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Krankenversichert in den Niederlanden

Wenn Sie künftig in den Niederlanden krankenversichert sind

Hatten Sie vor Ihrem Umzug in die Niederlande eine deutsche Krankenversicherung? Dann kann diese nach Ihrem Umzug nicht weiterlaufen.

Was muss ich regeln?

Schließen Sie in den Niederlanden innerhalb von 4 Monaten nach Ihrer Arbeitsaufnahme und Ihrem Umzug eine Krankenversicherung bei einem Krankenversicherungsträger Ihrer Wahl ab. Sie erhalten dann eine Versicherungspolice und eine Krankenversicherungskarte. Mit der Krankenversicherungskarte können Sie in den Niederlanden medizinische Versorgung in Anspruch nehmen. Die Kosten werden von Ihrem Krankenversicherungsträger erstattet.

Für Behandlungen, die vom Grundleistungskatalog nicht gedeckt werden, können Sie eine freiwillige Zusatzversicherung abschließen, zum Beispiel für zusätzliche zahnärztliche Versorgung oder Physiotherapie. Für die Zusatzversicherung gilt keine Aufnahmepflicht. Das heißt: Die Krankenversicherungsträger dürfen für ihre Zusatzversicherungen unterschiedlich hohe Beiträge berechnen und auch Teilnahmebedingungen stellen (zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung fordern oder eine Altersgrenze berücksichtigen).

Teilen Sie Ihrer deutschen Krankenkasse mit, dass Sie in den Niederlanden arbeiten und wohnen werden. Ihre Krankenkasse beendet Ihre Versicherung dann.

Was zahle ich für meine Krankenversicherung?

Krankenversicherungsbeitrag

Sie zahlen dem Krankenversicherer in den Niederlanden einen festen Beitrag für Ihre Versicherung. Dieser Beitrag ist je nach Krankenversicherungsträger unterschiedlich hoch und beträgt im Jahr 2025 durchschnittlich 155,67 € pro Monat.

Einkommensabhängiger Beitrag

Sie zahlen in den Niederlanden auf Ihr Einkommen Wlz-Beiträge. Die Beitragseinziehung erfolgt automatisch durch Ihren Arbeitgeber, der die Beiträge von Ihrem Arbeitsentgelt an den Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) abführt. Die Sozialversicherungsbeiträge bilden zusammen mit den Steuern die so genannten Lohnabgaben. Sind Sie selbstständig erwerbstätig? Dann erhalten Sie vom Belastingdienst zu Anfang jeden Jahres einen vorläufigen Bescheid über die Wlz- und die Krankenversicherungsbeiträge (Zvw).

Beitrag für die Zusatzversicherung

Der Beitrag für die Zusatzversicherung richtet sich unter anderem nach dem von Ihnen gewählten Leistungskatalog, Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand.

In welchem Land kann ich medizinische Leistungen in Anspruch nehmen?

In den Niederlanden werden Ihnen die Kosten für Hausarzt, Krankenhaus und Medikamente erstattet. Auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU-Land, EWR-Land oder in der Schweiz, zum Beispiel im Urlaub, werden Ihnen krankheitsbedingte Kosten erstattet.

Wo sind meine Familienmitglieder versichert?

Wohnt Ihr Familienmitglied in den Niederlanden? Dann ist Ihr Familienmitglied nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert. Ihr Familienmitglied muss dann auch eine Krankenversicherung bei einem niederländischen Krankenversicherungsträger abschließen. Für Kinder unter 18 Jahren schließen Sie eine Krankenversicherung ab.

In manchen Situationen ist Ihr Familienmitglied nicht verpflichtet, in den Niederlanden eine Krankenversicherung abzuschließen; zum Beispiel wenn Ihr Familienmitglied in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeitet oder eine gesetzliche Leistung oder Rente aus einem anderen EU-Mitgliedstaat bezieht. Ihr Familienmitglied muss dann eine Versicherung in dem betreffenden EU-LandEWR-Land oder in der Schweiz abschließen.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Weitere Informationen über die niederländische Krankenversicherung finden Sie auf der Website Rijksoverheid (Informationswebsite der staatlichen Behörden).

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