Kosten
Ich schließe eine freiwillige Krankenversicherung ab
Den Beitrag für die freiwillige Teilnahme an der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung müssen Sie selbst zahlen: 7,3% vom Bruttoeinkommen für die Krankenversicherung und 2,3 % vom Bruttoeinkommen für die Pflegeversicherung. Wenn Sie Kinder haben, wird dieser Prozentsatz um 0,0 % niedriger. Sie zahlen dann 1,8 %. Haben Sie mehrere Kinder unter 25 Jahren? Dann kann der Prozentsatz um bis zu 1,0 % niedriger werden. Sie zahlen dann 0,8 %.
Nur die Kosten, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden, werden von der Beihilfe erstattet.
Ich schließe eine private Krankenversicherung ab
Die Beitragshöhe richtet sich nach der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, Ihrem Alter und dem gewählten Deckungsgrad.
Bitte beachten Sie: Arbeiten Sie als Beamter/Beamtin in einer Strafvollzugsanstalt oder als Soldat/Soldatin? Dann werden Ihnen alle Kosten für die medizinische Versorgung von Ihrem Arbeitgeber (Dienstherrn) erstattet.
Ich bin bei einer Krankenkasse freiwillig oder pflichtversichert
Wenn Sie pflichtversichert sind, behält Ihr Arbeitgeber Beiträge von Ihrem Einkommen ein. Sind Sie freiwillig versichert? Dann zahlen Sie selbst Beiträge an die Krankenkasse: 7,3% für die Krankenversicherung und 2,3 % für die Pflegeversicherung. Wenn Sie Kinder haben, wird dieser Prozentsatz um 0,0 % niedriger. Sie zahlen dann 1,8 %. Haben Sie mehrere Kinder unter 25 Jahren? Dann kann der Prozentsatz um bis zu 1,0 % niedriger werden. Sie zahlen dann 0,8 %. Je nach Krankenkasse müssen Sie auch Zusatzbeiträge zahlen. Bestimmte Arbeitgeber zahlen diese Zusatzbeiträge direkt von Ihrem Gehalt an die Krankenkasse.
Ich bin privat versichert
Sie zahlen der Krankenkasse einen festen Beitrag für die Krankenversicherung und/oder die Pflegeversicherung. Der Beitrag ist je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch und richtet sich nach Ihrem Alter und dem gewählten Deckungsgrad.
Zusatzversicherung in Deutschland
Die Zusatzversicherung ist eine ergänzende Versicherung. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Krankenkasse, Ihrem Alter, Ihrem Geschlecht und dem gewählten Leistungskatalog.
Mit Ihrer Krankenversicherung sind selbstverständlich Kosten verbunden. Welche Pauschalbeiträge und einkommensabhängigen Krankenversicherungsbeiträge müssen Sie zahlen?
Sie sind pflichtversichert
Sie sind nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert und nach dem niederländischen Krankenversicherungsgesetz (Zvw) versicherungspflichtig. Wenn Sie in den Niederlanden eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, sind Sie auch nach dem Zvw versichert. Für diese Versicherungen müssen Sie in den Niederlanden Beiträge zahlen.
Sind Ihre Familienmitglieder nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit oder aufgrund des Bezugs einer Rente oder Sozialleistung selbst versichert? Dann sind Ihre Familienmitglieder eventuell mitversichert. Aufgrund europäischer Bestimmungen haben Ihre mitversicherten Familienmitglieder Anspruch auf medizinische Versorgung in Belgien und den Niederlanden. Dies wird als „Vertragsrecht“ bezeichnet. Für mitversicherte Familienmitglieder im Alter von 18 Jahren oder älter zahlen Sie einen Vertragsbeitrag an das CAK.
Ist meine Familie mitversichert?
Welche Beiträge zahle ich in den Niederlanden?
Pauschalbeitrag an den Krankenversicherungsträger
Sie zahlen dem Krankenversicherungsträger in den Niederlanden einen Pauschalbeitrag für Ihre Versicherung. Der Beitrag ist je nach Krankenversicherungsträger unterschiedlich hoch. Im Jahr 2025 beträgt dieser Beitrag durchschnittlich 155,67 € pro Monat.
Einkommensabhängiger Beitrag
Sie zahlen in den Niederlanden auf Ihr Einkommen Wlz-Beiträge. Die Beitragseinziehung erfolgt automatisch durch Ihren Arbeitgeber, der die Beiträge von Ihrem Arbeitsentgelt an den Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) abführt. Die Sozialversicherungsbeiträge bilden zusammen mit den Steuern die so genannten Lohnabgaben. Sind Sie selbstständig erwerbstätig? Dann erhalten Sie vom Belastingdienst zu Anfang jeden Jahres einen vorläufigen Bescheid über die Wlz- und die Krankenversicherungsbeiträge (Zvw).
Welche Beiträge zahle ich in den Niederlanden?
Beitrag für die Zusatzversicherung
Der Beitrag für die Zusatzversicherung richtet sich unter anderem nach dem von Ihnen gewählten Leistungskatalog, Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand.
Welchen Vertragsbeitrag zahle ich für meine Familie?
Haben Sie Familienangehörige im Alter von 18 Jahren oder älter, die bei Ihnen mitversichert sind? Dann zahlen Sie dem CAK einen monatlichen Pauschalbeitrag in Höhe von 155,67 € pro mitversichertes Familienmitglied. Das CAK schickt Ihnen hierzu eine Rechnung.
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