Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Steuern zahlen

Zahle ich in Deutschland oder in den Niederlanden Steuern?

Wo zahle ich Steuern?

Sie wohnen in Deutschland und werden in den Niederlanden arbeiten. Dies kann Folgen für Ihre Steuern und Sozialversicherungsbeiträge haben.

Steuern

Wenn Sie in Deutschland wohnen, sind Sie in Deutschland steuerpflichtig. Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten, müssen Sie vielleicht in den Niederlanden Steuern auf Ihr Arbeitseinkommen zahlen. Dies hängt von Ihrem Beruf ab. Die Niederlande und Deutschland haben hierzu Vereinbarungen in einem Steuerabkommen getroffen. 

Sozialversicherungsbeiträge

Wenn Sie in Deutschland wohnen, sind Sie in Deutschland sozialversichert. Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten, sind Sie vielleicht in den Niederlanden sozialversichert.

Möchten Sie genauere Informationen zu Ihren Steuern und Ihrer Sozialversicherung? Dann benötigen wir mehr Informationen. Wenn Sie alle Angaben zu Ihrer persönlichen Situation eingeben, erhalten Sie eine genaue Auskunft.

Sie wohnen in Deutschland und arbeiten in den Niederlanden. Im Prinzip können zwei Länder Steuern von Ihrem Einkommen einbehalten. Um zu vermeiden, dass beide Länder Ihr Arbeitsentgelt oder Gehalt besteuern, haben die Niederlande und Deutschland Vereinbarungen getroffen. Diese Vereinbarungen sind in einem Steuerabkommen festgelegt.

Gehalt von einer niederländischen Behörde

Sie arbeiten für eine niederländische Behörde in Deutschland und in den Niederlanden. Ihr Gehalt wird in den Niederlanden besteuert. Ihr Arbeitgeber behält die Steuern von Ihrem Gehalt ein. Dies wird als Lohnveranlagung bezeichnet. Wie viel Steuern einbehalten werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Gehalt von einer niederländischen Behörde

Sie arbeiten für eine niederländische Behörde in den Niederlanden. Ihr Gehalt wird in den Niederlanden besteuert. Ihr Arbeitgeber behält die Steuern von Ihrem Gehalt ein. Dies wird als Lohnveranlagung bezeichnet. Wie viel Steuern einbehalten werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Arbeitsentgelt von Flugpersonal Test äuöÄÜß_Ursula

Sie arbeiten an Bord eines Flugzeugs im internationalen Luftverkehr für einen niederländischen Arbeitgeber. Für die Steuern ist maßgeblich, wo sich die tatsächliche Geschäftsleitung befindet. Wahrscheinlich befindet sich diese in den Niederlanden. Ihr Arbeitsentgelt wird in diesem Fall in den Niederlanden besteuert. Ihr Arbeitgeber behält die Steuern von Ihrem Arbeitsentgelt ein. Dies wird als Lohnveranlagung bezeichnet.

Bitte beachten Sie: Wir gehen in den weiteren Texten auf dieser Website davon aus, dass sich der tatsächliche Sitz des Unternehmens, für das Sie arbeiten, in den Niederlanden befindet. Sollte dies nicht der Fall sein, gelten diese Informationen nicht für Sie. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie bitte das Team für grenzüberschreitende Arbeit und unternehmerische Tätigkeiten (GWO) an.

Arbeitsentgelt von Flugpersonal

Sie arbeiten an Bord eines Flugzeugs im internationalen Luftverkehr für einen niederländischen Arbeitgeber. Für die Steuern ist maßgeblich, wo sich die tatsächliche Geschäftsleitung befindet. Wahrscheinlich befindet sich diese in Deutschland. Ihr Arbeitsentgelt wird in diesem Fall in Deutschland besteuert. Möglicherweise behält Ihr Arbeitgeber die Steuern direkt von Ihrem Arbeitsentgelt ein. Führt Ihr niederländischer Arbeitgeber keine Steuern in Deutschland ab, dann zahlen Sie diese Steuern über einen Einkommensteuerbescheid.

Bitte beachten Sie: In allen weiteren Texten, die sich auf Ihre Situation beziehen, gehen wir davon aus, dass sich die tatsächliche Geschäftsleitung des Unternehmens, für das Sie arbeiten, in Deutschland befindet. Sollte dies nicht zutreffen, gelten diese Informationen nicht für Sie. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie bitte das Team für grenzüberschreitende Arbeit und unternehmerische Tätigkeiten (GWO) an.

Arbeitsentgelt von einem niederländischen Arbeitgeber

Sie arbeiten für einen niederländischen Arbeitgeber in Deutschland und in den Niederlanden. Ihr Arbeitsentgelt wird in beiden Ländern besteuert:
  • Arbeitsentgelt, das Sie mit Ihrer Arbeit in den Niederlanden verdienen, wird in den Niederlanden besteuert. Ihr Arbeitgeber behält die Steuern von Ihrem Arbeitsentgelt ein.
  • Arbeitsentgelt, das Sie mit Ihrer Arbeit in Deutschland verdienen, wird in Deutschland besteuert. Die Steuern werden von Ihrem Arbeitsentgelt einbehalten oder über einen Einkommensteuerbescheid eingezogen.

Arbeitsentgelt von einem niederländischen Arbeitgeber

Sie arbeiten für einen niederländischen Arbeitgeber in den Niederlanden. Ihr Arbeitsentgelt wird in den Niederlanden besteuert. Ihr Arbeitgeber behält die Steuern von Ihrem Arbeitsentgelt ein. Dies wird als Lohnveranlagung bezeichnet. Wie viel Steuern einbehalten werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Gehalt von einer deutschen Behörde

Sie arbeiten für eine deutsche Behörde und verrichten Ihre Arbeit (ganz oder teilweise) in den Niederlanden. Ihr Gehalt wird in Deutschland besteuert, und zwar auch das Gehalt, das Sie mit Ihrer Arbeit in den Niederlanden verdienen. Ihr Arbeitgeber behält die Steuern von Ihrem Gehalt ein.

Arbeitsentgelt von Flugpersonal

Sie arbeiten an Bord eines Flugzeugs im internationalen Luftverkehr für einen deutschen Arbeitgeber. Für die Steuern ist maßgeblich, wo sich die tatsächliche Geschäftsleitung des Unternehmens, für das Sie arbeiten, befindet. Wahrscheinlich befindet sich diese in Deutschland. Ihr Arbeitsentgelt wird in diesem Fall in Deutschland besteuert. Ihr Arbeitgeber behält die Steuern von Ihrem Arbeitsentgelt ein.

Bitte beachten Sie: Wir gehen in den weiteren Texten auf dieser Website davon aus, dass sich die tatsächliche Geschäftsleitung des Unternehmens, für das Sie arbeiten, in Deutschland befindet. Sollte dies nicht der Fall sein, gelten diese Informationen nicht für Sie. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie bitte das Team für grenzüberschreitende Arbeit und unternehmerische Tätigkeiten (GWO) an.

Arbeitsentgelt von Flugpersonal

Sie arbeiten an Bord eines Flugzeugs im internationalen Luftverkehr für einen deutschen Arbeitgeber. Ihre Heimatbasis liegt in den Niederlanden. Für die Steuern ist maßgeblich, wo sich die tatsächliche Geschäftsleitung des Unternehmens, für das Sie arbeiten, befindet. Wahrscheinlich befindet sich diese in den Niederlanden. Ihr Arbeitsentgelt wird in diesem Fall in den Niederlanden besteuert. Ihr Arbeitgeber behält die Steuern von Ihrem Arbeitsentgelt ein.

Bitte beachten Sie: Wir gehen in den weiteren Texten auf dieser Website davon aus, dass sich die tatsächliche Geschäftsleitung des Unternehmens, für das Sie arbeiten, in den Niederlanden befindet. Sollte dies nicht der Fall sein, gelten diese Informationen nicht für Sie. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie bitte das Team für grenzüberschreitende Arbeit und unternehmerische Tätigkeiten (GWO) an.

Arbeitsentgelt von einem deutschen Arbeitgeber, für den Sie in den Niederlanden arbeiten

Sie arbeiten für einen deutschen Arbeitgeber in den Niederlanden und in Deutschland.

Arbeitsentgelt für Arbeit in Deutschland

Arbeitsentgelt, das Sie mit Ihrer Arbeit in Deutschland verdienen, wird in Deutschland besteuert. Ihr Arbeitgeber behält diese Steuern von Ihrem Arbeitsentgelt ein.

Arbeitsentgelt aus den Niederlanden

Arbeitsentgelt, das Sie mit Ihrer Arbeit in den Niederlanden verdienen, wird in den Niederlanden besteuert. Wenn Sie jedoch die drei folgenden Voraussetzungen erfüllen, wird dieser Teil Ihres Arbeitsentgelts in Deutschland beteuert. Diese drei Voraussetzungen lauten:

  1. Sie halten sich während eines ununterbrochenen Zeitraums von 12 Monaten nicht länger als 183 Tage in den Niederlanden auf. Bei der Berechnung der 183 Tage werden alle Tage mitgerechnet, an denen Sie sich in den Niederlanden aufhielten, also auch Wochenenden und Urlaubstage. Auch ein Teil des Tages zählt als ein voller Tag.
  2. Ihr Arbeitsentgelt wird von einem Arbeitgeber oder im Namen eines Arbeitgebers gezahlt, dessen Sitz sich nicht in den Niederlanden befindet. Wenn Sie in die Niederlande entsendet oder entliehen wurden, erfüllen Sie diese Voraussetzung in der Regel nicht.
  3. Sie sind nicht an einer Betriebsstätte Ihres Arbeitgebers in den Niederlanden tätig.  

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie bitte das Team für grenzüberschreitende Arbeit und unternehmerische Tätigkeiten (GWO) an.

Bitte beachten Sie: In den Texten dieser Website wird von der Situation ausgegangen, dass Ihr Arbeitsentgelt, das Sie in den Niederlanden verdienen, in den Niederlanden besteuert wird. Wenn Sie die drei Voraussetzungen erfüllen, gelten diese Informationen nicht für Sie. In dem Fall wird Ihr gesamtes Arbeitsentgelt in Deutschland bersteuert.

Arbeitsentgelt von einem deutschen Arbeitgeber, für den Sie in den Niederlanden arbeiten

Sie arbeiten für einen deutschen Arbeitgeber in den Niederlanden. Ihr Arbeitsentgelt wird in den Niederlanden besteuert, es sei denn, Sie erfüllen die drei folgenden Voraussetzungen. Dann wird Ihr Arbeitsentgelt in den Deutschland besteuert. Die drei Voraussetzungen lauten:

  1. Sie halten sich während eines ununterbrochenen Zeitraums von 12 Monaten nicht länger als 183 Tage in den Niederlanden auf. Bei der Berechnung der 183 Tage werden alle Tage mitgerechnet, an denen Sie sich in den Niederlanden aufhielten, also auch Wochenenden und Urlaubstage. Auch ein Teil des Tages zählt als ein voller Tag.
  2. Ihr Arbeitsentgelt wird von oder im Namen eines Arbeitgebers gezahlt, dessen Sitz sich nicht in den Niederlanden befindet. Wenn Sie in die Niederlande entsendet oder entliehen wurden, erfüllen Sie diese Voraussetzung in der Regel nicht. 
  3. Sie sind nicht an einer Betriebsstätte Ihres Arbeitgebers in den Niederlanden tätig.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie bitte das Team für grenzüberschreitende Arbeit und unternehmerische Tätigkeiten (GWO) an.

Bitte beachten Sie: In den weiteren Texten dieser Website wird davon ausgegangen, dass Ihr Arbeitsentgelt in den Niederlanden besteuert wird. Wenn Sie die drei Voraussetzungen erfüllen, gelten diese Informationen nicht für Sie. In dem Fall wird Ihr Arbeitsentgelt in Deutschland besteuert.

Gehalt von einer deutschen Behörde

Sie arbeiten für eine deutsche Behörde in Deutschland. Ihr Gehalt wird in Deutschland versteuert. Ihr Arbeitgeber behält die Steuern (=Lohnsteuer) von Ihrem Gehalt ein. Wie viel Steuern einbehalten werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Arbeitsentgelt von einem (anderen) deutschen Arbeitgeber

Sie arbeiten für einen deutschen Arbeitgeber in Deutschland. Ihr Arbeitsentgelt wird in Deutschland besteuert. Ihr Arbeitgeber behält die Steuern (=Lohnsteuer) von Ihrem Arbeitsentgelt ein. Wie viel Steuern einbehalten werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Gewinn aus einem Unternehmen

Sie sind selbstständiger Unternehmer in Deutschland und üben Ihre Tätigkeit auch in Deutschland aus. Der von Ihnen erwirtschaftete Gewinn wird in Deutschland besteuert. Die Steuern zahlen Sie über einen Einkommensteuerbescheid.

Sind Sie als selbstständiger Unternehmer auch in den Niederlanden tätig? Dann müssen Sie den Gewinn, den Sie für Ihre Betriebsstätte mit Ihrer Tätigkeit in den Niederlanden erzielen, in den Niederlanden versteuern. Eine Betriebsstätte (oder feste Niederlassung) ist ein wirtschaftlich genutzter Raum, der hinreichend eingerichtet ist, um als selbstständiges Unternehmen funktionieren zu können. Von der Betriebsstätte aus werden Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht. Beispiele für eine Betriebsstätte sind:

• ein Geschäft oder eine andere feste Verkaufsstelle

• eine Werkstatt oder eine Fabrik mit Büro

Ein Lagerraum, ein Warenlager oder eine Einrichtung, in der lediglich unterstützende Aktivitäten verrichtet werden, sind keine Betriebsstätte. Unterstützende Aktivitäten sind zum Beispiel Forschungs-, Werbungs- und Auskunftstätigkeiten. Auch eine Ferienwohnung, die vermietet werden soll, ist keine Betriebsstätte.

Bitte beachten Sie: Bekommen Sie vorübergehend eine Sozialversicherungsleistung, zum Beispiel weil ein Kind geboren wurde? Dann kann dies Folgen für die Steuern haben. Es wurde vereinbart, dass die vorübergehende Sozialversicherungsleistung in den Niederlanden besteuert wird.

Wenn Ihre Leistung in den Niederlanden besteuert wird, gewährt Deutschland eine Steuerbefreiung, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Ihre Leistung wird dadurch nicht in zwei Ländern besteuert.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Belastingdienst, Team GWO (Team für grenzüberschreitende Arbeit und unternehmerische Tätigkeiten der niederländischen Steuerbehörde).

Wenn Ihre Leistung in Deutschland besteuert wird, werden Sie in den Niederlanden von der Steuer befreit. Ihre Leistung wird dann nicht in zwei Ländern besteuert. Sie können die Steuerbefreiung mit dem Formular „Aanvraag Vrijstellingsverklaring voor loonbelasting en/of premie volksverzekeringen“ beantragen. 

Bitte beachten Sie: Die eventuell gewährte Befreiung kann Folgen für die Voraussetzungen der „qualifizierenden ausländischen Steuerpflicht“ (kwalificerende buitenlandse belastingplicht) haben. Weitere Informationen erhalten Sie beim Belastingdienst, Team GWO (Team für grenzüberschreitende Arbeit und unternehmerische Tätigkeiten der niederländischen Steuerbehörde).

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