Antragstellung
Wenn Sie krank werden, brauchen Sie keine Leistung zu beantragen. Ihre Krankmeldung wird als Antrag betrachtet.
Krankmeldung beim Arbeitgeber
Melden Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber unter Vorlage eines Attests Ihres Hausarztes krank, wie Sie es mit ihm vereinbart haben. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihr Arbeitsentgelt in den meisten Fällen weiter. Sollte dies nicht der Fall sein, leitet Ihr Arbeitgeber Ihre Krankmeldung weiter an das UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen). Das UWV prüft, ob Sie eine ZW-Leistung (Krankengeld) bekommen können. Die ZW-Leistung wird vom UWV ausgezahlt.
Wie melde ich mich als Zeitarbeitskraft krank?
Sind Sie Zeitarbeitskraft und werden Sie krank? Melden Sie dies unverzüglich Ihrer Zeitarbeitsfirma. Je nach Vertrag muss die Zeitarbeitsfirma entweder Ihr Arbeitsentgelt (oder einen Teil davon) weiterzahlen oder Sie erhalten eine Leistung vom UWV. Ist Letzteres der Fall, beantragt die Zeitarbeitsfirma beim UWV eine ZW-Leistung (Krankengeld) für Sie. Hat Ihr Arbeitgeber Ihre Krankmeldung nicht rechtzeitig weitergeleitet? Setzen Sie sich dann selbst unter der Telefonnummer +31(0)88 8982001 mit dem UWV in Verbindung.
Mein Arbeitsvertrag endet während meiner Krankheit
Sind Sie krank und endet Ihr Arbeitsvertrag? Dann braucht Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsentgelt nicht mehr zu zahlen, sondern beantragt Krankengeld für Sie beim UWV. Hat Ihr Arbeitgeber Ihre Krankmeldung nicht rechtzeitig weitergeleitet? Setzen Sie sich dann selbst unter der Telefonnummer +31(0)88 8982001 mit dem UWV in Verbindung.
Ich bin krank und wohne in den Niederlanden
Sind Sie krank und wohnen Sie in den Niederlanden? Dann brauchen Sie kein ärztliches Attest Ihres Hausarztes vorzulegen, da niederländische Ärzte ein solches Attest nicht ausstellen. Der Arbeitsmedizinische Dienst (arbodienst) Ihres Arbeitgebers fordert Sie eventuell zu einer Untersuchung auf, um die Krankheit und die voraussichtliche Krankheitsdauer festzustellen.
Wer ist während meiner Krankheit für mich zuständig?
Wenn Sie bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, ist der Arbeitsmedizinische Dienst oder der Betriebsarzt für Sie zuständig, während Sie krank sind. Sind Sie Zeitarbeitskraft oder ist Ihr Arbeitsvertrag abgelaufen, ist das UWV für Sie zuständig.
- Weitere Informationen zur Betreuung, wenn Sie einen Arbeitgeber haben (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Weitere Informationen zur Betreuung, wenn Sie keinen Arbeitgeber haben (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Ärztliche Untersuchung
Manchmal ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Sind Sie krank und halten Sie sich in Deutschland auf? Dann kann der Arbeitsmedizinische Dienst, der Betriebsarzt oder das UWV die Krankenkasse bitten, die ärztliche Untersuchung vorzunehmen. Die Ergebnisse werden dem Arbeitsmedizinischen Dienst, Betriebsarzt oder UWV dann übermittelt.
Krankmeldung als Beamter
Setzen Sie sich mit Ihrem Dienstherrn in Verbindung und erkundigen Sie sich nach den für Sie geltenden Bestimmungen. Auch als Beamter benötigen Sie - ebenso wie Arbeitnehmer - ein Attest Ihres Hausarztes.
Ihre Krankmeldung bei Aufenthalt in Deutschland
Sie melden sich unverzüglich bei Ihrem Dienstherrn krank und geben die voraussichtliche Dauer Ihrer Abwesenheit an. Sind Sie länger als drei Kalendertage krank, legen Sie Ihrem Dienstherrn spätestens am vierten Krankheitstag ein ärztliches Attest vor. Sie können zu einer ärztlichen Untersuchung aufgefordert werden. Erscheinen Sie ohne triftigen Grund nicht, kann sich dies auf die Höhe Ihres Arbeitsentgelts auswirken.
Ihre Krankmeldung bei Aufenthalt in den Niederlanden
Melden Sie sich zunächst bei Ihrem Dienstherrn krank. Anschließend melden Sie sich innerhalb von zwei Tagen telefonisch beim UWV krank (+31(0) 88 8982001). Bitte halten Sie den Namen und die Anschrift Ihres Dienstherrn bereit.
Ärztliche Untersuchung
Nach Ihrer Krankmeldung beim Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV) werden Sie vom Sozialmediziner vom UWV zu einer ärztlichen Untersuchung aufgefordert. Sie brauchen hierfür also nicht nach Deutschland zu fahren. Sie sind zur Wahrnehmung dieses Termins verpflichtet. Versäumen Sie dies oder melden Sie sich zu spät krank, informiert das UWV Ihren Dienstherrn entsprechend. Die Ergebnisse der ärztlichen Untersuchung übermittelt das UWV Ihrem Dienstherrn.
Ärztliches Attest für Ihren Arbeitgeber
Nach den deutschen Bestimmungen sind Sie gesetzlich verpflichtet, ein Attest Ihres Hausarztes vorzulegen. Dies ist in der Praxis nicht möglich, da niederländische Ärzte eine solche Bescheinigung nicht ausstellen. Schicken Sie Ihrem Dienstherrn daher das Benachrichtigungsschreiben vom UWV über Ihre ärztliche Untersuchung. Ihr Dienstherr weiß dann, dass er das ärztliche Attest vom UWV erhalten wird.
Krankmeldung als Arbeitnehmer
Wenn Sie krank werden, brauchen Sie kein Krankengeld zu beantragen. Ihre Krankmeldung wird als Antrag betrachtet.
Ihre Krankmeldung bei Aufenthalt in Deutschland
Sie melden sich direkt bei Ihrem Arbeitgeber krank und geben die voraussichtliche Dauer Ihrer Abwesenheit an. Sind Sie länger als drei Kalendertage krank, legen Sie Ihrem Arbeitgeber spätestens am vierten Krankheitstag ein ärztliches Attest vor. Sie können zu einer ärztlichen Untersuchung aufgefordert werden. Erscheinen Sie ohne gültigen Grund nicht, kann sich dies auf die Fortzahlung Ihres Arbeitsentgelts durch Ihren Arbeitgeber auswirken oder kann Ihr Krankengeld entzogen werden.
Ihre Krankmeldung bei Aufenthalt in den Niederlanden
Melden Sie sich zunächst bei Ihrem Arbeitgeber krank. Anschließend melden Sie sich innerhalb von 2 Tagen telefonisch beim UWV krank (0031-88 8982001). Bitte halten Sie die folgenden Angaben parat:
- Name Ihrer Krankenkasse und Versichertennummer
- Name und Anschrift Ihres Arbeitgebers
Ärztliche Untersuchung
Nach Ihrer Krankmeldung beim Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV) fordert ein Sozialmediziner des UWV Sie zu einer ärztlichen Untersuchung auf. Sie brauchen hierfür also nicht nach Deutschland zu fahren. Sie sind verpflichtet, diesen Termin wahrzunehmen. Versäumen Sie den Termin oder melden Sie sich zu spät krank, informiert das UWV Ihren Arbeitgeber und die Krankenkasse. Das UWV informiert die Krankenkasse auch über das Ergebnis der Untersuchung.
Haben Sie sich zu spät krank gemeldet? Und wird die ärztliche Bescheinigung dadurch zu spät ausgestellt? Dann zahlt die Krankenkasse erst ab dem Datum, an dem die ärztliche Bescheinigung ausgestellt wurde. Wenn die Bescheinigung nicht innerhalb von einem Monat nach dem ersten Krankheitstag oder der letzten Krankmeldebescheinigung ausgestellt wurde, erhalten Sie kein Krankengeld mehr.
Ärztliches Attest für Ihren Arbeitgeber
Nach den deutschen Bestimmungen sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihrem deutschen Arbeitgeber ein Attest Ihres Hausarztes vorzulegen. Dies ist in der Praxis nicht möglich, da niederländische Ärzte eine solche Bescheinigung nicht ausstellen. Schicken Sie Ihrem Arbeitgeber daher das Benachrichtigungsschreiben des UWV über Ihre ärztliche Untersuchung. Ihr Arbeitgeber weiß dann, dass er das ärztliche Attest vom UWV erhalten wird.
Bitte beachten Sie: Wurde Ihre Krankheit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht? Dann erhalten Sie keine Leistung von der Krankenkasse, sondern von der Versicherung Ihres Arbeitgebers (Berufsgenossenschaft). Ihr Arbeitgeber kann Ihnen sagen, an welche Berufsgenossenschaft Sie sich wenden können.
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