15.000 Euro-Regelung
Für die Steuer ist wichtig, wie hoch der Gesamtbetrag Ihrer Sozialversicherungsrenten, Leibrenten und Sozialleistungen aus Deutschland ist:
- Erhalten Sie pro Jahr insgesamt mehr als 15.000 €? Dann werden Ihre Pensionen, Renten, Leibrenten und Sozialleistungen in Deutschland besteuert.
- Erhalten Sie insgesamt 15.000 € oder weniger? Dann werden die deutschen Pensionen, Renten, Leibrenten und Sozialleistungen in den Niederlanden besteuert.
Bitte beachten Sie: Eine Sozialversicherungsleistung und eine Beamtenpension aus Deutschland zählen für die Höhe des Gesamtbetrags nicht mit.
Es gibt einen Unterschied zwischen einer Sozialversicherungsrente, zum Beispiel einer gesetzlichen Rente, und einer Sozialversicherungsleistung. Zu den Sozialversicherungsleistungen gehören zum Beispiel die niederländische WIA-Leistung und das deutsche Elterngeld.
Die folgenden Beispiele verdeutlichen diese Regelung.
Beispiel 1
Sie beziehen 10.000 € Atersrente und eine Betriebsrente von 4.500 € aus Deutschland. Zusammengezählt ergibt dies einen Betrag von 14.500 €. Sie erhalten somit nicht mehr als 15.000 € an Pensionen, Renten und Sozialleistungen aus Deutschland. Das bedeutet, dass Ihre Altersrente und Ihre Betriebsrente in den Niederlanden besteuert werden
Beispiel 2
Sie beziehen aus Deutschland 10.000 € Altersrente, eine Betriebsrente von 4.500 € sowie eine Leibrente von 1.200 €. Zusammengezählt ergibt dies einen Betrag von 15.700 €. Sie erhalten somit über 15.000 € an Pensionen, Renten und Sozialleistungen aus Deutschland. Das bedeutet, dass Ihre Altersrente, Ihre Betriebsrente und die Leibrente in Deutschland besteuert werden.
Die folgenden Beispiele verdeutlichen diese Regelung.
Beispiel 1
Sie beziehen aus Deutschland lediglich 12.000 € Hinterbliebenenrente und somit nicht über 15.000 € an Pensionen, Renten, Leibrenten und Sozialleistungen aus Deutschland. Das bedeutet, dass Ihre Hinterbliebenenrente in den Niederlanden besteuert wird.
Beispiel 2
Sie beziehen aus Deutschland 12.000 € Hinterbliebenenrente und eine Leibrente in Höhe von 4000 €. Somit erhalten Sie über 15.000 € an Pensionen, Renten, Leibrenten und Sozialleistungen aus Deutschland. Das bedeutet, dass Ihre Hinterbliebenenrente und die Leibrente in Deutschland besteuert werden.
Beispiel 3
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit und beziehen aus Deutschland eine deutsche Beamtenpension in Höhe von 16.000 € und eine Leibrente von 3.000 €. Die deutsche Beamtenpension wird bei der Berechnung des Grenzbetrages von 15.000 € nicht mitgezählt. Sie erhalten somit nicht über 15.000 € an Pensionen, Renten, Leibrenten und Sozialleistungen aus Deutschland. Daher wird Ihre Leibrente in den Niederlanden besteuert. Ihre deutsche Beamtenpension wird in Deutschland besteuert.
Die folgenden Beispiele verdeutlichen diese Regelung.
Beispiel 1
Sie beziehen aus Deutschland 12.000 € Krankengeld und somit nicht über 15.000 € an Pensionen, Renten, Leibrenten und Sozialleistungen aus Deutschland. Das bedeutet, dass Ihr Krankengeld in den Niederlanden besteuert wird.
Beispiel 2
Sie beziehen aus Deutschland 20.000 € Krankengeld und somit über 15.000 € an Pensionen, Renten, Leibrenten und Sozialleistungen aus Deutschland. Das bedeutet, dass Ihr Krankengeld in Deutschland besteuert wird.
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