Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Voraussetzungen

Wann bekomme ich eine Leistung?

Werden Sie als Beamter dienstunfähig? Die Art Ihrer Leistung richtet sich nach Ihrem Beamtenverhältnis. In Deutschland wird zwischen drei Beamtenverhältnissen unterschieden, nämlich „Beamter auf Lebenszeit“, „Beamter auf Widerruf“ und „Beamter auf Probe“.

  • Sind Sie „Beamter auf Lebenszeit“, treten Sie in den Ruhestand. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Dienstherrn nach den geltenden Voraussetzungen.
  • Sind Sie „Beamter auf Widerruf“ oder „Beamter auf Probe“, erhalten Sie eine Leistung von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Die hierfür geltenden Voraussetzungen lesen Sie unten.

Welches Land Ihre Leistung zahlt, richtet sich nach den Ländern, in denen Sie in der Vergangenheit gearbeitet haben und in denen Sie versichert waren. Über Ihren Arbeitgeber zahlen Sie Beiträge für Versicherungen gegen Einkommensausfall bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und Erwerbsminderung. Wenn Sie jemals in einem anderen EU-Land versichert waren, muss dieses Land eventuell auch einen Teil der Leistung zahlen.

Da Sie in der Vergangenheit in einem anderen EU-Land gearbeitet haben, können Sie aus diesem Land eine anteilige Leistung erhalten. Haben Sie auch in Deutschland gearbeitet und waren Sie dort versichert? Dann erhalten Sie neben Ihrer niederländischen Leistung vom UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen) eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV), wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Anspruchsvoraussetzungen in den Niederlanden 

Eine Erwerbsminderungsleistung erhalten Sie, wenn Sie:

  • länger als 104 Wochen krank sind und 
  • zu mindestens 35 % erwerbsgemindert sind. 
Die Erwerbsminderungsleistung ist im niederländischen Gesetz über Arbeit und Einkommen nach Leistungsvermögen (WIA) geregelt. Dieses Gesetz enthält zwei Regelungen: die Regelung für voll Erwerbsgeminderte zur Einkommenssicherung (IVA) und die Regelung für teilweise Erwerbsgeminderte zur beruflichen Wiedereingliederung (WGA). Werden Sie voraussichtlich wieder gesund oder sind Sie zu weniger als 80 % erwerbsgemindert? Dann erhalten Sie eine WGA-Leistung, deren Höhe und Dauer von Ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit abhängig ist. Wenn Sie nicht mehr gesund werden und vollständig erwerbsgemindert sind (dauerhaft erwerbsgemindert), erhalten Sie eine IVA-Leistung. Diese Leistung ist unabhängig von Ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit.

Anspruchsvoraussetzungen in Deutschland

In Deutschland stellt die DRV Ihre Erwerbsminderung fest und zahlt Ihre Erwerbsminderungsrente. Sie erhalten diese Rente von der DRV, wenn Sie:

  • 78 Wochen krank waren
  • und in den letzten 60 Monaten vor Eintritt Ihrer Erwerbsminderung mindestens 36 Monate lang versicherungspflichtige Tätigkeiten verrichtet haben. Zu den erforderlichen 36 Monaten zählen auch Versicherungszeiten in den Niederlanden oder einem anderen EU-Land.

Zwei verschiedene Erwerbsminderungsrenten

Es gibt zwei verschiedene Erwerbsminderungsrenten. Sie erhalten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie pro Tag weniger als drei Stunden arbeiten können.
Sie erhalten eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn Sie pro Tag zwischen drei und sechs Stunden arbeiten können.
Sind Sie in der Lage, pro Tag mehr als sechs Stunden zu arbeiten, erhalten Sie keine Erwerbsminderungsrente, sondern eventuell eine Arbeitslosenleistung. Je nach Situation beantragen Sie diese in Deutschland oder in den Niederlanden. Lesen Sie mehr über Arbeitslosigkeit.

Haben Sie jemals in einem anderen EU-Land gearbeitet? 

Wenn Sie jemals in einem anderen EU-Land versichert waren, muss dieses Land eventuell auch einen Teil der Leistung zahlen.

Eine Erwerbsminderungsleistung bekommen Sie, wenn Sie:

  • länger als 104 Wochen krank sind und 
  • zu mindestens 35 % erwerbsgemindert sind. 
Die Erwerbsminderungsleistung ist im Gesetz über Arbeit und Einkommen nach Leistungsvermögen (WIA) geregelt. Dieses Gesetz enthält zwei Regelungen: die Einkommensregelung für vollständig Erwerbsgeminderte (IVA) und die Regelung zur Arbeitswiederaufnahme teilweise erwerbsfähiger Personen (WGA). Genesen Sie oder sind Sie zu weniger als 80 % erwerbsgemindert? Dann erhalten Sie eine WGA-Leistung, deren Höhe und Dauer von Ihrer Arbeitsvergangenheit abhängig ist. Wenn Sie nicht mehr gesund werden und vollständig erwerbsgemindert sind (dauerhaft erwerbsgemindert), bekommen Sie eine IVA-Leistung. Diese Leistung ist unabhängig von Ihrer Arbeitsvergangenheit.

Je nach Ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit können Sie aus mehreren Ländern eine Erwerbsminderungsleistung bekommen. Wenn Sie früher in einem anderen EU-Land und/oder EWR-Land und/oder der Schweiz versichert waren, muss dieses Land vielleicht auch einen Teil der Leistung zahlen. Das jeweilige Land zahlt die Leistung nur dann, wenn Sie die in diesem Land geltenden Voraussetzungen erfüllen. In den einzelnen Ländern können unterschiedliche Voraussetzungen gelten.

Erwerbsminderungsleistung aus Deutschland

In Deutschland stellt die DRV Ihre Erwerbsminderungsrente fest und zahlt Ihre Erwerbsminderungsrente. Sie erhalten diese Rente von der DRV, wenn Sie:

  • 78 Wochen krank waren
  • und in den letzten 60 Monaten vor Eintritt Ihrer Erwerbsminderung mindestens 36 Monate lang Beiträge für die deutsche Rentenversicherung gezahlt haben. Für diese 36 Monate zählen auch Versicherungszeiten in den Niederlanden oder einem anderen EU-Land mit.

Zwei verschiedene Erwerbsminderungsrenten

In Deutschland wird zwischen zwei Erwerbsminderungsrenten unterschieden. Sie erhalten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie pro Tag weniger als drei Stunden arbeiten können. Sie erhalten eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn Sie drei bis sechs Stunden pro Tag arbeiten können. Sind Sie in der Lage, mehr als sechs Stunden pro Tag zu arbeiten, erhalten Sie keine Leistung. 

Erwerbsminderungsleistung aus Deutschland

In Deutschland stellt die DRV Ihre Erwerbsminderungsrente fest und zahlt Ihre Erwerbsminderungsrente. Sie erhalten diese Rente von der DRV, wenn Sie:

  • 78 Wochen krank waren
  • und in den letzten 60 Monaten vor Eintritt Ihrer Erwerbsminderung mindestens 36 Monate lang Beiträge für die deutsche Rentenversicherung gezahlt haben. Für diese 36 Monate zählen auch Versicherungszeiten in den Niederlanden oder einem anderen EU-Land mit.

Zwei verschiedene Erwerbsminderungsrenten

In Deutschland wird zwischen zwei Erwerbsminderungsrenten unterschieden. Sie erhalten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie pro Tag weniger als drei Stunden arbeiten können. Sie erhalten eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn Sie drei bis sechs Stunden pro Tag arbeiten können. Sind Sie in der Lage, mehr als sechs Stunden pro Tag zu arbeiten, erhalten Sie keine Leistung. 

Erwerbsminderungsleistung aus den Niederlanden 

Eine Erwerbsminderungsleistung erhalten Sie, wenn Sie:

  • länger als 104 Wochen krank sind und 
  • zu mindestens 35 % erwerbsgemindert sind.

Die Erwerbsminderungsleistung ist im niederländischen Gesetz über Arbeit und Einkommen nach Leistungsvermögen (WIA) geregelt. Dieses Gesetz enthält zwei Regelungen: die Regelung zur Einkommenssicherung für voll und dauerhaft Erwerbsgeminderte (IVA) und die Regelung zur beruflichen Wiedereingliederung von teilweise Erwerbsgeminderten (WGA). 

  • Werden Sie voraussichtlich wieder gesund oder sind Sie zu weniger als 80 % erwerbsgemindert? Dann erhalten Sie eine WGA-Leistung, deren Höhe und Dauer von Ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit abhängig sind. 
  • Wenn Sie nicht mehr gesund werden und vollständig erwerbsgemindert sind (dauerhaft erwerbsgemindert), bekommen Sie eine IVA-Leistung. Diese Leistung ist unabhängig von Ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit.

Erwerbsminderungsleistung aus den Niederlanden 

Eine Erwerbsminderungsleistung erhalten Sie, wenn Sie:

  • länger als 78 Wochen krank sind und 
  • zu mindestens 35 % erwerbsgemindert sind. 

Die Erwerbsminderungsleistung ist im niederländischen Gesetz über Arbeit und Einkommen nach Leistungsvermögen (WIA) geregelt. Dieses Gesetz enthält zwei Regelungen: die Regelung zur Einkommenssicherung für voll und dauerhaft Erwerbsgeminderte (IVA) und die Regelung zur beruflichen Wiedereingliederung von teilweise Erwerbsgeminderten (WGA). 

  • Werden Sie voraussichtlich wieder gesund oder sind Sie zu weniger als 80 % erwerbsgemindert? Dann erhalten Sie eine WGA-Leistung, deren Höhe und Dauer von Ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit abhängig sind. 
  • Wenn Sie nicht mehr gesund werden und vollständig erwerbsgemindert sind (dauerhaft erwerbsgemindert), bekommen Sie eine IVA-Leistung. Diese Leistung ist unabhängig von Ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit.
Wenn Sie in Deutschland gearbeitet haben, bekommen Sie schon nach 78 Wochen eine Leistung. Bei der Feststellung des Anspruchs auf eine Erwerbsminderungsleistung berücksichtigt das UWV dann nämlich die deutsche Wartezeit.

Erwerbsminderungsleistung in einem anderen EU-Land und/oder EWR-Land und/oder der Schweiz

Grensinfopunt informiert nur über die Sozialversicherungssysteme von Belgien, Deutschland und den Niederlanden. Falls Sie Fragen zu den Erwerbsminderungsleistungen eines anderen EU-Landes, EWR-Landes oder der Schweiz haben, können Sie sich an die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen Kommission wenden.

Erwerbsminderungsleisting in einem anderen EU-Land und/oder EWR-Land und/oder der Schweiz

Grensinfopunt informiert nur über die Sozialversicherungssysteme von Belgien, Deutschland und den Niederlanden. Falls Sie Fragen zu den Erwerbsminderungsleistungen eines anderen EU-Landes, EWR-Landes oder der Schweiz haben, können Sie sich an die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen Kommission wenden.

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