Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Renten- und Leistungsbezüge

Habe ich Anspruch auf Leistungen und Rente?

Sie wohnen in den Niederlanden und werden in Deutschland studieren. Wenn Sie in Deutschland keinen Wohnraum haben, sondern täglich fahren, bleiben Sie Einwohner der Niederlande. Sie sind dann in den Niederlanden sozialversichert und bauen Rentenansprüche auf. Anders ist die Situation, wenn Sie in Deutschland auch arbeiten oder nach Deutschland ziehen.

Können meine Hinterbliebenen im Todesfall eine Leistung bekommen?

Sollte Ihnen etwas zustoßen, kann Ihr Partner/Ihre Partnerin Anspruch auf eine Anw-Hinterbliebenenleistung aus den Niederlanden haben. Wird Ihr Kind durch Ihren Tod zur Vollwaise? Dann kann Ihr Kind eine Waisenleistung aus den Niederlanden bekommen. Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) zahlt diese Leistungen aus.

Baue ich Altersversorgungsansprüche auf?

Sie bauen in den Niederlanden Anspruch auf AOW-Leistung auf. Diese Altersleistung zahlt Ihnen die Sociale Verzekeringsbank (SVB), wenn Sie das AOW-Eintrittsalter erreicht haben.

Ich werde in Deutschland arbeiten oder ein Praktikum machen

Sobald Sie in Deutschland arbeiten, sind Sie nicht mehr in den Niederlanden sozialversichert. Sie bauen dann auch keine Rentenansprüche mehr in den Niederlanden auf.

Bitte beachten Sie: Werden Sie in Deutschland im Rahmen Ihrer Ausbildung ein Praktikum machen? Dann ist dieses Praktikum möglicherweise einer Arbeit als Arbeitnehmer gleichgestellt. Dies beurteilt das Unternehmen, bei dem Sie das Praktikum machen. 
Minijob
Sie können in Deutschland einen Minijob / eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen. Ein Minijob hat einen besonderen Status: Mit einem Minijob sind Sie in Deutschland nicht für alle Zweige der Sozialversicherung pflichtversichert. Sie sind jedoch bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) pflichtversichert. Hierdurch bauen Sie Altersrentenansprüche in Deutschland auf. Sie sind gegen Erwerbsminderung versichert und im Falle Ihres Todes können Ihre Hinterbliebenen eine Hinterbliebenenrente bekommen. Die Höhe der deutschen Rente berechnet sich nach den gezahlten Beiträgen. Hierdurch bauen Sie mit einem Minijob nur eine relativ geringe Rente auf. 

Krankheit

Im Krankheitsfall erhalten Sie maximal sechs Wochen volle Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber. Sind Sie länger als sechs Wochen krank? Dann ist für den Folgezeitraum entscheidend, wie Sie versichert sind.
  • Sind Sie pflichtversichert oder freiwillig versichert? Dann behält Ihr Arbeitgeber alle Beiträge zur deutschen Sozialversicherung von Ihrem Bruttoarbeitsentgelt ein. Sie können dann Krankengeld von Ihrer Krankenkasse bekommen. Sie erhalten 70 % Ihres durchschnittlichen Bruttoentgelts, maximal jedoch 90 % Ihres durchschnittlichen Nettoentgelts. Das Krankengeld endet, wenn Sie wieder arbeiten können oder wenn Sie länger als 78 Wochen krank sind.
  • Sind Sie privatversichert? Dann behält Ihr Arbeitgeber keinen Beitrag zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung ein. Sie erhalten daher auch kein Krankengeld von der Krankenkasse. Sie können eine private Krankentagegeldversicherung abschließen, damit Sie Einkommen haben, wenn Sie länger als 6 Wochen krank sind.

Länger als 78 Wochen krank?

Dann endet Ihr Krankengeld. Die DRV prüft, ob Sie eine Erwerbsminderungsrente bekommen können. Die deutsche Rente berechnet sich über die Jahre, die Sie in Deutschland gearbeitet haben. Wenn Sie früher auch in den Niederlanden gearbeitet haben, können Sie auch eine niederländische Erwerbsminderungsleistung bekommen. Diese Leistung resultiert nur aus den Jahren, die Sie in den Niederlanden gearbeitet haben, und wird nur gezahlt, wenn Sie auch nach den niederländischen Vorschriften erwerbsgemindert sind. Die niederländische Erwerbsminderungsleistung kann erst nach 104 Wochen gezahlt werden.

Arbeitslosigkeit

Wenn Sie Ihre Arbeit verlieren, können Sie in den Niederlanden beim Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV) eine WW-Arbeitslosenleistung beantragen. Die Antragstellung ist nur sinnvoll, wenn Sie mindestens 26 Wochen gearbeitet haben. Auch müssen Sie sich in den Niederlanden arbeitssuchend melden. Ausführlichere Informationen erhalten Sie beim UWV.

Todesfall

Sollte Ihnen etwas zustoßen, können Ihr Ehepartner und Ihre Kinder eine Hinterbliebenenrente aus Deutschland erhalten.
Ihre Hinterbliebenen beantragen die deutsche Hinterbliebenenrente bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB).

Rente/Pension

Sie sind in Deutschland versichert und bauen dort Altersrentenansprüche auf. In Deutschland gibt es verschiedene Altersrenten.

Ich ziehe nach Deutschland

Wohnen Sie während Ihres Studiums in einer Wohnung oder einem Zimmer in Deutschland? Dann sind Sie möglicherweise kein Einwohner der Niederlande mehr, sondern Einwohner Deutschlands.

Sollte dies auf Sie zutreffen, passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:

  • Ich wohne in den Niederlanden
  • Ich werde umziehen
  • nach Deutschland

Danach können Sie die Situation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie nach Deutschland ziehen, um dort zu studieren.