Abmeldung und Anmeldung
Melden Sie sich bei Ihrer Wohngememeinde ab
Bei Ihrem Wegzug aus Deutschland müssen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde abmelden. Bitten Sie die Gemeinde um eine Abmeldebescheinigung. Diese Bescheinigung benötigen Sie, wenn Sie sich in den Niederlanden anmelden.
Melden Sie sich bei Ihrer neuen Wohngemeinde an
Wenn Sie in die Niederlande ziehen, müssen Sie sich innerhalb von 5 Tagen nach Ihrem Umzug in den Niederlanden als Einwohner bei Ihrer neuen Wohngemeinde anmelden. Dies gilt auch für Ihren Partner und/oder Ihre Kinder, wenn diese mit Ihnen zusammen umziehen. Auf der Website Ihrer neuen Wohngemeinde erhalten Sie weitere Informationen darüber, wie Sie sich anmelden und welche Unterlagen Sie benötigen.
Sie erhalten eine burgerservicenummer
Bei der Anmeldung erhalten Sie von Ihrer Gemeinde Ihre burgerservicenummer (BSN). Die BSN ist eine persönliche Nummer für alle Behördenkontakte in den Niederlanden. Mit der BSN wollen die niederländischen Behörden ihre Dienste für Sie verbessern, Missbrauch bekämpfen und einen besseren Datenschutz gewährleisten. Sie benötigen Ihre BSN zum Beispiel, wenn Sie einen DigiD beantragen möchten.
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