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Familie

Kann ich meine Familie mitversichern?

Ihr Arbeitgeber (Dienstherr) entscheidet, ob Ihre Familienangehörigen bei Ihnen mitversichert sind.

Wann ist meine Familie mitversichert?

Ihre Familienangehörigen müssen auf jeden Fall bei Ihnen in Deutschland wohnen. Es gelten jedoch noch weitere Voraussetzungen.

Ihr Partner/Ihre Partnerin hat Anspruch auf Beihilfe wenn er/sie:

  • nicht arbeitet,
  • keine Rente, Pension oder Sozialleistung erhält und
  • eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit Ihnen führt.

Ihr Kind hat Anspruch auf Beihilfe wenn:

  • es unter 25 Jahre ist,
  • nicht arbeitet und
  • Ihr Partner nicht in arbeitet und keine Arbeitslosenleistung oder ZW-Leistung (Krankengeld) bezieht.

Sind meine Familienmitglieder mitversichert?

Wenn Ihr Familienmitglied kein eigenes Einkommen hat, ist eine Mitversicherung möglich. Ihre Krankenkasse entscheidet, ob dies möglich ist. Ihre Krankenkasse trifft diese Entscheidung anhand der in Deutschland geltenden Vorschriften zur Mitversicherung. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie den Vordrucks S1, den Ihnen der niederländische Krankenversicherungsträger ausstellt, bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Ist ein Familienmitglied (Partner, Kind) mitversichert, informiert die Krankenkasse das CAK. Das CAK trägt Ihre mitversicherten Familienmitglieder ein. Über diese Eintragung werden Sie immer schriftlich informiert. Sie zahlen für jedes mitversicherte Familienmitglied ab 18 Jahren einen Monatsbeitrag von 155,67 €. Das CAK sendet Ihnen hierzu eine Rechnung.

Ihre mitversicherten Familienmitglieder erhalten eine Kostenerstattung für medizinische Versorgung (Hausarzt, Krankenhaus und Arzneimittel) in den Niederlanden und in Deutschland. Nimmt Ihr Familienmitglied medizinische Versorgung in den Niederlanden in Anspruch? Fordern Sie dann beim CAK vorab die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, EHIC) an. Hiermit vermeiden Sie, dass Sie die Kosten zunächst selbst tragen müssen.

Wie Ihrem Familienmitglied Kosten erstattet werden, hängt von folgenden Entscheidungen ab:

  • Ihr Familienmitglied entscheidet sich für medizinische Leistungen in Deutschland. Ihr Familienmitglied hat dieselben Rechte wie Sie. Bitte beachten Sie: Für Ihr Familienmitglied können Sie keine Kostenerstattung in den Niederlanden beantragen.
  • Ihr Familienmitglied entscheidet sich für medizinische Leistungen in den Niederlanden. Nach Vorlage der EHIC sendet der niederländische Leistungserbringer die Rechnung an den Krankenversicherungsträger Zilveren Kruis. Ihr Familienmitglied braucht keine Selbstbeteiligung zu zahlen. Bitte beachten Sie: Sie können die Erstattung der Kosten Ihres Familienmitglieds demnach nicht bei Ihrem eigenen Krankenversicherungsträger beantragen.

Ich bin bei einer Krankenkasse freiwillig oder pflichtversichert

Ihre Krankenkasse entscheidet, ob Ihre Familienangehörigen bei Ihnen mitversichert sind.

Wann ist meine Familie mitversichert?

Ihre Familienangehörigen müssen auf jeden Fall in Deutschland wohnen. Es gelten jedoch noch weitere Voraussetzungen.

Ihr Partner/Ihre Partnerin ist mitversichert, wenn er/sie:

  • nicht arbeitet oder maximal 556,00 € pro Monat verdient,
  • keine Rente, Pension oder Sozialleistung erhält und
  • eine Ehe mit Ihnen führt.

Ihr Kind ist mitversichert, wenn:

  • es unter 25 Jahre ist,
  • nicht arbeitet und
  • Ihr Partner nicht arbeitet und keine Arbeitslosenleistung oder Krankengeld bezieht.

Ich bin privat versichert

Sie können Ihren Partner und/oder Ihre Kinder unter 25 Jahren mitversichern, wenn diese kein eigenes Einkommen haben. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den Möglichkeiten und Kosten.

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