Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Krankenversichert in Deutschland

Wenn Sie in Deutschland krankenversichert sind

Hatten Sie bereits vor Ihrem Umzug nach Deutschland eine deutsche Krankenversicherung? Diese kann nach Ihrem Umzug fortgesetzt werden.

Was muss ich regeln?

Informieren Sie Ihre Krankenkasse über Ihren Umzug. Sobald Sie an Ihrem ehemaligen Wohnort abgemeldet sind, stellt Ihnen die Krankenkasse den Vordruck S1 aus. Mit diesem Vordruck melden Sie sich beim niederländischen Krankenversicherungsträger CZ an und beantragen die CZ-Vertragspolice. Nur dann werden Ihnen auch die Kosten erstattet, die Ihnen in den Niederlanden für medizinische Versorgung entstehen.

Privatversicherung

Sind Sie privat versichert? Dann erhalten Sie keinen Vordruck S1 und auch keine CZ-Vertragspolice. Vergewissern Sie sich, ob Ihre Versicherung auch Kosten im Ausland deckt.

In welchem Land kann ich medizinische Leistungen in Anspruch nehmen?

Sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden werden Ihnen die Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente erstattet. Auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU-Land, zum Beispiel im Urlaub, werden Ihnen krankheitsbedingte Kosten erstattet.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Wenn Sie Ihre Auswahl anpassen, erhalten Sie weitere Informationen über Ihren Anspruch und den Anspruch Ihrer Familienangehörigen auf medizinische Versorgung. Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:

  • Ich wohne in den Niederlanden
  • Ich werde arbeiten
  • in Deutschland

Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie erhalten dann genauere Informationen.

Hatten Sie bereits vor Ihrem Umzug in die Niederlanden eine deutsche Krankenversicherung? Diese kann nach Ihrem Umzug weiterlaufen.

Was muss ich regeln?

Informieren Sie Ihre Krankenkasse über Ihren Umzug. Sobald Sie an Ihrem alten Wohnort abgemeldet sind, stellt Ihnen die Krankenkasse den Vordruck S1 aus. Mit diesem Vordruck melden Sie sich beim niederländischen Krankenversicherungsträger CZ an und beantragen die CZ-Vertragspolice. Nur dann werden Ihnen auch die Kosten erstattet, die Ihnen in den Niederlanden für medizinische Versorgung entstehen.

In welchem Land kann ich medizinische Leistungen in Anspruch nehmen?

Sowohl in Deutschland als auch in den Niederlande werden Ihnen die Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente erstattet. Auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU-Land, zum Beispiel im Urlaub, werden Ihnen krankheitsbedingte Kosten erstattet.

Sind Sie in Deutschland bei einer privaten Krankenversicherung versichert? 

Nach Ihrem Umzug in die Niederlande müssen Sie in den Niederlanden eine Krankenversicherung abschließen. Sie können dann einen Krankenversicherungszuschlag bekommen. Nehmen Sie auch Kontakt mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Deutschland auf, um die Versicherung beenden oder ruhen zu lassen. 

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Wenn Sie Ihre Auswahl anpassen, erhalten Sie weitere Informationen über Ihren Anspruch und den Anspruch Ihrer Familienangehörigen auf medizinische Versorgung. Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:

  • Ich wohne in den Niederlanden
  • Ich werde eine Rente oder Leistung erhalten
  • aus Deutschland

Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie erhalten dann genauere Informationen.

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