Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Rente/Pension

Bekomme ich nach meiner Pensionierung Altersversorgungsleistungen aus Deutschland oder aus den Niederlanden?

Wo baue ich Rente/Pension auf?

Sie wohnen zurzeit in Deutschland und ziehen in die Niederlande. Wenn Sie das Renteneintrittsalter erreichen und kein Arbeitseinkommen mehr haben, bekommen Sie eine Altersversorgung.

In welchem Land Sie Altersversorgungsansprüche aufbauen, richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation.

Wenn Sie in den Niederlanden wohnen und ausschließlich in den Niederlanden arbeiten, bauen Sie in den Niederlanden Renten- und Leistungsansprüche auf. Hierfür brauchen Sie nach Ihrem Umzug nichts zu unternehmen. Ihr Arbeitgeber behält Sozialversicherungsbeiträge von Ihrem Arbeitsentgelt ein und führt diese an den Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) ab. Als Selbstständiger müssen Sie diese Beiträge selbst an den Belastingdienst zahlen.

Wenn Sie in Rente gehen

Wenn Sie auch in Deutschland erwerbstätig werden

Werden Sie nicht nur in den Niederlanden, sondern auch in Deutschland arbeiten? Dann sind Sie möglicherweise in Deutschland sozialversichert und bauen Versorgungsansprüche in Deutschland auf.

Möchten Sie wissen, in welchem Land Sie Altersversorgungsansprüche aufbauen, wenn Sie in den Niederlanden und in Deutschland arbeiten? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:

  • Ich wohne in den Niederlanden
  • Ich werde arbeiten
  • in Deutschland

Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie in beiden Ländern arbeiten.

Wenn Sie in den Niederlanden wohnen und ausschließlich in Deutschland arbeiten, bauen Sie in Deutschland Renten- und Leistungsansprüche auf. Hierfür brauchen Sie nach Ihrem Umzug nichts zu unternehmen. Ihr Arbeitgeber behält Sozialversicherungsbeiträge von Ihrem Arbeitsentgelt ein und führt diese an die Krankenkasse ab. Als Selbstständiger müssen Sie diese Beiträge selbst an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlen.

Wenn Sie in Rente gehen

Wenn Sie auch in den Niederlanden erwerbstätig werden

Werden Sie nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Niederlanden arbeiten? Dann werden Sie eventuell in den Niederlanden sozialversichert und können dort eine Rente oder Pension aufbauen.

Möchten Sie wissen, in welchem Land Sie Altersversorgungsansprüche aufbauen, wenn Sie in den Niederlanden und in Deutschland arbeiten? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:

  • Ich wohne in den Niederlanden
  • Ich werde arbeiten
  • In Deutschland

Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie in beiden Ländern arbeiten.

Wenn Sie in den Niederlanden wohnen und ausschließlich eine Sozialleistung, Rente oder Pension aus Deutschland erhalten, erwerben Sie aufgrund dieses Leistungsbezugs womöglich weitere Ansprüche in Deutschland. Dies richtet sich nach der Art Ihrer Leistung.

Wenn Sie in Rente gehen

Wenn Sie auch eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden beziehen

Werden Sie auch eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden erhalten? Je nach Art der Leistung, die Sie aus den Niederlanden und Deutschland erhalten, erwerben Sie aufgrund des Leistungsbezugs möglicherweise weitere Ansprüche in den Niederlanden. Möchten Sie wissen, wie es sich verhält, wenn Sie eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden und aus Deutschland erhalten? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:

  • Ich wohne in den Niederlanden
  • Ich werde eine Rente oder Leistung erhalten
  • aus Deutschland

Danach können Sie die gesamte Situation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie aus beiden Ländern eine Rente, Pension oder Sozialleistung erhalten.

Welches Einkommen erhalte ich, wenn ich in Rente gehe?

Sofern Sie das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht haben, bauen Sie nach Ihrem Umzug Anspruch auf die niederländische AOW-Altersleistung auf. Diese Altersleistung zahlt Ihnen die Sociale Verzekeringsbank (SVB), wenn Sie das AOW-Eintrittsalter erreicht haben.

Habe ich zusätzliche Versorgungsansprüche aufgebaut?

Erhalten Sie eine vorgezogene Rente oder Pension? Ihr Versorgungsträger wird diese Zahlung in eine zusätzliche Altersversorgung umwandeln, wenn Sie das AOW-Eintrittsalter erreichen.  

Arbeitnehmer und Beamte bauen in der Regel betriebliche Versorgungsansprüche bei einem Versorgungsträger (betriebliche Rentenkasse oder Versicherung) auf. Bitten Sie diesen Träger um Informationen.

Möchten Sie wissen, wie es um Ihre niederländische Altersvorsorge bestellt ist? Informieren Sie sich über Mijnpensioenoverzicht.nl. Mit Ihrem DigiD können Sie leicht feststellen, wie viel AOW-Leistung und zusätzliche Versorgungsansprüche Sie bis jetzt über Ihre(n) Arbeitgeber aufgebaut haben. Diese Informationen sind hilfreich für jetzt und später.

Kann ich eine Rente oder Pension aus Deutschland erhalten?

Wenn Sie in der Vergangenheit in Deutschland gearbeitet haben und seinerzeit Sozialversicherungsbeiträge entrichtet haben, können Sie auch eine Altersrente aus Deutschland erhalten. Wenn Sie einen Antrag auf niederländische AOW-Altersleistung bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB) stellen, beantragt die SVB für Sie auch die Altersrente in Deutschland. Zu diesem Zweck müssen Sie in Ihrem AOW-Antrag unbedingt angeben, dass Sie in der Vergangenheit in Deutschland gearbeitet haben.

Sie ziehen in die Niederlande und werden dort studieren. Sie wohnen in den Niederlanden in einem Zimmer oder einer Wohnung. Möglicherweise sind Sie als Einwohner der Niederlande in den niederländischen Volksversicherungen versichert. Sie bauen dann in den Niederlanden AOW-Leistungsansprüche auf.

Bin ich in den Volksversicherungen versichert?

Die allgemeine Regel lautet, dass alle Einwohner/-innen der Niederlande in den Volksversicherungen versichert sind. In den Niederlanden gibt es 4 Volksversicherungen: Diese regeln das Kindergeld (AKW), die Altersleistung (AOW), die Hinterbliebenenleistung (Anw) und die Krankenversicherung (Wlz).

Ob Sie für die Volksversicherungen als Einwohner/-in der Niederlande betrachtet werden, stellt die Sociale Verzekeringsbank (SVB) fest. Hierfür prüft die SVB verschiedene Faktoren, zum Beispiel: die Wohn- und Arbeitssituation, die familiäre Situation, die finanzielle Situation und die Meldung im niederländischen Melderegister (BRP). 

Wenn Sie sich nur vorübergehend für Ihr Studium in den Niederlanden aufhalten, werden Sie für die Volksversicherungen nicht als Einwohner/-in der Niederlande betrachtet. Wenn Sie aber während Ihres Studiums nicht nach Belgien zurückkehren oder in den Niederlanden mit einem Partner/einer Partnerin zusammenziehen, gelten Sie vielleicht doch als Einwohner/-in der Niederlande. 

Für weitere Erläuterungen über Ihre Ansprüche wählen Sie die Situation aus, die am ehesten auf Sie zutrifft. 

Baue ich Altersversorgungsansprüche auf?

Sie sind in den Niederlanden nicht sozialversichert und bauen keine AOW-Leistung auf. Dies ändert sich, wenn Sie in den Niederlanden arbeiten.

Ich werde in den Niederlanden arbeiten oder ein Praktikum machen

Werden Sie neben Ihrem Studium auch in den Niederlanden arbeiten? Oder werden Sie in den Niederlanden ein Praktikum machen, für das Sie eine Vergütung bekommen, und sind Sie in einer oder mehreren niederländischen Arbeitnehmerversicherungen versichert, zum Beispiel nach dem niederländischen Krankengeldgesetz (ZW) oder dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (WW)? Dann bauen Sie in den Niederlanden Altersversorgungsansprüche auf. Die staatliche Rente in den Niederlanden ist die AOW-Leistung. Sie erhalten diese Leistung von der Sociale Verzekeringsbank (SVB), wenn Sie das AOW-Eintrittsalter erreichen.

Welches Einkommen erhalte ich, wenn ich in Rente gehe?

Nach Ihrem Umzug bauen Sie in den Niederlanden Anspruch auf AOW-Leistung auf. Diese Altersleistung zahlt Ihnen die Sociale Verzekeringsbank (SVB), wenn Sie das AOW-Eintrittsalter erreicht haben.

Kann ich eine Rente oder Pension aus Deutschland erhalten?

Wenn Sie in der Vergangenheit in Deutschland gearbeitet haben und seinerzeit Sozialversicherungsbeiträge entrichtet haben, können Sie auch eine Altersrente aus Deutschland erhalten. Wenn Sie einen Antrag auf niederländische AOW-Altersleistung bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB) stellen, beantragt die SVB für Sie auch die Altersrente in Deutschland. Zu diesem Zweck müssen Sie in Ihrem AOW-Antrag unbedingt angeben, dass Sie in der Vergangenheit in Deutschland gearbeitet haben.

Möchten Sie wissen, welche Folgen sich für Sie ergeben?

Dann benötigen wir mehr Angaben zu Ihrer Situation.

Machen Sie weitere Angaben zu Ihrer persönlichen Situation