Antrag
Wo beantragen meine Hinterbliebenen eine Hinterbliebenen- oder Waisenleistung?
Ihre Hinterbliebenen beantragen die Hinterbliebenen- oder Waisenleistung in dem Land, in dem sie an Ihrem Sterbedatum wohnen.
- Wohnen Ihre Hinterbliebenen in Deutschland? Dann beantragen sie die Hinterbliebenen- oder Waisenleistung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Die DRV leitet den Antrag an die Sociale Verzekeringsbank (SVB) weiter.
- Wohnen Ihre Hinterbliebenen in einem anderen Land? Auf der Website der SVB steht, wie sie die Hinterbliebenen- oder Waisenleistung beantragen können.
Wenn der Träger bemerkt, dass Ihre Hinterbliebenen außer der Hinterbliebenen- oder Waisenleistung auch eine deutsche Hinterbliebenenrente erhalten können, leitet er automatisch einen Antrag für Ihre Hinterbliebenen in die Wege.
- Hinterbliebenenleistung beantragen, wenn Ihr Partner/Ihre Partnerin nicht in den Niederlanden wohnt Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Weitere Informationen zur deutschen Hinterbliebenenrente Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Wo beantragen meine Hinterbliebenen die Hinterbliebenenrente?
Ihre Hinterbliebenen beantragen die Hinterbliebenenrente in dem Land, in dem sie an Ihrem Sterbedatum wohnen.
- Wohnen Ihre Hinterbliebenen in Deutschland? Dann können sie die Hinterbliebenenrente bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen.
- Wohnen Ihr Ehepartner und Ihre Kinder in einem anderen Land? Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) informiert Ihre Hinterbliebenen, wie sie die Hinterbliebenenrente beantragen müssen.
Wenn der Träger bemerkt, dass Ihre Hinterbliebenen außer der Hinterbliebenenrente auch eine anteilige Hinterbliebenen- oder Waisenleistung erhalten können, leitet er automatisch einen Antrag für Ihre Hinterbliebenen in die Wege.
- Weitere Informationen zur deutschen Hinterbliebenenrente Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Hinterbliebenenleistung beantragen, wenn Ihr Partner/Ihre Partnerin nicht in den Niederlanden wohnt Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
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