuungszuschlag erhalten.
Haben Sie einen Zuschlagspartner? Dann muss Ihr Zuschlagspartner auch alle Voraussetzungen erfüllen. Haben Sie einen Ehepartner oder einen registrierten Partner? Dann ist diese Person Ihr Zuschlagspartner. Eine andere Person, die an Ihrer Adresse gemeldet ist, kann jedoch auch Ihr Zuschlagspartner sein. Möchten Sie wissen, ob Sie einen Zuschlagspartner haben? Nutzen Sie dann die Hilfe „Wie is mijn toeslagpartner?“ (Wer ist mein Zuschlagspartner?) auf der Website des Dienst Toeslagen.
Wenn Sie einen Zuschlagspartner haben, muss dieser:
- arbeiten
- studieren
- an einer Arbeitsförderungsmaßnahme teilnehmen oder
- einen Einbürgerungskurs absolvieren.
Wenn Ihr Zuschlagspartner diese Voraussetzung nicht erfüllt, können Sie und Ihr Zuschlagspartner keinen Kinderbetreuungszuschlag erhalten.
Wenn Sie Kinderbetreuungszuschlag erhalten können
Sie können den Kinderbetreuungszuschlag online über „Mijn toeslagen“ beantragen. Sie benötigen einen DigiD, um sich auf „Mijn toeslagen“ anzumelden. Haben Sie oder hat Ihr eventueller Zuschlagspartner keinen DigiD? Dann können Sie das Steuertelefon (BelastingTelefoon) anrufen.
- Anmelden auf „Mijn toeslagen“ (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Kontaktdaten SteuerTelefon für Einwohner der Niederlande Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Der Kinderbetreuungszuschlag ist einkommensabhängig. Je höher das Gesamteinkommen von Ihnen und Ihrem Zuschlagspartner ist, desto weniger Kinderbetreuungszuschlag erhalten Sie.
Habe ich Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag?
Nach Ihrem Umzug werden Sie in den Niederlanden studieren. Wenn Sie an einer niederländischen Ausbildungsstätte eingeschrieben sind, können Sie Kinderbetreuungszuschlag bekommen, sofern Sie auch die weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
Haben Sie einen Zuschlagspartner? Dann muss Ihr Zuschlagspartner auch alle Voraussetzungen erfüllen. Haben Sie einen Ehepartner oder einen registrierten Partner? Dann ist diese Person Ihr Zuschlagspartner. Eine andere Person, die an Ihrer Adresse gemeldet ist, kann jedoch auch Ihr Zuschlagspartner sein. Möchten Sie wissen, ob Sie einen Zuschlagspartner haben? Nutzen Sie dann die Hilfe „Wie is mijn toeslagpartner?“ (Wer ist mein Zuschlagspartner?) auf der Website des Dienst Toeslagen.
Wenn Sie einen Zuschlagspartner haben, muss dieser:
- arbeiten
- studieren
- an einer Arbeitsförderungsmaßnahme teilnehmen oder
- einen Einbürgerungskurs absolvieren.
Wenn Ihr Partner diese Voraussetzung nicht erfüllt, haben Sie keinen Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag.
Höhe des Kinderbetreuungszuschlags
Der Kinderbetreuungszuschlag ist einkommensabhängig. Je höher das Gesamteinkommen von Ihnen und Ihrem Zuschlagspartner ist, desto weniger Kinderbetreuungszuschlag erhalten Sie.
Kinderbetreuungszuschlag beantragen
Sie können den Kinderbetreuungszuschlag online über „Mijn toeslagen“ beantragen. Sie benötigen einen DigiD, um sich auf „Mijn toeslagen“ anzumelden. Haben Sie oder hat Ihr eventueller Zuschlagspartner keinen DigiD? Dann können Sie das Steuertelefon (BelastingTelefoon) anrufen.
- Anmelden auf „Mijn toeslagen“ (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Kontaktdaten SteuerTelefon für Einwohner der Niederlande Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Habe ich Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag?
Sie können nur Kinderbetreuungszuschlag erhalten, wenn Sie:
- arbeiten
- studieren oder eine Ausbildung machen
- an einer Arbeitsförderungsmaßnahme teilnehmen oder
- einen Einbürgerungskurs absolvieren.
Außerdem müssen Sie weitere Voraussetzungen für den Kinderbetreuungszuschlag erfüllen. Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie keinen Kinderbetreuungszuschlag erhalten.
Haben Sie einen Zuschlagspartner? Dann muss Ihr Zuschlagspartner auch alle Voraussetzungen erfüllen. Haben Sie einen Ehepartner oder einen registrierten Partner? Dann ist diese Person Ihr Zuschlagspartner. Eine andere Person, die an Ihrer Adresse gemeldet ist, kann jedoch auch Ihr Zuschlagspartner sein. Möchten Sie wissen, ob Sie einen Zuschlagspartner haben? Nutzen Sie dann die Hilfe „Wie is mijn toeslagpartner?“ (Wer ist mein Zuschlagspartner?) auf der Website des Dienst Toeslagen.
Wenn Sie einen Zuschlagspartner haben, muss dieser:
- arbeiten
- studieren
- an einer Arbeitsförderungsmaßnahme teilnehmen oder
- einen Einbürgerungskurs absolvieren.
Wenn Ihr Zuschlagspartner diese Voraussetzung nicht erfüllt, können Sie und Ihr Zuschlagspartner keinen Kinderbetreuungszuschlag erhalten.
Wenn Sie Kinderbetreuungszuschlag erhalten können
Sie können den Kinderbetreuungszuschlag online über „Mijn toeslagen“ beantragen. Sie benötigen einen DigiD, um sich auf „Mijn toeslagen“ anzumelden. Haben Sie oder hat Ihr eventueller Zuschlagspartner keinen DigiD? Dann können Sie das Steuertelefon (BelastingTelefoon) anrufen.
- Anmelden auf „Mijn toeslagen“ (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Kontaktdaten SteuerTelefon für Einwohner der Niederlande Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Der Kinderbetreuungszuschlag ist einkommensabhängig. Je höher das Gesamteinkommen von Ihnen und Ihrem Zuschlagspartner ist, desto weniger Kinderbetreuungszuschlag erhalten Sie.
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