Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Antragstellung

Wie stelle ich den Antrag?

Wo Sie als Vollarbeitsloser eine Arbeitslosenleistung beantragen, hängt davon ab, ob Sie nach Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit direkt in die Niederlande zurückkehren oder nicht.

Beantragen Sie die Arbeitslosenleistung beim niederländischen UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen).

Melden Sie sich arbeitssuchend

Sobald Sie wissen, dass Sie arbeitslos werden, melden Sie sich über werk.nl arbeitssuchend. Hierzu benötigen Sie einen DigiD. Haben Sie noch keinen DigiD? Beantragen Sie diesen über digid.nl. Sie erhalten den DigiD innerhalb von 5 Tagen. Beantragen Sie den DigiD rechtzeitig! Nach Ihrem letzten Arbeitstag haben Sie noch:

  • zwei Tage Zeit, sich arbeitssuchend zu melden, und 
  • eine Woche Zeit, eine Arbeitslosenleistung zu beantragen.

Wie beantrage ich die Arbeitslosenleistung?

Sobald Sie sich arbeitssuchend gemeldet haben, beantragen Sie über www.werk.nl eine Arbeitslosenleistung beim UWV. Hierzu benutzen Sie Ihren DigiD. Als Nachweis über Ihre Arbeit in Deutschland können Sie Ihrem Antrag eine U1-Bescheinigung beifügen. Sie sind hierzu nicht verpflichtet, aber Ihr Antrag kann dann schneller bearbeitet werden. Fordern Sie eine U1-Bescheinigung bei der Agentur für Arbeit an. Haben Sie auch in einem anderen EU-Land gearbeitet? Fordern Sie dann auch bei dem dortigen Arbeitslosenversicherungsträger eine U1-Bescheinigung an.

Wenn das UWV Ihren Antrag ablehnt

Wurde Ihr Antrag abgelehnt, weil das UWV der Ansicht ist, Sie müssten die Leistung in Deutschland beantragen? Beantragen Sie dann umgehend eine Leistung bei der Agentur für Arbeit. Wenn die Agentur für Arbeit Sie wiederum an die Niederlande verweist, beantragen Sie Ihre Leistung erneut in den Niederlanden und geben im Antrag an, dass das UWV und die Agentur für Arbeit sich nicht einigen können, wer die Leistung zahlen muss. Das UWV muss Ihnen in diesem Fall so lange eine Leistung bewilligen, bis die Meinungsverschiedenheit zwischen dem UWV und der Agentur für Arbeit geklärt ist.

Sie erhalten nur dann eine Arbeitslosenleistung, wenn Sie:

  • nicht mehr arbeiten, kein Grenzgänger waren, in Deutschland wohnen und Arbeit suchen oder
  • zwar noch in Deutschland arbeiten, aber Ihr Stundenumfang reduziert wurde und Sie Arbeit suchen.

Wenn Sie teilarbeitslos sind, können Sie in Deutschland eine Leistung bekommen.

Melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen arbeitssuchend

Um eine Arbeitslosenleistung zu erhalten, müssen Sie arbeitssuchend gemeldet sein. Melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen, nachdem Sie erfahren haben, dass Sie arbeitslos werden, arbeitslos bei der Agentur für Arbeit in dem Ort, an dem Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat. Sie können das online erledigen. Der Online-Anmeldung muss vor Eintritt der Arbeitslosigkeit eine persönliche Meldung folgen. Haben Sie kein Internet? Vereinbaren Sie dann telefonisch einen Termin.

Endet Ihr Arbeitsvertrag?

Melden Sie sich dann 3 Monate vor Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit.

Wie beantrage ich eine Arbeitslosenleistung?

Sie beantragen spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit in dem Ort, an dem Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat. Sie können das nicht online erledigen. Im Antrag geben Sie an, ob Sie zuvor auch in anderen EU-Ländern gearbeitet haben. Wenn Sie während dieser Zeiträume versichert waren, werden diese Zeiten bei der Feststellung Ihrer Arbeitslosenleistung berücksichtigt. Um nachzuweisen, dass Sie in den Niederlanden gearbeitet haben und versichert waren, können Sie Ihrem Antrag eine U1-Bescheinigungbeifügen. Sie sind hierzu nicht verpflichtet, aber Ihr Antrag kann dann schneller bearbeitet werden. Fordern Sie die U1-Bescheinigung über die Website des UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen) an.

Haben Sie auch in einem anderen EU-Land gearbeitet?

Fordern Sie dann auch eine U1-Bescheinigung beim Arbeitslosenversicherungsträger in dem betreffenden Land an.

Wenn die Agentur für Arbeit Ihren Antrag ablehnt

Es kommt vor, dass die Agentur für Arbeit Ihren Antrag ablehnt, weil dieser Träger der Ansicht ist, Sie müssten die Leistung in den Niederlanden beantragen. Beantragen Sie in diesem Fall umgehend eine Leistung beim UWV. Wenn das UWV Ihren Antrag auch ablehnt, weil das UWV der Meinung ist, Sie müssten Ihren Antrag in Deutschland stellen, legen Sie Widerspruch beim UWV ein. Geben Sie in Ihrem Widerspruch an, dass das UWV und die Agentur für Arbeit sich nicht einigen können, wer für die Leistungszahlung zuständig ist. Das UWV ist verpflichtet, Ihnen in diesem Fall so lange eine Leistung bewilligen, bis die Meinungsverschiedenheit zwischen dem UWV und der Agentur für Arbeit geklärt ist. Erhalten Sie Arbeitslosengeld aus Deutschland und kehren Sie zurück in die Niederlande? Dann können Sie in den Niederlanden eine Leistung erhalten. Der Zeitraum, in dem Sie in Deutschland Arbeitslosengeld erhalten haben, wird von dem Zeitraum abgezogen, in dem Sie in den Niederlanden eine Arbeitslosenleistung bekommen können.

Sie erhalten nur Arbeitslosengeld, wenn Sie nicht mehr arbeiten, kein Grenzgänger waren, in Deutschland wohnen und Arbeit suchen. Außerdem erhalten Sie nur Arbeitslosengeld, wenn Sie nicht voll erwerbsgemindert sind.

Melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen arbeitssuchend

Um eine Arbeitslosenleistung zu erhalten, müssen Sie arbeitssuchend gemeldet sein. Melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen, nachdem Sie erfahren haben, dass Sie arbeitslos werden, arbeitslos bei der Agentur für Arbeit in dem Ort, an dem Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat. Sie können das online erledigen. Der Online-Anmeldung muss vor Eintritt der Arbeitslosigkeit eine persönliche Meldung folgen. Haben Sie kein Internet? Vereinbaren Sie dann telefonisch einen Termin.

Endet Ihr Arbeitsvertrag?

Melden Sie sich dann 3 Monate vor Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit.

Wie beantrage ich eine Arbeitslosenleistung?

Sie beantragen spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit in dem Ort, an dem Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat. Sie können das nicht online erledigen. Im Antrag geben Sie an, ob Sie zuvor auch in anderen EU-Ländern gearbeitet haben. Wenn Sie während dieser Zeiträume versichert waren, werden diese Zeiten bei der Feststellung Ihrer Arbeitslosenleistung berücksichtigt. Um nachzuweisen, dass Sie in den Niederlanden gearbeitet haben und versichert waren, können Sie Ihrem Antrag eine U1-Bescheinigung beifügen. Sie sind hierzu nicht verpflichtet, aber Ihr Antrag kann dann schneller bearbeitet werden. Fordern Sie die U1-Bescheinigung über die Website des UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen) an.

Haben Sie auch in einem anderen EU-Land gearbeitet? Fordern Sie auch eine U1-Bescheinigung bei dem Träger an, der in diesem Land für die Arbeitslosenleistung zuständig ist.

Beziehen Sie Arbeitslosengeld aus Deutschland und kehren Sie in die Niederlande zurück? Dann können Sie in den Niederlanden eine Arbeitslosenleistung erhalten. Der Zeitraum, in dem Sie in Deutschland Arbeitslosengeld erhalten haben, wird dann von dem Zeitraum abgezogen, in dem Sie in den Niederlanden eine Arbeitslosenleistung bekommen können.

Möchten Sie wissen, welche Folgen sich für Sie ergeben?

Dann benötigen wir mehr Angaben zu Ihrer Situation.

Machen Sie weitere Angaben zu Ihrer persönlichen Situation