Antragstellung
Wo Sie als Vollarbeitsloser eine Arbeitslosenleistung beantragen, hängt davon ab, ob Sie Grenzgänger sind oder nicht.
Wann bin ich Grenzgänger?
Sie gelten als Grenzgänger, wenn Sie mindestens ein Mal pro Woche zwischen Ihrem Wohnland und dem Land, in dem Sie arbeiten, pendeln.
Sie beantragen Ihre Leistung in Deutschland.
Melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen arbeitssuchend
Um eine Arbeitslosenleistung zu erhalten, müssen Sie als arbeitssuchend gemeldet sein. Melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen, nachdem Sie erfahren haben, dass Sie arbeitslos werden, bei der Agentur für Arbeit in Ihrem Wohnort arbeitssuchend. Sie können das online erledigen. Der Online-Anmeldung muss vor Eintritt der Arbeitslosigkeit eine persönliche Meldung folgen. Haben Sie kein Internet? Vereinbaren Sie dann telefonisch einen Termin.
Endet Ihr Arbeitsvertrag?
Melden Sie sich dann 3 Monate vor Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit.
Wie beantrage ich eine Arbeitslosenleistung?
Sie beantragen spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit in Ihrer Nähe. Das ist nicht online möglich. Im Antrag geben Sie an, ob Sie davor auch in anderen EU-Ländern gearbeitet haben. Wenn Sie während dieser Zeiträume versichert waren, werden diese Zeiten bei der Feststellung Ihrer Arbeitslosenleistung mitgezählt. Um nachzuweisen, dass Sie in den Niederlanden gearbeitet haben und versichert waren, können Sie Ihrem Antrag einen Vordruck U1 beifügen. Sie sind hierzu nicht verpflichtet, aber Ihr Antrag kann dann schneller bearbeitet werden. Fordern Sie den Vordruck U1 über die Website des UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen) an.
- Weitere Informationen zur deutschen Arbeitslosenleistung Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- U1-Bescheinigung beim UWV anfordern (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Übersicht der Träger in den einzelnen EU-Ländern Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Beantragen Sie die Arbeitslosenleistung beim niederländischen UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen).
Melden Sie sich innerhalb von 2 Tagen beim UWV arbeitssuchend
Für den Bezug einer Arbeitslosenleistung müssen Sie arbeitssuchend gemeldet sein. Melden Sie sich innerhalb von 2 Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit beim UWV arbeitssuchend. Dies ist bei jeder UWV-Geschäftsstelle in den Niederlanden möglich.
- Melden als arbeitssuchend (in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- UWV-Geschäftsstellen (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Wie beantrage ich die Arbeitslosenleistung?
Wenn Sie sich beim UWV arbeitssuchend melden, geben Sie an, dass Sie eine Arbeitslosenleistung beantragen möchten. Das UWV sendet Ihnen einen Antragsvordruck zu. Schicken Sie diesen Vordruck innerhalb von einer Woche nach Ihrer Entlassung ausgefüllt an das UWV zurück.
Bei der Beantragung der Leistung geben Sie an, ob Sie zuvor auch in anderen EU-Ländern gearbeitet haben. Wenn Sie während dieser Zeiträume versichert waren, werden diese Zeiten bei der Feststellung Ihrer Arbeitslosenleistung berücksichtigt. Um nachzuweisen, dass Sie in Deutschland gearbeitet haben und versichert waren, können Sie Ihrem Antrag einen Vordruck U1 beifügen. Sie sind hierzu nicht verpflichtet, aber Ihr Antrag kann dann schneller bearbeitet werden. Haben Sie auch in einem anderen EU-Land gearbeitet? Fordern Sie dann auch bei dem Träger, der in diesem Land/diesen Ländern für die Arbeitslosenleistung zuständig ist, einen Vordruck U1 an.
Sie beantragen Ihre Leistung in Deutschland.
Melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen arbeitssuchend
Sie melden sich innerhalb von 3 Tagen, nachdem Sie erfahren haben, dass Sie arbeitslos werden, bei der Agentur für Arbeit in der Nähe Ihres Wohnorts arbeitssuchend. Sie können das online erledigen. Der Online-Anmeldung muss vor Eintritt der Arbeitslosigkeit eine persönliche Meldung folgen. Haben Sie kein Internet? Vereinbaren Sie dann telefonisch einen Termin.
Endet Ihr Arbeitsvertrag?
Melden Sie sich dann 3 Monate vor Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit.
Wie beantragen Sie die Arbeitslosenleistung?
Sie beantragen spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit. Dies können Sie nicht online erledigen, sondern nur in der Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit.
Bei der Beantragung der Leistung geben Sie an, ob Sie zuvor auch in anderen EU-Ländern gearbeitet haben. Wenn Sie in diesen Zeiträumen versichert waren, werden diese Zeiten bei der Feststellung Ihrer Arbeitslosenleistung berücksichtigt. Um nachzuweisen, dass Sie in den Niederlanden gearbeitet haben und versichert waren, können Sie Ihrem Antrag einen Vordruck U1 beifügen. Sie sind hierzu nicht verpflichtet, aber Ihr Antrag kann dann schneller bearbeitet werden. Fordern Sie den Vordruck U1 über die Website des UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen) an. Wenn Sie auch in einem anderen EU-Land gearbeitet haben, fordern Sie auch bei dem Arbeitslosenversicherungsträger im betreffenden Land einen Vordruck U1 an.
- U1-Bescheinigung beim UWV anfordern (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Weitere Informationen zur deutschen Arbeitslosenleistung Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Übersicht der Träger in den einzelnen EU-Ländern Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Wenn die Agentur für Arbeit Ihren Antrag ablehnt
Wurde Ihr Antrag abgelehnt, weil die Agentur für Arbeit der Ansicht ist, Sie müssten die Leistung in den Niederlanden beantragen? Beantragen Sie dann umgehend eine Leistung beim UWV in den Niederlanden. Wenn das UWV Sie wiederum an Deutschland verweist, beantragen Sie Ihre Leistung erneut in Deutschland. Geben Sie dann im Antrag an, dass das UWV und die Agentur für Arbeit sich nicht einigen können, wer für die Leistungszahlung zuständig ist. Die Agentur für Arbeit muss Ihnen in diesem Fall so lange eine Leistung bewilligen, bis die Meinungsverschiedenheit zwischen dem UWV und der Agentur für Arbeit geklärt ist.
Sie beantragen eine Leistung in Deutschland.
Werden Sie als Beamter arbeitslos? Wenn Sie als Beamter entlassen werden, erhalten Sie keine Arbeitslosenleistung. Meistens bekommen Sie Übergangsgeld. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Dienstherrn nach Ihrem eventuellen Anspruch und dem Antragsverfahren.
Werden Sie als Arbeitnehmer arbeitslos, gilt Folgendes.
Melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen arbeitssuchend
Sie melden sich innerhalb von drei Tagen, nachdem Sie erfahren haben, dass Sie arbeitslos werden, bei der Agentur für Arbeit in Ihrem Wohnort arbeitssuchend. Sie können das online erledigen. Der Online-Anmeldung muss vor Eintritt der Arbeitslosigkeit eine persönliche Meldung folgen. Haben Sie kein Internet? Vereinbaren Sie dann telefonisch einen Termin.
Endet Ihr Arbeitsvertrag?
Melden Sie sich dann 3 Monate vor Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit.
Wie beantragen Sie die Arbeitslosenleistung?
Sie beantragen spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit in Ihrem Wohnort. Dies können Sie nicht online erledigen.
Im Antrag geben Sie an, ob Sie zuvor auch in anderen EU-Ländern gearbeitet haben. Wenn Sie in diesen Zeiträumen versichert waren, werden diese Zeiten bei der Feststellung Ihrer Arbeitslosenleistung berücksichtigt. Um nachzuweisen, dass Sie in dem betreffenden Land gearbeitet haben und versichert waren, können Sie Ihrem Antrag einen Vordruck U1 beifügen. Sie sind hierzu nicht verpflichtet, aber Ihr Antrag kann dann schneller bearbeitet werden. Fordern Sie den Vordruck U1 bei dem Arbeitslosenversicherungsträger im betreffenden Land an.
- Übersicht der Träger in den einzelnen EU-Ländern Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- U1-Bescheinigung beim UWV anfordern (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Weitere Informationen zur deutschen Arbeitslosenleistung Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
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