Antragstellung
Niederländische Erwerbsminderungsleistung
Die Erwerbsminderungsleistung ist im Gesetz über Arbeit und Einkommen nach Leistungsvermögen (WIA) geregelt. Nach einer Krankheitsdauer von 88 Wochen bekommen Sie ein Schreiben vom Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV). In diesem Schreiben wird Ihnen mitgeteilt, bis zu welchem Datum Sie die Leistung spätestens beantragen können. Dieses Datum liegt in der Woche, in der Sie 93 Wochen (also ein Jahr und zehn Monate) krank sind.
Wie beantragen Sie die WIA-Leistung?
Sie fordern die Antragsformulare telefonisch beim UWV (+31 88 8982001) an. Die ausgefüllten Formulare schicken Sie zusammen mit den vom UWV erbetenen Unterlagen per Post an das UWV (Postbus 69254, NL-1060 CH Amsterdam).
Sie haben in einem anderen EU-Land gearbeitet
Haben Sie in der Vergangenheit in Deutschland oder einem anderen EU-Land gearbeitet und waren Sie dort versichert? Auch dann verläuft die Antragstellung nach den Regeln des Landes, in dem Sie zuletzt versichert waren. In Ihrem Fall sind das die Niederlande. Wenn Sie in Ihrem Antrag angeben, in der Vergangenheit auch in Deutschland oder einem anderen EU-Land gearbeitet zu haben, wird das UWV den Antrag auch in diesen Ländern für Sie stellen.
Sind Sie Beamter und werden Sie dienstunfähig? Dann beantragt Ihr Dienstherr eine Erwerbsminderungsleistung für Sie. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Dienstherrn, wann dieser Antrag gestellt wird.
Werden Sie auch als Arbeitnehmer erwerbsgemindert, gilt Folgendes.
Deutsche Erwerbsminderungsrente
Die deutsche Erwerbsminderungsrente beantragen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Sie werden zu einem Besuch der Sprechstunde eines Sozialmediziners der DRV aufgefordert. Die DRV stellt fest, ob Sie erwerbsgemindert sind oder nicht.
Haben Sie in der Vergangenheit in den Niederlanden oder einem anderen EU-Land gearbeitet und waren Sie dort versichert? Auch dann verläuft die Antragstellung nach den Regeln des Landes, in dem Sie zuletzt versichert waren. In Ihrem Fall ist das Deutschland. Wenn Sie in Ihrem Antrag angeben, in der Vergangenheit auch in den Niederlanden oder einem anderen EU-Land gearbeitet zu haben, wird die DRV den Antrag auch in diesen Ländern für Sie stellen.
Wurde Ihre Krankheit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht? Dann erhalten Sie keine Leistung von der DRV, sondern von der Versicherung Ihres Arbeitgebers (Berufsgenossenschaft). Ihr Arbeitgeber kann Ihnen sagen, an welche Berufsgenossenschaft Sie sich wenden können.
Deutsche Erwerbsminderungsrente
Die deutsche Erwerbsminderungsrente beantragen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Sie werden zu einem Besuch der Sprechstunde eines Sozialmediziners der DRV aufgefordert. Die DRV stellt fest, ob Sie erwerbsgemindert sind oder nicht.
Haben Sie in der Vergangenheit in den Niederlanden oder einem anderen EU-Land gearbeitet und waren Sie dort versichert? Auch dann verläuft die Antragstellung nach den Regeln des Landes, in dem Sie zuletzt versichert waren. In Ihrem Fall ist das Deutschland. Wenn Sie in Ihrem Antrag angeben, in der Vergangenheit auch in den Niederlanden oder einem anderen EU-Land gearbeitet zu haben, wird die DRV den Antrag auch in diesen Ländern für Sie stellen.
Wurde Ihre Krankheit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht? Dann erhalten Sie keine Leistung von der DRV, sondern von der Versicherung Ihres Arbeitgebers (Berufsgenossenschaft). Ihr Arbeitgeber kann Ihnen sagen, an welche Berufsgenossenschaft Sie sich wenden können.
Sind Sie Beamter und werden Sie dienstunfähig? Dann beantragt Ihr Dienstherr eine Erwerbsminderungsleistung für Sie. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Dienstherrn, wann dieser Antrag gestellt wird.
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