Voraussetzungen
Wenn Sie vollarbeitslos sind, richten sich die Anspruchsvoraussetzungen danach, ob Sie Grenzgänger sind oder nicht.
Wann bin ich Grenzgänger?
Sie gelten als Grenzgänger, wenn Sie mindestens ein Mal pro Woche zwischen Ihrem Wohnland und dem Land, in dem Sie arbeiten, pendeln.
Sie erhalten deutsches Arbeitslosengeld, wenn:
- Ihre Entlassung nicht selbstverschuldet ist.
- Sie in den letzten 30 Monaten vor Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate gearbeitet haben und gegen Einkommensverlust durch Arbeitslosigkeit versichert waren. Bei dieser Arbeit darf es sich nicht um Minijobs handeln, dann sind Sie nämlich nicht versichert. Tage, an denen Sie in den Niederlanden oder in einem anderen EU-Land gearbeitet haben, werden mitgezählt.
- Sie bei einer Weiterbeschäftigung mit gekürzter Stundenzahl nicht noch mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten.
Bitte beachten Sie: Hatten Sie mehrere befristete Arbeitsverträge für Zeiträume, die meistens kürzer waren als 14 Wochen? Dann können Sie eine deutsche Arbeitslosenleistung bekommen, wenn Sie in den 30 Monaten vor Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit mindestens 6 Monate lang versichert waren.
Das niederländische UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen) kann Ihnen eine Arbeitslosenleistung (WW) bewilligen, wenn:
- Ihnen mindestens 5 Stunden oder mindestens die Hälfte der durchschnittlichen Anzahl Arbeitsstunden verloren gegangen sind und für diese Stunden kein Anspruch mehr auf Arbeitsentgelt besteht.
- Sie in den 36 Wochen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 26 Wochen gearbeitet haben. Dabei werden Wochen, in denen Sie in Deutschland oder einem anderen EU-Land gearbeitet haben, mitgerechnet.
- Sie nicht durch Selbstverschulden arbeitslos geworden sind.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Arbeitslosenleistung bekommen wollen, müssen Sie sich auch in den Niederlanden bewerben. Sie bekommen keine Arbeitslosenleistung, wenn Sie nur in Deutschland Arbeit suchen.
Sie erhalten deutsches Arbeitslosengeld, wenn:
- Ihre Entlassung nicht selbstverschuldet ist.
- Sie in den letzten 30 Monaten vor Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate gearbeitet haben und gegen Einkommensverlust durch Arbeitslosigkeit versichert waren. Bei dieser Arbeit darf es sich nicht um Minijobs handeln, dann sind Sie nämlich nicht versichert. Tage, an denen Sie in den Niederlanden oder in einem anderen EU-Land gearbeitet haben, werden mitgezählt.
- Sie bei einer Weiterbeschäftigung mit gekürzter Stundenzahl nicht noch mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten.
Bitte beachten Sie: Hatten Sie mehrere befristete Arbeitsverträge für Zeiträume, die meistens kürzer waren als 14 Wochen? Dann können Sie eine deutsche Arbeitslosenleistung bekommen, wenn Sie in den 30 Monaten vor Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit mindestens 6 Monate lang versichert waren.
Werden Sie als Beamter entlassen? Dann erhalten Sie nur Übergangsgeld, wenn Sie nicht auf eigenen Antrag entlassen werden.
Wird Ihnen als Arbeitnehmer gekündigt, gilt Folgendes.
Sie erhalten deutsches Arbeitslosengeld, wenn:
- Ihre Entlassung nicht selbstverschuldet ist.
- Sie in den letzten 30 Monaten vor Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate gearbeitet haben und gegen Einkommensverlust durch Arbeitslosigkeit versichert waren. Bei dieser Arbeit darf es sich nicht um einen Minijob gehandelt haben, dann sind Sie nämlich nicht versichert. Tage, an denen Sie in den Niederlanden oder in einem anderen EU-Land gearbeitet haben, werden mitgezählt.
- Sie bei einer Weiterbeschäftigung nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten.
Bitte beachten Sie: Hatten Sie mehrere befristete Arbeitsverträge für Zeiträume, die meistens kürzer waren als 14 Wochen? Dann können Sie eine deutsche Arbeitslosenleistung bekommen, wenn Sie in den 30 Monaten vor Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit mindestens 6 Monate lang versichert waren.
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