Zusammentreffen von Ansprüchen
Kann ich Familienleistungen aus den Niederlanden und aus Deutschland bekommen?
Wenn Sie Kinder versorgen oder Unterhalt für Kinder zahlen, kann Anspruch auf Familienleistungen aus den Niederlanden oder aus Deutschland bestehen.
Erhält der andere Elternteil oder Versorger Ihres Kindes (zum Beispiel Ihr Partner) Familienleistung aus einem anderen Land als Sie? Dann treffen die Ansprüche auf Familienleistungen der beiden Elternteile zusammen. Um zu vermeiden, dass Sie für dasselbe Kind und denselben Zeitraum doppelte Familienleistung bekommen, wenden die Niederlande und Deutschland Vorrangsregeln an. Das eine Land zahlt vorrangig Familienleistung aus. Das andere Land zahlt eventuell einen Unterschiedsbetrag.
Aus welchem Land erhalten ich oder der andere Elternteil oder Versorger Familienleistungen?
Aus welchem Land Sie Familienleistungen erhalten und ob ein Zusammentreffen mit den Ansprüchen des anderen Elternteils oder Versorgers besteht, hängt von Ihrer Situation ab.
Mein Kind hat noch einen anderen Versorger
Ein anderer Elternteil oder Versorger Ihres Kindes kann auch Anspruch auf Kindergeld haben, zum Beispiel aus einem anderen Land. Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Kindergeldansprüchen. Sie erhalten jedoch nicht für dasselbe Kind und für denselben Zeitraum den vollen Kindergeldsatz aus zwei Ländern. Das eine Land zahlt das Kindergeld aus und das andere Land kann den Unterschiedsbetrag zahlen. Sie erhalten dadurch immer den höchsten Betrag für Ihr Kind. Neben dem Kindergeld werden auch andere Familienleistungen berücksichtigt.
Aus welchem Land erhalte ich Kindergeld?
Die Familienkasse und der zuständige Träger im anderen Land prüfen, ob Sie Anspruch auf Kindergeld haben. Danach entscheiden sie anhand der europäischen Regeln, welches Land vorrangig auszahlt. Ist der Kindergeldsatz aus dem Land, das vorrangig auszahlt, niedriger als das Kindergeld aus dem anderen Land? Dann zahlt das andere Land Kindergeld in Höhe des Unterschiedsbetrags. Auf diese Weise erhalten Sie insgesamt immer den höchsten Kindergeldsatz.
Wo erhalte ich weitere Informationen über das Zusammentreffen von Ansprüchen?
Arbeitet Ihr Partner in einem anderen EU-Land? Oder bezieht Ihr Partner eine Leistung aus einem anderen EU-Land? Nehmen Sie dann Kontakt mit der Familienkasse auf.
Mein Kind hat noch einen anderen Versorger
Ein anderer Elternteil oder Versorger Ihres Kindes kann auch Anspruch auf Kindergeld haben, zum Beispiel aus Deutschland. Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Kindergeldansprüchen. Sie erhalten jedoch nicht für dasselbe Kind und für denselben Zeitraum den vollen Kindergeldsatz aus zwei Ländern. Das eine Land zahlt das Kindergeld aus und das andere Land kann den Unterschiedsbetrag zahlen. Sie erhalten dadurch immer den höchsten Betrag für Ihr Kind. Neben dem Kindergeld werden auch andere Familienleistungen berücksichtigt.
Aus welchem Land erhalte ich Kindergeld?
Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) und die Familienkasse prüfen, ob Sie Anspruch auf Kindergeld haben. Danach entscheiden sie anhand der europäischen Regeln, welches Land vorrangig auszahlt. Ist der Kindergeldsatz aus dem Land, das vorrangig auszahlt, niedriger als das Kindergeld aus dem anderen Land? Dann zahlt das andere Land Kindergeld in Höhe des Unterschiedsbetrags. Auf diese Weise erhalten Sie insgesamt immer den höchsten Kindergeldsatz.
Der andere Elternteil oder Versorger ist mein Partner
Wo Sie Kindergeld erhalten, hängt von der Situation Ihres Partners ab.
1. Mein Partner arbeitet in Deutschland oder bezieht Krankengeld oder Arbeitslosengeld I aus Deutschland
Ihr Partner erhält den vollen Kindergeldsatz. Sie erhalten nur dann niederländisches Kindergeld, wenn der Gesamtbetrag aus den Niederlanden (Kindergeld und eventuell kindgebundenes Budget) höher ist als der deutsche Kindergeldsatz. Die Sociale Verzekeringsbank zahlt dann pro Quartal niederländische Familienleistung in Höhe des Unterschiedsbetrags.
2. Mein Partner arbeitet nicht
Sie erhalten das volle niederländische Kindergeld und/oder kindgebundene Budget. Ihr Partner erhält nur dann deutsches Kindergeld, wenn der Gesamtbetrag aus den Niederlanden (Kindergeld und eventuell kindgebundenes Budget) niedriger ist als der deutsche Kindergeldsatz. Die Familienkasse zahlt dann den Unterschiedsbetrag monatlich aus.
3. Mein Partner arbeitet in den Niederlanden
Sie oder Ihr Partner erhalten das volle niederländische Kindergeld und eventuell kindgebundenes Budget. Die Sociale Verzekeringsbank zahlt diese pro Quartal aus. Sie und Ihr Partner können Kindergeld in Höhe des Unterschiedsbetrags aus Deutschland erhalten. Die Familienkasse zahlt den Unterschiedsbetrag dann monatlich aus.
4. Die Situation meines Partners ist anders
Arbeitet Ihr Partner in einem anderen EU-Land? Oder bezieht Ihr Partner eine Leistung aus einem anderen EU-Land? Nehmen Sie dann Kontakt mit der Sociale Verzekeringsbank oder der Familienkasse auf. Dort erhalten Sie weitere Informationen über Ihren Kindergeldanspruch.
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