Arbeitslos
Bekomme ich eine Leistung, wenn ich arbeitslos werde?
Wenn Ihr Beschäftigungsverhältnis beendet wird oder Ihr Vertrag ausläuft, haben Sie oftmals Anspruch auf eine Arbeitslosenleistung. Während des Bezugs Ihrer Arbeitslosenleistung sind Sie verpflichtet, nach Arbeit zu suchen. Aus welchem Land Sie eine Arbeitslosenleistung bekommen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Sie sind in den Niederlanden gegen Einkommensausfall bei Arbeitslosigkeit versichert. Dennoch erhalten Sie nicht immer eine Leistung aus den Niederlanden. Aus welchem Land Sie eine Arbeitslosenleistung beziehen, hängt davon ab, ob Sie teilarbeitslos oder vollarbeitslos werden.
Wann bin ich vollarbeitslos?
Sie sind vollarbeitslos, wenn Sie nicht mehr in den Niederlanden arbeiten. Die Bindung mit den Niederlanden besteht nicht mehr.
Wann bin ich teilarbeitslos?
Sie sind teilarbeitslos, wenn Sie teilweise weiterhin in den Niederlanden arbeiten, entweder für denselben oder für einen anderen Arbeitgeber. In dieser Situation bleibt die Bindung mit den Niederlanden erhalten.
Sie sind in Deutschland gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit versichert.
Antrag
Wenn Sie entlassen werden, erhalten Sie keine Arbeitslosenleistung. Meistens bekommen Sie Übergangsgeld. Informieren Sie sich bei Ihrem Dienstherrn über Ihren eventuellen Anspruch und das Antragsverfahren.
Voraussetzungen
Sie erhalten nur Übergangsgeld, wenn Sie nicht auf eigenen Antrag entlassen werden.
Höhe und Dauer
Das Übergangsgeld entspricht Ihrem zuletzt verdienten Arbeitsentgelt. Für das erste volle Jahr, in dem Sie als Beamter gearbeitet haben, erhalten Sie das Einfache des Dienstbezuges des letzten Monats. Für jedes volle weitere Beschäftigungsjahr erhalten Sie die Hälfte des Dienstbezuges des letzten Monats. Das Übergangsgeld wird höchstens 6 Monate lang gezahlt.
Sie sind in Deutschland gegen Einkommensausfall bei Arbeitslosigkeit versichert. Wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine Arbeitslosenleistung aus Deutschland. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie teilarbeitslos oder vollarbeitslos geworden sind.
Sie sind in Deutschland gegen Einkommensausfall bei Arbeitslosigkeit versichert. Wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine Arbeitslosenleistung aus Deutschland. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie teilarbeitslos oder vollarbeitslos geworden sind.
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