Zusätzliche Hinterbliebenenversorgung
Als Arbeitnehmer können Sie über Ihren Arbeitgeber zusätzliche Versorgungsansprüche aufbauen.
Ich arbeite für einen deutschen Arbeitgeber
Hat Ihr Arbeitgeber eine kollektive Versicherung für eine Zusatzversorgung abgeschlossen? Dann bauen Sie möglicherweise eine Hinterbliebenenrente bei diesem Versicherer auf (Betriebsrentenversicherung oder Versorgungskasse). Im Falle Ihres Todes können Ihre Hinterbliebenen diese Rente bekommen. Bitten Sie den kollektiven Versicherer um Informationen über die Regelung.
Ich arbeite für einen niederländischen Arbeitgeber
Sie können als Arbeitnehmer bei Ihrem niederländischen Arbeitgeber zusätzliche Versorgungsansprüche aufbauen, in den meisten Fällen auch eine Partner- oder Hinterbliebenenversorgung. Anspruch auf diese Leistung hat in jedem Fall der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner, jedoch nicht immer die Person, mit der Sie zusammenwohnen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder Versorgungsträger.
Ich arbeite für einen deutschen Arbeitgeber
Hat Ihr Arbeitgeber eine kollektive Versicherung für eine zusätzliche Rente abgeschlossen? Dann bauen Sie möglicherweise eine Hinterbliebenenrente bei diesem Versicherer auf (Betriebsrentenversicherung oder Versorgungskasse). Im Falle Ihres Todes können Ihre Hinterbliebenen diese Rente bekommen. Bitten Sie den kollektiven Versicherer um Informationen über diese Regelung.
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