Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Gesundheit

Wo bekomme ich medizinische Versorgung?

Sie wohnen in den Niederlanden und werden in Deutschland studieren. Wenn Sie in Deutschland keinen Wohnraum haben, sondern in den Niederlanden wohnen und täglich fahren, bleiben Sie in den Niederlanden krankenversicherungspflichtig. Sie sind als Einwohner der Niederlande nach dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert und können Ihre niederländische Krankenversicherung beibehalten. Wenn Sie einen Krankenversicherungszuschlag beziehen, kann dieser weitergezahlt werden.

Sie sind in Deutschland nicht krankenversichert. Wenn Sie jedoch eine Arbeit in Deutschland aufnehmen oder nach Deutschland umziehen, werden Sie dort versicherungspflichtig.

Was muss ich regeln?

Wenn Sie in den Niederlanden eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, deckt diese Versicherung den Grundleistungskatalog. Informieren Sie Ihren Krankenversicherungsträger darüber, dass Sie in Deutschland studieren, aber in den Niederlanden wohnen bleiben. Beantragen Sie die Ausstellung einer European Health Insurance Card (EHIC). Dies ist direkt bei Ihrer Krankenversicherung oder online über Ehic.nl möglich. Mit der EHIC haben Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland Anspruch auf unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung. Die Karte berechtigt Sie nicht zur Inanspruchnahme medizinischer Versorgung, für die Sie gezielt in ein anderes Land reisen.

Wenn mir Kosten für medizinische Versorgung entstehen

In den Niederlanden werden Ihnen die Kosten für Hausarzt, Krankenhaus und Medikamente erstattet. Auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU-Land, zum Beispiel im Urlaub, werden Ihnen krankheitsbedingte Kosten erstattet.

Benötigen Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland medizinische Versorgung, ohne dass ein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist? Dann erhalten Sie eine Rechnung vom Leistungserbringer. Sie haben zwei Möglichkeiten:

  1. Sie bezahlen die Rechnung und reichen diese zusammen mit einer Kopie Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) bei einer deutschen Krankenkasse Ihrer Wahl ein. Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten nach den in Deutschland geltenden Tarifen. Der Erstattungsbetrag wird Ihnen in bar ausgezahlt oder auf Ihr niederländisches Konto überwiesen. Die Krankenkasse verrechnet die Kosten mit Ihrem niederländischen Krankenversicherungsträger.
  2. Sie bezahlen die Rechnung und reichen diese bei Ihrer niederländischen Krankenversicherung ein. In der Regel erstattet Ihnen Ihr Krankenversicherungsträger die Kosten nach den Vorgaben Ihrer Versicherungspolice.

Werden Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland in ein Krankenhaus aufgenommen? Dann brauchen Sie nicht alle Kosten zunächst selbst zu zahlen. Der Leistungserbringer schickt die Rechnung zusammen mit einer Kopie Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) an eine deutsche Krankenkasse. Die Krankenkasse begleicht die Rechnung und verrechnet die Kosten mit Ihrem niederländischen Krankenversicherungsträger.

Ich werde in Deutschland arbeiten oder ein Praktikum machen

Werden Sie neben Ihrem Studium in Deutschland auch arbeiten? Dann endet Ihre niederländische Krankenversicherung. Dies gilt auch, wenn Sie einen Minijob / eine geringfügige Beschäftigung haben.

Bitte beachten Sie: Werden Sie in Deutschland im Rahmen Ihrer Ausbildung ein Praktikum machen? Dann ist dieses Praktikum möglicherweise einer Arbeit als Arbeitnehmer gleichgestellt. Ob dies der Fall ist, beurteilt die Sociale Verzekeringsbank (SVB) in Amstelveen.

Worauf müssen Sie achten, wenn Sie eine Arbeit oder ein Praktikum aufnehmen?

Teilen Sie Ihrem Krankenversicherungsträger mit, dass Sie in Deutschland arbeiten oder ein Praktikum machen. Ihr Krankenversicherungsträger beendet dann Ihre Versicherung.

Erhalten Sie auch einen Krankenversicherungszuschlag? Sie haben keinen Anspruch mehr auf diesen Zuschlag. Lassen Sie die Zahlung über Mijntoeslagen.nl beenden.

Lassen Sie sich in Deutschland bei einer Krankenkasse eintragen. Welche Krankenversicherung Sie bei der Krankenkasse abschließen, hängt von Ihrem Einkommen ab.

  • Liegt Ihr Einkommen unter 5.775,00 €? Dann müssen Sie bei einer Krankenkasse eine Pflichtversicherung abschließen. Sie können medizinische Leistungen in den Niederlanden und in Deutschland in Anspruch nehmen.
  • Liegt Ihr Einkommen über 5.775,00 € oder sind Sie nicht pflichtversichert? Dann können Sie selbst entscheiden, welche Versicherung Sie in Deutschland abschließen. Sie haben die Wahl zwischen einer freiwilligen Versicherung und einer privaten Versicherung.

Ich ziehe nach Deutschland

Wohnen Sie während Ihres Studiums in einer Wohnung oder einem Zimmer in Deutschland? Dann sind Sie möglicherweise kein Einwohner der Niederlande mehr, sondern Einwohner Deutschlands.

Sollte dies auf Sie zutreffen, passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:

  • Ich wohne in den Niederlanden
  • Ich werde umziehen
  • nach Deutschland

Danach können Sie die Situation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie nach Deutschland ziehen, um dort zu studieren.