Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Todesfall

Bekommt mein Partner im Falle meines Todes eine Leistung aus Deutschland oder aus den Niederlanden?

Ansprüche im Sterbefall

Sie wohnen in Deutschland und arbeiten in den Niederlanden. Im Falle Ihres Todes ist es gut zu wissen, dass Ihr Partner und Ihre Kinder eine Hinterbliebenenleistung erhalten können und damit weiterhin ein Grundeinkommen beziehen.

Aus welchem Land Ihr Partner und Ihre Kinder im Falle Ihres Todes eine Hinterbliebenenleistung bekommen, hängt von Ihrer Situation ab.

Erhalten meine Hinterbliebenen im Falle meines Todes eine Leistung?

Im Falle Ihres Todes können Ihr Ehepartner und Ihre Kinder eine Hinterbliebenenrente aus Deutschland erhalten.

Erhalten meine Hinterbliebenen im Falle meines Todes eine Leistung aus den Niederlanden?

Haben Sie früher in den Niederlanden gearbeitet und waren dadurch in den Niederlanden versichert? Eventuell haben Ihre Hinterbliebenen Anspruch auf eine anteilige Hinterbliebenen- oder Waisenleistung aus den Niederlanden.

Bitte beachten Sie: Haben Sie früher in den Niederlanden oder einem anderen EU-Land gearbeitet? Waren Sie dadurch in den Niederlanden oder dem betreffenden EU-Land versichert? Eventuell haben Ihre Hinterbliebenen Anspruch auf eine anteilige Hinterbliebenenleistung aus den Niederlanden oder dem betreffenden EU-Land.

Erhalten meine Hinterbliebenen eine Zusatzleistung?

Anspruch auf eine zusätzliche Hinterbliebenenleistung besteht nur, wenn Ihr Dienstherr oder Ihr Arbeitgeber eine kollektive Versicherung für seine Mitarbeiter abgeschlossen hat.

Erhalten meine Hinterbliebenen im Falle meines Todes eine Leistung?

Im Falle Ihres Todes können Ihr Partner und Ihre Kinder eine Hinterbliebenen- oder Waisenleistung von der Sociale Verzekeringsbank (SVB) aus den Niederlanden erhalten.

Erhalten meine Hinterbliebenen eine Leistung aus Deutschland?

In Deutschland können Hinterbliebene von Arbeitnehmern, Selbstständigen und Beamten eine Hinterbliebenenrente bekommen. Sie wohnen in Deutschland, sind jedoch nicht dort versichert. Ihre Hinterbliebenen haben daher keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus Deutschland.

Bitte beachten Sie: Haben Sie früher in Deutschland gearbeitet und waren Sie in Deutschland versichert? Dann können Ihre Hinterbliebenen eine Leistung aus Deutschland bekommen.  

Erhalten meine Hinterbliebenen eine Zusatzleistung?

Sind Sie Arbeitnehmer? Dann haben Ihre Hinterbliebenen eventuell Anspruch auf eine betriebliche Versorgungsleistung.

Für Sie gelten Sonderregelungen für Beamte. Nähere Informationen erteilt Ihnen Ihr Dienstherr.

Sie können bei Ihrem niederländischen Arbeitgeber zusätzliche Versorgungsansprüche aufbauen, in den meisten Fällen auch eine Partner- oder Hinterbliebenenleistung. Anspruch auf diese Leistung hat in jedem Fall der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner, jedoch nicht immer die Person, mit der Sie zusammenwohnen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder Versorgungsträger.

Ich arbeite für einen deutschen Arbeitgeber

Hat Ihr Arbeitgeber eine kollektive Versicherung für eine Zusatzversorgung abgeschlossen? Dann bauen Sie möglicherweise eine Hinterbliebenenrente bei diesem Versicherer auf (Betriebsrentenversicherung oder Versorgungskasse). Im Falle Ihres Todes können Ihre Hinterbliebenen diese Rente bekommen. Bitten Sie den kollektiven Versicherer um Informationen über die Regelung.

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