Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Voraussetzungen

Wann bekomme ich eine Leistung bei Teilarbeitslosigkeit?

Das niederländische UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen) kann Ihnen eine Arbeitslosenleistung (WW) bewilligen, wenn:

  • Ihnen mindestens 5 Arbeitsstunden oder mindestens die Hälfte der durchschnittlichen Arbeitsstunden pro Woche verloren gegangen sind.
  • Sie für die verloren gegangenen Stunden kein Arbeitsentgelt mehr bekommen und direkt zur Verfügung stehen, um eine bezahlte Arbeit aufzunehmen.
  • Sie in den 36 Wochen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 26 Wochen gearbeitet haben. Dabei werden Wochen, in denen Sie in Deutschland oder einem anderen EU-Land gearbeitet haben, mitgerechnet.
  • Sie nicht durch Selbstverschulden arbeitslos geworden sind.
  • Sie (weiterhin) in einem Arbeitsverhältnis stehen. 

Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Arbeitslosenleistung beziehen wollen, müssen Sie sich auch in den Niederlanden bewerben. Sie bekommen keine Arbeitslosenleistung, wenn Sie nur in Deutschland Arbeit suchen. 

Sie erhalten Teilarbeitslosengeld aus Deutschland, während Sie teilweise weiterhin arbeiten, wenn Sie:

  • zwei verschiedene Arbeitsverhältnisse haben, die beide kein Minijob sind, und eine dieser Stellen verlieren, und zwar im Umfang von weniger als 15 Arbeitsstunden pro Woche. Verlieren Sie über 15 Stunden, beantragen Sie „normales“ Arbeitslosengeld. 
  • in den letzten zwei Jahren vor Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit neben den Tätigkeiten, die Sie weiterhin ausüben, mindestens 360 Tage in einem anderen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben. Bei den Tätigkeiten darf es sich nicht um Minijobs handeln, dann sind Sie nämlich nicht versichert.
Jedes Mal, wenn Sie eine neue Tätigkeit aufnehmen, prüft die Agentur für Arbeit, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Teilarbeitslosengeld noch erfüllen. Ist dies nicht mehr der Fall, bekommen Sie kein Teilarbeitslosengeld mehr. Wenn Sie erneut arbeitslos werden, wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit um festzustellen, ob Sie sich erneut arbeitssuchend melden und wieder eine Leistung beantragen müssen.

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