Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Leistungen im Krankheitsfall oder bei Arbeitslosigkeit

Bekomme ich eine Leistung, wenn ich krank oder arbeitslos werde?

Erhalte ich eine Leistung, wenn ich krank werde?

Ich bin Arbeitnehmer oder Beamter

Sie können in den Niederlanden nur Krankengeld oder eine Erwerbsminderungsleistung erhalten, solange Sie das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht haben.

Wenn Sie krank werden, melden Sie sich nach den für die Niederlande geltenden Vorschriften krank. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihr Arbeitsentgelt höchstens 2 Jahre lang weiter und darf Ihnen nicht kündigen. Sind Sie danach noch immer krank und entscheidet das UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen), dass Sie erwerbsgemindert sind? Dann erhalten Sie eine Erwerbsminderungsleistung nach dem WIA.

Bitte beachten Sie: Werden Sie nach Erreichen des AOW-Eintrittsalters krank? Dann zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsentgelt höchstens sechs Wochen weiter. Sie können anschließend keine ZW-Leistung (Krankengeld) oder eine Erwerbsminderungsleistung vom UWV erhalten.

Ich bin selbstständig tätig

Als Selbstständiger in den Niederlanden sind Sie nicht gegen Einkommensausfall durch Krankheit oder Erwerbsminderung versichert. Wollen Sie sich gegen dieses Risiko versichern? Sie können eine Einkommensversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft abschließen. Eventuell besteht die Möglichkeit, beim UWV eine freiwillige Versicherung abzuschließen.

Schließen Sie keine freiwillige Versicherung ab und können Sie Ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten, nachdem Sie Ihre selbstständigen Tätigkeiten beendet haben? Dann können Sie in den Niederlanden Sozialhilfe (bijstand) beantragen.

Erhalte ich eine Leistung, wenn ich arbeitslos werde?

Ich bin Arbeitnehmer oder Beamter

Sie können in den Niederlanden nur eine Arbeitslosenleistung bekommen, wenn Sie das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht haben.

Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen und die Kündigung ist nicht selbst verschuldet. Dann können Sie eine WW-Arbeitslosenleistung vom UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen) bekommen.

Ich bin selbstständig tätig

Als Selbstständiger in den Niederlanden sind Sie nicht gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit versichert. Wollen Sie sich gegen dieses Risiko finanziell absichern? Sie können eine Einkommensversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft abschließen. Haben Sie keine Versicherung und können Sie Ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten, nachdem Sie Ihre selbstständigen Tätigkeiten beendet haben? Dann können Sie in den Niederlanden Sozialhilfe (bijstand) beantragen.

Erhalte ich eine Leistung, wenn ich krank werde?

Ich bin Arbeitnehmer

Sie können in Deutschland nur Krankengeld oder eine Erwerbsminderungsrente erhalten, wenn Sie noch keine Regelaltersrente erhalten können.

Sie melden sich bei Ihrem Arbeitgeber krank. Da Sie Grenzgänger sind, müssen Sie sich auch innerhalb von 2 Tagen nach Beginn Ihrer Krankheit telefonisch beim UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen) melden.

Ihr Arbeitgeber zahlt Ihr Arbeitsentgelt 6 Wochen weiter. Danach erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Sind Sie nach 78 Wochen noch immer krank und entscheidet die Deutsche Rentenversicherung (DRV), dass Sie erwerbsgemindert sind? Dann erhalten Sie eine Erwerbsminderungsrente.

Bitte beachten Sie: Wurde Ihre Krankheit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht? Dann erhalten Sie kein Krankengeld von Ihrer Krankenkasse, sondern Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft.

Ich bin selbstständig tätig

Sind Sie freiwillig krankenversichert? Nach Ablauf der Wartezeit zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Die Dauer der Wartezeit vereinbaren Sie selbst mit der Krankenkasse.
Sie können in Deutschland nur eine Erwerbsminderungsrente erhalten, solange Sie noch keinen Anspruch auf die Regelaltersrente haben. Sind Sie nach 78 Wochen noch immer krank und entscheidet die Deutsche Rentenversicherung, dass Sie erwerbsgemindert sind? Dann erhalten Sie eine Leistung von der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin Beamter

Ihr Dienstherr zahlt Ihnen Krankengeld. Bitte wenden Sie sich an Ihren Dienstherrn, um sich nach den für Sie geltenden Regeln zu erkundigen. Werden Sie als Beamter dienstunfähig? Dann beantragt Ihr Dienstherr eine Erwerbsminderungsleistung für Sie. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Dienstherrn, wann dieser Antrag gestellt wird.

Erhalte ich eine Leistung, wenn ich arbeitslos werde?

Ich bin Arbeitnehmer

Sie können in Deutschland nur Arbeitslosengeld erhalten, solange Sie noch keinen Anspruch auf die Regelaltersrente haben. Das Arbeitslosengeld beantragen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen und die Kündigung ist nicht selbstverschuldet. Arbeiten Sie noch teilweise in Deutschland? Dann sind Sie teilarbeitslos und erhalten deutsches Arbeitslosengeld. Diese Leistung beantragen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Haben Sie vor Ihrer Entlassung als Grenzgänger gearbeitet und sind Sie nach Ihrer Entlassung vollarbeitslos, arbeiten also nicht mehr in Deutschland, erhalten Sie eine niederländische Arbeitslosenleistung. Diese Arbeitslosenleistung beantragen Sie beim UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen).

Sie gelten als Grenzgänger, wenn Sie mindestens ein Mal pro Woche zwischen Ihrem Wohnland und Ihrem Beschäftigungsland pendeln.

Ich bin selbstständig tätig

Als Selbstständiger in den Niederlanden sind Sie nicht gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit versichert. Wollen Sie sich gegen dieses Risiko finanziell absichern? Sie können eine Einkommensversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft abschließen. Haben Sie keine Versicherung und können Sie Ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten, nachdem Sie Ihre selbstständigen Tätigkeiten beendet haben? Dann können Sie in den Niederlanden Sozialhilfe (bijstand) beantragen.

Ich bin Beamter

Als Beamter sind Sie nicht gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit versichert. Dennoch können Sie unter bestimmten Umständen eine Arbeitslosenleistung bekommen. Sie erhalten keine Arbeitslosenleistung, wenn Sie entlassen werden. Meistens bekommen Sie Übergangsgeld. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber nach Ihrem eventuellen Anspruch und dem Antragsverfahren.

Erhalte ich eine Leistung, wenn ich krank werde?

Ich beziehe Arbeitslosengeld

Sie sind arbeitslos und beziehen eine Leistung von der Bundesagentur für Arbeit. Teilen Sie der Bundesagentur für Arbeit mit, dass Sie in die Niederlande ziehen. Sie können Ihre Leistung höchstens 3 Monate nach Ihrem Umzug weiter erhalten. Werden Sie in den ersten 3 Monaten Ihrer Arbeitslosigkeit krank? Melden Sie sich dann beim UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen) krank. Das UWV informiert die Krankenkasse und Ihre Arbeitslosenleistung wird beendet. Sie können von der Krankenkasse Krankengeld erhalten.

Wenn Ihre Leistung nach 3 Monaten beendet wird, sind Sie in Deutschland nicht mehr gegen Einkommensausfall durch Krankheit und Erwerbsminderung versichert und haben Sie im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Krankengeld. 

Ich erhalte Krankengeld oder Verletztengeld

Sie sind krank und erhalten bereits eine Leistung von der Krankenkasse. Melden Sie der Krankenkasse Ihren Umzug in die Niederlande. Nach Ihrem Umzug wird die Leistung weitergezahlt, bis Sie wieder gesund sind oder Ihre Krankheit 78 Wochen gedauert hat.
Sind Sie fast 78 Wochen krank? Dann fordert das UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen) Sie zu einer ärztlichen Untersuchung auf. Das UWV schickt der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einen ärztlichen Bericht. Stellt die DRV fest, dass Sie erwerbsgemindert sind? Wenn Sie noch keinen Anspruch auf die deutsche Regelaltersrente haben, können Sie eine Erwerbsminderungsrente aus Deutschland erhalten. 

Ich erhalte eine Erwerbsminderungsrente oder eine Verletztenrente

Sie erhalten eine Rente wegen Erwerbsminderung von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder eine Verletztenrente van der Berufsgenossenschaft (BG). Melden Sie Ihrem Leistungsträger Ihren Umzug in die Niederlande. Nach Ihrem Umzug wird Ihre Rente weitergezahlt, bis Sie wieder gesund sind. Werden Sie nicht gesund, wird die Rente weitergezahlt, bis Sie eine deutsche Altersrente erhalten können. 

Ich beziehe eine Altersrente oder Hinterbliebenenrente

Da Sie eine deutsche Altersrente oder eine deutsche Hinterbliebenenrente erhalten, können Sie aus Deutschland kein Krankengeld und keine Erwerbsminderungsrente erhalten.

Erhalte ich weiterhin eine Arbeitslosenleistung, wenn ich umziehe?

Ich beziehe Arbeitslosengeld

Sie sind arbeitslos und beziehen eine Leistung von der Bundesagentur für Arbeit. Teilen Sie der Bundesagentur für Arbeit mit, dass Sie in die Niederlande ziehen. Das Arbeitslosengeld wird nach Ihrem Umzug höchstens 3 Monate weitergezahlt. Danach wird die Zahlung eingestellt. In den Niederlanden haben Sie keinen Anspruch auf eine Arbeitslosenleistung nach dem WW.

Ich beziehe Kranken- oder Verletztengeld

Sie sind krank und erhalten eine Leistung von der Krankenkasse. Teilen Sie Ihrer Krankenkasse mit, dass Sie in die Niederlande ziehen. Nach Ihrem Umzug wird die Leistung weitergezahlt, bis Sie wieder gesund sind oder Ihre Krankheit 78 Wochen gedauert hat. Nach Ihrem Umzug sind Sie weiterhin in Deutschland gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit versichert. Werden Sie jedoch nach Ihrem Umzug in die Niederlande wieder gesund und können Sie wieder arbeiten, haben Sie dennoch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld aus Deutschland. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt das Arbeitslosengeld grundsätzlich nur Einwohnern von Deutschland aus. Sie können auch keine Arbeitslosenleistung aus den Niederlanden erhalten, da Sie dort nicht gearbeitet haben und Sie Ihre Arbeit in Deutschland auch nicht als Grenzgänger ausgeübt haben.

Ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente oder Verletztenrente

Sie erhalten eine Leistung wegen Erwerbsminderung von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder eine Verletztenrente von der Berufsgenossenschaft (BG). Nach Ihrem Umzug sind Sie weiterhin in Deutschland gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit versichert. Werden Sie jedoch nach Ihrem Umzug in die Niederlande wieder gesund und können Sie wieder arbeiten, haben Sie dennoch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld aus Deutschland. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt das Arbeitslosengeld grundsätzlich nur Einwohnern von Deutschland aus. Sie können auch kein Arbeitslosengeld aus den Niederlanden erhalten, da Sie dort nicht gearbeitet haben und auch nicht als Grenzgänger in Deutschland tätig waren. 

Ich beziehe eine Altersrente oder Hinterbliebenenrente

Da Sie eine deutsche Altersrente oder eine deutsche Hinterbliebenenrente erhalten, können Sie aus Deutschland kein Arbeitslosengeld mehr erhalten.

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