Kinderbetreuungszuschlag
Was ist ein Kinderbetreuungszuschlag?
Es kann sein, dass Sie Anspruch auf einen Kinderbetreuungszuschlag aus den Niederlanden haben. Der Kinderbetreuungszuschlag ist ein Beitrag zu den Kosten der Kinderbetreuung. Weitere Informationen zum Kinderbetreuungszuschlag finden Sie auf der Website des Dienst Toeslagen. Auf der Website wird auch erklärt, wann Sie Anspruch auf einen Kinderbetreuungszuschlag haben und wie Sie die Leistung beantragen können.
Wenn Sie Fragen zu den Zuschlägen haben, die aus den Niederlanden gezahlt werden, können Sie Kontakt mit der niederländischen Steuerbehörde aufnehmen (BelastingTelefoon, Abteilung „Toeslagen“).
Der Kinderbetreuungszuschlag ist ein staatlicher Zuschuss der Niederlande zu den Kosten, die Ihnen für die Kinderbetreuung entstehen. Der Dienst Toeslagen zahlt den Kinderbetreuungszuschlag aus.
Habe ich Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag?
Hierbei ist relevant, ob Sie einen Zuschlagspartner haben. Haben Sie einen Ehepartner oder einen registrierten Partner? Dann ist diese Person Ihr Zuschlagspartner. Eine andere Person, die an Ihrer Adresse gemeldet ist, kann jedoch auch Ihr Zuschlagspartner sein. Möchten Sie wissen, ob Sie einen Zuschlagspartner haben? Nutzen Sie dann die Hilfe Wie is mijn toeslagpartner? (Wer ist mein Zuschlagspartner?) auf der Website des Belastingdienst (niederländisches Finanzamt).
Sie können Kinderbetreuungszuschlag erhalten
Sie können nur Kinderbetreuungszuschlag erhalten, wenn Ihr Zuschlagspartner:
- arbeitet
- studiert
- an einer Arbeitsförderungsmaßnahme teilnimmt oder
- einen Einbürgerungskurs absolviert.
Wenn Ihr Partner diese Voraussetzung nicht erfüllt, haben Sie keinen Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag.
Sie erhalten nur Kinderbetreuungszuschlag für Kinder, die noch nicht zur weiterführenden Schule gehen und eine registrierte Kinderbetreuungsstätte besuchen. Besucht Ihr Kind eine Kinderbetreuungsstätte außerhalb der Niederlande? Dann muss die Kinderbetreuungsstätte oder Tagesmutter in den Niederlanden im Register für ausländische Kinderbetreuungsstätten (register buitenlandse kinderopvang) registriert sein. Es gelten noch weitere Voraussetzungen, die Sie beide erfüllen müssen.
Höhe des Kinderbetreuungszuschlags
Der Kinderbetreuungszuschlag ist einkommensabhängig. Je höher das Gesamteinkommen von Ihnen und Ihrem Zuschlagspartner ist, desto weniger Kinderbetreuungszuschlag erhalten Sie.
Kinderbetreuungszuschlag beantragen
Sie können den Kinderbetreuungszuschlag online über „Mijn toeslagen“ beantragen. Sie benötigen einen DigiD, um sich auf „Mijn toeslagen“ anzumelden. Haben Sie oder hat Ihr Zuschlagspartner keinen DigiD? Dann können Sie das Steuertelefon Ausland (BelastingTelefoon Buitenland) anrufen.
Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag kann für Kinder bestehen, die noch nicht zur weiterführenden Schule gehen und eine registrierte Kinderbetreuungsstätte besuchen. Besucht Ihr Kind eine Kinderbetreuungsstätte außerhalb der Niederlande? Dann muss die Kinderbetreuungsstätte oder Tagesmutter in den Niederlanden im Register für ausländische Kinderbetreuungsstätten (register buitenlandse kinderopvang) registriert sein.
Sie können nur Kinderbetreuungszuschlag erhalten, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Welche Voraussetzungen dies sind, erfahren Sie auf der Website des Dienst Toeslagen.
Höhe des Kinderbetreuungszuschlags
Wie viel Kinderbetreuungszuschlag Sie erhalten können, hängt unter anderem von Ihrem Einkommen ab. Je mehr Sie verdienen, desto weniger Kinderbetreuungszuschlag erhalten Sie.
Kinderbetreuungszuschlag beantragen
Sie können den Kinderbetreuungszuschlag online über „Mijn toeslagen“ beantragen. Sie benötigen einen DigiD, um sich auf „Mijn toeslagen“ anzumelden. Haben Sie keinen DigiD? Dann können Sie das Steuertelefon Ausland (BelastingTelefoon Buitenland) anrufen.
Möchten Sie wissen, welche Folgen sich für Sie ergeben?
Dann benötigen wir mehr Angaben zu Ihrer Situation.
Machen Sie weitere Angaben zu Ihrer persönlichen Situation