Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Abmeldung und Anmeldung

Was muss ich bei den Gemeindeverwaltungen meines alten und neuen Wohnorts regeln?

Melden Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde ab

Wenn Sie aus Deutschland in ein anderes Land ziehen, müssen Sie sich bei Ihrer letzten Wohngemeinde abmelden.

Melden Sie sich bei Ihrer neuen Wohngemeinde an

Wenn Sie in die Niederlande ziehen, müssen Sie sich innerhalb von 5 Tagen nach Ihrer Ankunft in den Niederlanden als Einwohner/-in bei Ihrer neuen Wohngemeinde anmelden. Dies gilt auch für Ihren Partner/Ihre Partnerin und Ihre Kinder, wenn diese mit Ihnen zusammen umziehen. Auf der Website Ihrer neuen Wohngemeinde erhalten Sie weitere Informationen darüber, wie Sie sich anmelden und welche Unterlagen Sie benötigen.

Sie erhalten eine „Burgerservicenummer“

Bei der Anmeldung erhalten Sie von Ihrer Gemeinde Ihre Burgerservicenummer (BSN). Die BSN ist eine persönliche Nummer für alle Behördenkontakte in den Niederlanden. Mit der BSN wollen die niederländischen Behörden Ihre Dienste für Sie verbessern, Missbrauch bekämpfen und einen besseren Datenschutz gewährleisten. Sie benötigen Ihre BSN zum Beispiel, wenn Sie einen DigiD beantragen möchten.

Besuchen Sie Ihre Wohngemeinde

Besuchen Sie das Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts und geben Sie dort an, dass Sie in den Niederlanden studieren und sich zu diesem Zweck in einer Wohnung oder einem Studentenwohnheim in den Niederlanden aufhalten. Die Gemeinde braucht Sie nicht in das Einwohnermelderegister einzutragen, wenn Sie nur vorübergehend für Ihr Studium in den Niederlanden leben und Sie in Deutschland noch Wohnraum haben, den Sie regelmäßig nutzen, zum Beispiel an den Wochenenden und in den Ferien.

Melden Sie sich bei Ihrer neuen Wohngemeinde an

Wenn Sie in die Niederlande ziehen, müssen Sie sich innerhalb von 5 Tagen nach Ihrer Ankunft in den Niederlanden als Einwohner/-in bei Ihrer neuen Wohngemeinde anmelden. Auf der Website Ihrer neuen Wohngemeinde erhalten Sie weitere Informationen darüber, wie Sie sich anmelden und welche Unterlagen Sie benötigen.

Sie erhalten eine „Burgerservicenummer“

Bei der Anmeldung erhalten Sie von Ihrer Gemeinde Ihre Burgerservicenummer (BSN). Diese Nummer ist mit der deutschen Steueridentifikationsnummer vergleichbar. Die BSN ist eine persönliche Nummer für alle Behördenkontakte in den Niederlanden. Mit der BSN wollen die niederländischen Behörden Ihre Dienste für Sie verbessern, Missbrauch bekämpfen und einen besseren Datenschutz gewährleisten. Sie benötigen Ihre BSN zum Beispiel, wenn Sie einen DigiD beantragen möchten.

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