Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Höhe und Dauer

Wie lange wird die Leistung gezahlt und wie hoch ist die Leistung?

Sind Sie Beamter und werden Sie dienstunfähig? Die Art Ihrer Leistung richtet sich nach Ihrem Beamtenverhältnis. In Deutschland wird zwischen drei Beamtenverhältnissen unterschieden, nämlich „Beamter auf Lebenszeit“, „Beamter auf Widerruf“ und „Beamter auf Probe“.

  • Sind Sie „Beamter auf Lebenszeit“, treten Sie in den Ruhestand. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Dienstherrn nach der Höhe und Dauer der Leistung.
  • Sind Sie „Beamter auf Widerruf“ oder „Beamter auf Probe“, erhalten Sie eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Zur Höhe und Dauer der Rente sehen Sie die folgenden Erläuterungen.

Welches Land Ihre Leistung zahlt, richtet sich nach den Ländern, in denen Sie in der Vergangenheit gearbeitet haben und in denen Sie versichert waren. Über Ihren Arbeitgeber zahlen Sie Beiträge für Versicherungen gegen Einkommensausfall bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und Erwerbsminderung. Wenn Sie jemals in einem anderen EU-Land versichert waren, muss dieses Land eventuell auch einen Teil der Leistung zahlen.

Nach 104 Wochen erhalten Sie eine niederländische WIA-Leistung vom UWV. Außerdem erhalten Sie ab diesem Zeitpunkt auch eine deutsche Leistung. Beide Länder prüfen, wie lange Sie dort jeweils gearbeitet haben. So wird festgestellt, wie viel Leistung Sie aus Deutschland und den Niederlanden bekommen. 

Ein Beispiel
Angenommen, Sie haben insgesamt 10 Jahre gearbeitet: zunächst 7 Jahre in Deutschland, danach 3 Jahre in den Niederlanden. Sie erhalten dann aus den Niederlanden 3/10 der niederländischen Leistung und aus Deutschland die Leistung, die Sie in 7 Jahren aufgebaut haben.

Wie hoch ist meine niederländische Leistung?

Die Erwerbsminderungsleistung ist im niederländischen Gesetz über Arbeit und Einkommen nach Leistungsvermögen (WIA) geregelt. Dieses Gesetz enthält zwei Regelungen: die Regelung für voll Erwerbsgeminderte zur Einkommenssicherung (IVA) und die Regelung für teilweise Erwerbsgeminderte zur beruflichen Wiedereingliederung (WGA). Je nach dem Grad der Erwerbsminderung können Sie eine IVA- oder eine WGA-Leistung bekommen.

Eine IVA-Leistung bei voller Erwerbsminderung

Die IVA-Leistung beträgt 75 % Ihres früheren Monatsentgelts. Grundsätzlich erhalten Sie nie mehr als 4.390,24 € brutto pro Monat.

Eine WGA-Leistung bei teilweiser Erwerbsminderung

Sie erhalten die entgeltabhängige WGA-Leistung, wenn Sie in den 36 Wochen vor Ihrer Krankheit 26 Wochen lang gearbeitet haben. Die WGA-Leistung ist zeitlich befristet. Der Anspruch richtet sich nach Ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit. In den ersten 2 Monaten entspricht die WGA-Leistung 75 % des monatlichen Arbeitsentgelts, das Sie im Jahr vor Eintritt Ihrer Krankheit durchschnittlich verdienten, wobei eine Obergrenze von 4.390,24 € brutto pro Monat gilt. Nach Ablauf dieser 2 Monate erhalten Sie 70 % des monatlichen Arbeitsentgelts, das Sie im Jahr vor Eintritt Ihrer Krankheit durchschnittlich verdienten, wobei eine Obergrenze von 4.097,70 € brutto pro Monat gilt. Wenn Ihre WGA-Leistung endet, erhalten Sie eine Lohnausgleichsleistung oder eine Folgeleistung.

Auch für diese Beträge gilt: Haben Sie insgesamt 10 Jahre gearbeitet, von denen Sie 3 Jahre lang in den Niederlanden tätig waren? Dann erhalten Sie 3/10 des niederländischen Betrags.

Wie lange kann ich diese Leistung bekommen? 

Sie erhalten die Leistung, solange Sie erwerbsgemindert sind. Die niederländische Erwerbsminderungsleistung endet auf jeden Fall, sobald Sie das niederländische Renteneintrittsalter erreichen.

Wie hoch ist meine deutsche Leistung? 

Den deutschen Rentenanspruch bauen Sie während Ihres Berufslebens auf. Wenn Sie in Deutschland als Arbeitnehmer arbeiten, zahlen Sie Beiträge für die deutsche Erwerbsminderungsrente. In Deutschland sind Arbeitnehmer gegen die Risiken bei Erwerbsminderung versichert.
Die Höhe des Betrags, den Sie hiermit aufbauen, richtet sich unter anderem nach:

  • Ihrem Jahreseinkommen,
  • der Versicherungsdauer und
  • dem Grad der Erwerbsminderung.

Die Formel zur Berechnung der monatlichen Erwerbsminderungsleistung lautet: P x R x A.

  • Entgeltpunkte P
    Jedes Kalenderjahr in Ihrem Versicherungsverlauf erhält einen bestimmten Wert. Der Wert für ein Kalenderjahr entspricht dem Einkommen, auf das Sie in dem betreffenden Jahr als Arbeitnehmer Beiträge gezahlt haben (bis zur Beitragsbemessungsgrenze), geteilt durch das Durchschnittseinkommen aller versicherten Arbeitnehmer. Die während Ihrer gesamten Laufbahn aufgebauten Entgeltpunkte zählen Sie zusammen.
  • Rentenartfaktor R
    Dieser Faktor beträgt für eine volle Erwerbsminderungsrente 1 und für eine anteilige Erwerbsminderungsrente (wenn Sie zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten können) 0,5.
  • Aktueller Rentenwert A
    Dies ist der Monatsbetrag der Erwerbsminderungsrente, die der durchschnittliche Versicherte für ein Kalenderjahr Beitragsentrichtung erhalten kann. Dieser Wert entspricht 2025: 39,31 € in den alten Bundesländern und 39,31 € in den neuen Bundesländern.

Ein Beispiel
Sie haben 7 Jahre lang in Deutschland gearbeitet. Der aktuelle Rentenwert beträgt in dem Jahr, in dem Sie erwerbsgemindert werden, 39,31 € und die Summe der Entgeltpunkte in diesen 7 Jahren ist 7,5. Sie erhalten dann 7,5 x 39,31 € brutto pro Monat.

Ihre Rente wird gekürzt, wenn Sie vor Vollendung des 63. Lebensjahres Erwerbsminderungsrente erhalten. Für jeden Bezugsmonat vor Ihrem 63. Geburtstag erfolgt eine Kürzung von 0,3 %. Die maximale Kürzung beträgt 10,8 %. Diese Kürzung gilt auch für die Altersrente.

Wie lange kann ich diese Leistung bekommen? 

Sie erhalten diese Leistung, solange Sie erwerbsgemindert sind. Die deutsche Leistung endet, sobald Sie eine Altersrente aus Deutschland erhalten.

Haben Sie jemals in einem anderen EU-Land gearbeitet?

Wenn Sie jemals in einem anderen EU-Land versichert waren, muss dieses Land eventuell auch einen Teil der Leistung zahlen.

Wie hoch ist meine niederländische Leistung? 

Die Erwerbsminderungsleistung ist im Gesetz über Arbeit und Einkommen nach Leistungsvermögen (WIA) geregelt. Dieses Gesetz enthält zwei Regelungen: die Einkommensregelung für vollständig Erwerbsgeminderte (IVA) und die Regelung zur Arbeitswiederaufnahme teilweise erwerbsfähiger Personen (WGA). Je nach dem Grad der Erwerbsminderung können Sie eine IVA- oder eine WGA-Leistung bekommen.

Eine IVA-Leistung bei vollständiger Erwerbsminderung

Die IVA-Leistung beträgt 75 % Ihres früheren Monatsentgelts. Grundsätzlich erhalten Sie niemals mehr als 4.390,24 € brutto pro Monat.

Eine WGA-Leistung bei teilweiser Erwerbsminderung

Sie erhalten die entgeltabhängige WGA-Leistung, wenn Sie in den 36 Wochen vor Ihrer Krankheit 26 Wochen lang gearbeitet haben. Die WGA-Leistung ist zeitlich befristet und abhängig von Ihrer Arbeitsvergangenheit. In den ersten zwei Monaten entspricht die WGA-Leistung 75% des monatlichen Arbeitsentgelts, das Sie im Jahr vor Eintritt Ihrer Krankheit durchschnittlich verdienten, jedoch niemals mehr als 4.390,24 € brutto pro Monat. Nach Ablauf dieser zwei Monate erhalten Sie 70 % des monatlichen Arbeitsentgelts, das Sie im Jahr vor Eintritt Ihrer Krankheit durchschnittlich verdienten, jedoch niemals mehr als 4.097,70 € brutto pro Monat. Wenn Ihre WGA-Leistung endet, erhalten Sie eine Lohnausgleichsleistung oder eine Folgeleistung.

Wie lange erhalten Sie Ihre Leistung? 

Sie bekommen die Leistung, so lange Sie erwerbsgemindert sind. Die niederländische Erwerbsminderungsleistung endet auf jeden Fall, sobald Sie eine niederländische Altersleistung nach dem Allgemeinen Altersgesetz (AOW) erhalten.

Je nach Ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit können Sie aus mehreren Ländern eine Erwerbsminderungsleistung bekommen. Wenn Sie früher in einem anderen EU-Land und/oder EWR-Land und/oder der Schweiz versichert waren, muss dieses Land vielleicht auch einen Teil der Leistung zahlen. Die Höhe und Dauer der Leistung können pro Land unterschiedlich sein.

Erwerbsminderungsrente aus Deutschland

Ab wann erhalte ich meine Leistung?

Die Erwerbsminderungsrente wird nach einer Wartezeit von 78 Wochen nach dem ersten Krankheitstag gezahlt.

Wie hoch ist meine Leistung?

Den Anspruch auf eine deutsche Erwerbsminderungsrente bauen Sie während Ihrer Erwerbstätigkeit auf. Wenn Sie in Deutschland als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin arbeiten, zahlen Sie Beiträge für die deutsche Erwerbsminderungsrente. Die Höhe des Betrags, den Sie mit der Beitragszahlung aufbauen, hängt unter anderem von den folgenden Faktoren ab:

  • dem Arbeitsentgelt, das Sie jährlich verdienen
  • der Versicherungsdauer
  • dem Grad der Erwerbsminderung

Die Formel zur Berechnung der monatlichen Erwerbsminderungsrente lautet: P x S x W.

  • Entgeltpunkte P Jedes Kalenderjahr in Ihrem Versicherungsverlauf erhält einen bestimmten Wert. Der Wert für ein Kalenderjahr entspricht dem Einkommen, auf das Sie in dem betreffenden Jahr Beiträge gezahlt haben (bis zur Beitragsbemessungsgrenze), geteilt durch das Durchschnittseinkommen aller versicherten Arbeitnehmer. Die während Ihrer gesamten Laufbahn aufgebauten Entgeltpunkte zählen Sie zusammen.
  • Rentenart S
    Dieser Faktor beträgt für eine volle Erwerbsminderungsrente 1 und für eine teilweise Erwerbsminderungsrente (wenn Sie 3 bis 6 Stunden pro Tag arbeiten können) 0,5.
  • Aktueller Rentenwert W
    Dies ist der Monatsbetrag der Erwerbsminderungsrente, die der durchschnittliche Versicherte für ein Kalenderjahr Beitragsentrichtung erhalten kann. Dieser Wert entspricht im Jahr 2025: 39,31 € in den alten Bundesländern und 39,31 € in den neuen Bundesländern.

Beispiel
Sie haben 3 Jahre lang in Deutschland gearbeitet. Der aktuelle Rentenwert beträgt in dem Jahr, in dem Sie erwerbsgemindert werden, 39,31 € und die Summe der Entgeltpunkte in diesen 3 Jahren ist zum Beispiel 3,2. Sie erhalten dann 3,2 x 39,31 € brutto pro Monat.

Wenn Sie vor Vollendung des 63. Lebensjahres Erwerbsminderungsrente erhalten, wird Ihre Rente gekürzt. Für jeden Bezugsmonat vor Ihrem 63. Geburtstag erfolgt eine Kürzung von 0,3 %. Die maximale Kürzung beträgt 10,8 %. Diese Kürzung gilt auch für die Altersrente. 

Wie lange erhalte ich meine Leistung?

Die deutsche Erwerbsminderungsrente endet, sobald Sie eine deutsche Altersrente erhalten können.

Erwerbsminderungsrente aus Deutschland

Ab wann erhalte ich meine Leistung?

Die Erwerbsminderungsrente wird nach einer Wartezeit von 78 Wochen nach dem ersten Krankheitstag gezahlt.

Wie hoch ist meine Leistung?

Berechnung der vollen Erwerbsminderungsrente

Den Anspruch auf eine deutsche Erwerbsminderungsrente bauen Sie während Ihrer Erwerbstätigkeit auf. Wenn Sie in Deutschland als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin arbeiten, zahlen Sie Beiträge für die deutsche Erwerbsminderungsrente. Die Höhe des Betrags, den Sie mit der Beitragszahlung aufbauen, hängt unter anderem von den folgenden Faktoren ab:

  • dem Arbeitsentgelt, das Sie jährlich verdienen
  • der Versicherungsdauer
  • dem Grad der Erwerbsminderung

Die Formel zur Berechnung der monatlichen Erwerbsminderungsrente lautet: P x S x W.

  • Entgeltpunkte P Jedes Kalenderjahr in Ihrem Versicherungsverlauf erhält einen bestimmten Wert. Der Wert für ein Kalenderjahr entspricht dem Einkommen, auf das Sie in dem betreffenden Jahr Beiträge gezahlt haben (bis zur Beitragsbemessungsgrenze), geteilt durch das Durchschnittseinkommen aller versicherten Arbeitnehmer. Die während Ihrer gesamten Laufbahn aufgebauten Entgeltpunkte zählen Sie zusammen.
  • Rentenart S
    Dieser Faktor beträgt für eine volle Erwerbsminderungsrente 1 und für eine teilweise Erwerbsminderungsrente (wenn Sie 3 bis 6 Stunden pro Tag arbeiten können) 0,5.
  • Aktueller Rentenwert W
    Dies ist der Monatsbetrag der Erwerbsminderungsrente, die der durchschnittliche Versicherte für ein Kalenderjahr Beitragsentrichtung erhalten kann. Dieser Wert entspricht im Jahr 2025: 39,31 € in den alten Bundesländern und 39,31 € in den neuen Bundesländern.

Beispiel
Sie haben 3 Jahre lang in Deutschland gearbeitet. Der aktuelle Rentenwert beträgt in dem Jahr, in dem Sie erwerbsgemindert werden, 39,31 € und die Summe der Entgeltpunkte in diesen 3 Jahren ist zum Beispiel 3,2. Sie erhalten dann 3,2 x 39,31 € brutto pro Monat.

Wenn Sie vor Vollendung des 63. Lebensjahres Erwerbsminderungsrente erhalten, wird Ihre Rente gekürzt. Für jeden Bezugsmonat vor Ihrem 63. Geburtstag erfolgt eine Kürzung von 0,3 %. Die maximale Kürzung beträgt 10,8 %. Diese Kürzung gilt auch für die Altersrente. 

Wie lange erhalte ich meine Leistung?

Die deutsche Erwerbsminderungsrente endet, sobald Sie eine deutsche Altersrente erhalten können.

Erwerbsminderungsleistung aus den Niederlanden

Ab wann erhalte ich meine Leistung?

Die Erwerbsminderungsleistung wird nach einer Wartezeit von 24 Monaten nach dem ersten Krankheitstag gezahlt. Wenn Sie in Deutschland gearbeitet haben, erhalten Sie nach 78 Wochen eine Leistung.

Wie hoch ist meine Leistung?

Die Erwerbsminderungsleistung ist im niederländischen Gesetz über Arbeit und Einkommen nach Leistungsvermögen (WIA) geregelt. Dieses Gesetz enthält zwei Regelungen: die Regelung zur Einkommenssicherung für voll und dauerhaft Erwerbsgeminderte (IVA) und die Regelung zur beruflichen Wiedereingliederung von teilweise Erwerbsgeminderten (WGA). Je nach dem Grad der Erwerbsminderung können Sie eine IVA- oder eine WGA-Leistung bekommen.

Eine IVA-Leistung bei voller Erwerbsminderung

Die IVA-Leistung beträgt 75 % Ihres früheren Monatsentgelts. Grundsätzlich erhalten Sie nie mehr als 4.390,24 € brutto pro Monat.

Eine WGA-Leistung bei teilweiser Erwerbsminderung

Sie erhalten die entgeltabhängige WGA-Leistung, wenn Sie in den 36 Wochen vor Eintritt Ihrer Krankheit 26 Wochen lang gearbeitet haben. Die WGA-Leistung ist zeitlich befristet. Der Anspruch richtet sich nach Ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit. In den ersten 2 Monaten entspricht die WGA-Leistung 75 % des monatlichen Arbeitsentgelts, das Sie im Jahr vor Eintritt Ihrer Krankheit durchschnittlich verdienten, wobei eine Obergrenze von 4.390,24 € brutto pro Monat gilt. Nach Ablauf dieser 2 Monate erhalten Sie 70 % des monatlichen Arbeitsentgelts, das Sie im Jahr vor Eintritt Ihrer Krankheit durchschnittlich verdienten, wobei eine Obergrenze von 4.097,70 € brutto pro Monat gilt. Wenn Ihre WGA-Leistung endet, erhalten Sie eine Lohnausgleichsleistung oder eine Folgeleistung. Auch für diese Beträge gilt: Haben Sie insgesamt 10 Jahre gearbeitet und von diesen Jahren 7 Jahre lang in den Niederlanden? Dann erhalten Sie 7/10 des niederländischen Betrags.

Berechnung der anteiligen Erwerbsminderungsleistung
Wenn Sie zu dem Zeitpunkt, an dem Sie erwerbsgemindert wurden, nicht in den Niederlanden versichert waren, zahlt das UWV die Erwerbsminderungsleistung nur für den Zeitraum, in dem Sie in den Niederlanden gearbeitet haben. Die Höhe der Leistung wird anhand einer Pro-Rata-Berechnung festgestellt.

Wie lange bekomme ich diese Leistung?

Die Erwerbsminderungsleistung wird gezahlt, solange Sie zu mindestens 35 % erwerbsgemindert sind und Sie noch nicht das Eintrittsalter für Ihre AOW-Leistung erreicht haben.

Erwerbsminderungsleistung aus den Niederlanden

Ab wann erhalte ich meine Leistung?

Die Erwerbsminderungsleistung wird nach einer Wartezeit von 24 Monaten nach dem ersten Krankheitstag gezahlt. Wenn Sie in Deutschland gearbeitet haben, erhalten Sie nach 78 Wochen eine Leistung.

Wie hoch ist meine Leistung?

Die Erwerbsminderungsleistung ist im niederländischen Gesetz über Arbeit und Einkommen nach Leistungsvermögen (WIA) geregelt. Dieses Gesetz enthält zwei Regelungen: die Regelung zur Einkommenssicherung für voll und dauerhaft Erwerbsgeminderte (IVA) und die Regelung zur beruflichen Wiedereingliederung von teilweise Erwerbsgeminderten (WGA). Je nach dem Grad der Erwerbsminderung können Sie eine IVA- oder eine WGA-Leistung bekommen.

Eine IVA-Leistung bei voller Erwerbsminderung

Die IVA-Leistung beträgt 75 % Ihres früheren Monatsentgelts. Grundsätzlich erhalten Sie nie mehr als 4.390,24 € brutto pro Monat.

Eine WGA-Leistung bei teilweiser Erwerbsminderung

Sie erhalten die entgeltabhängige WGA-Leistung, wenn Sie in den 36 Wochen vor Eintritt Ihrer Krankheit 26 Wochen lang gearbeitet haben. Die WGA-Leistung ist zeitlich befristet. Der Anspruch richtet sich nach Ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit. In den ersten 2 Monaten entspricht die WGA-Leistung 75 % des monatlichen Arbeitsentgelts, das Sie im Jahr vor Eintritt Ihrer Krankheit durchschnittlich verdienten, wobei eine Obergrenze von 4.390,24 € brutto pro Monat gilt. Nach Ablauf dieser 2 Monate erhalten Sie 70 % des monatlichen Arbeitsentgelts, das Sie im Jahr vor Eintritt Ihrer Krankheit durchschnittlich verdienten, wobei eine Obergrenze von 4.097,70 € brutto pro Monat gilt. Wenn Ihre WGA-Leistung endet, erhalten Sie eine Lohnausgleichsleistung oder eine Folgeleistung. Auch für diese Beträge gilt: Haben Sie insgesamt 10 Jahre gearbeitet und von diesen Jahren 7 Jahre lang in den Niederlanden? Dann erhalten Sie 7/10 des niederländischen Betrags.

Berechnung der anteiligen Erwerbsminderungsleistung
Wenn Sie zu dem Zeitpunkt, an dem Sie erwerbsgemindert wurden, nicht in den Niederlanden versichert waren, zahlt das UWV die Erwerbsminderungsleistung nur für den Zeitraum, in dem Sie in den Niederlanden gearbeitet haben. Die Höhe der Leistung wird anhand einer Pro-Rata-Berechnung festgestellt.

Wie lange bekomme ich diese Leistung?

Die Erwerbsminderungsleistung wird gezahlt, solange Sie zu mindestens 35 % erwerbsgemindert sind und Sie noch nicht das Eintrittsalter für Ihre AOW-Leistung erreicht haben.

Erwerbsminderungsleistung in einem anderen EU-Land und/oder EWR-Land und/oder der Schweiz

Grensinfopunt informiert nur über die Sozialversicherungssysteme von Belgien, Deutschland und den Niederlanden. Falls Sie Fragen zu den Erwerbsminderungsleistungen eines anderen EU-Landes, EWR-Landes oder der Schweiz haben, können Sie sich an die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen Kommission wenden.

Erwerbsminderungsleisting in einem anderen EU-Land und/oder EWR-Land und/oder der Schweiz

Grensinfopunt informiert nur über die Sozialversicherungssysteme von Belgien, Deutschland und den Niederlanden. Falls Sie Fragen zu den Erwerbsminderungsleistungen eines anderen EU-Landes, EWR-Landes oder der Schweiz haben, können Sie sich an die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen Kommission wenden.

Möchten Sie wissen, welche Folgen sich für Sie ergeben?

Dann benötigen wir mehr Angaben zu Ihrer Situation.

Machen Sie weitere Angaben zu Ihrer persönlichen Situation