Steuern zahlen
Sie wohnen in Deutschland und arbeiten in den Niederlanden. Im Prinzip können zwei Länder Steuern von Ihrem Einkommen einbehalten. Um zu vermeiden, dass beide Länder Ihr Arbeitsentgelt oder Gehalt besteuern, haben die Niederlande und Deutschland Vereinbarungen getroffen. Diese Vereinbarungen sind in einem Steuerabkommen festgelegt.
Arbeitsentgelt von einem niederländischen Arbeitgeber
Sie arbeiten für einen niederländischen Arbeitgeber in den Niederlanden. Ihr Arbeitsentgelt wird in den Niederlanden besteuert. Ihr Arbeitgeber behält die Steuern von Ihrem Arbeitsentgelt ein. Dies wird als Lohnveranlagung bezeichnet. Wie viel Steuern einbehalten werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie vorübergehend eine Sozialversicherungsleistung erhalten, zum Beispiel aufgrund der Geburt Ihres Kindes, kann dies Folgen für die Steuern haben. Beantragen Sie beim Belastingdienst (der niederländischen Steuerbehörde) eine Befreiung von den Lohnabgaben. Hierzu können Sie das Formular „Aanvraag vrijstelling van loonheffingen“ verwenden. Hiermit vermeiden Sie, dass diese Leistung in beiden Ländern besteuert wird. Der Belastingdienst prüft, in welchem Land Sie Steuern zahlen müssen. Dies hängt von der Situation ab.
Bitte beachten Sie: Die eventuell gewährte Befreiung kann Folgen für die Voraussetzungen der „qualifizierenden ausländischen Steuerpflicht“ (kwalificerende buitenlandse belastingplicht) haben. Weitere Informationen erhalten Sie beim Belastingdienst, Team GWO (Team für grenzüberschreitende Arbeit und unternehmerische Tätigkeiten der niederländischen Steuerbehörde).