Krankenversicherung
Wie regele ich meine Krankenversicherung?
Ein Krankenhausaufenthalt oder Arzneimittel kosten natürlich Geld. Wenn Sie eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, bezahlt Ihre Krankenkasse oder Ihr Krankenversicherungsträger die Rechnung. In welchem Land Sie eine Versicherung abschließen müssen, richtet sich in erster Linie danach, aus welchem Land Sie Ihre Rente, Pension oder Sozialleistung erhalten.
- Sie erhalten ausschließlich eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus Deutschland. Sie müssen eine Versicherung in Deutschland abschließen. Hierzu melden Sie sich bei einer Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung an.
- Sie erhalten sowohl aus den Niederlanden als auch aus Deutschland eine Rente, Pension oder Sozialleistung. Sie bekommen zum Beispiel eine AOW-Leistung von der Sociale Verzekeringsbank (SVB) und eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Dann sind Sie in den Niederlanden nach dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert. Sie müssen in den Niederlanden eine Krankenversicherung bei einem anerkannten Krankenversicherungsträger abschließen.
Wo muss ich mich krankenversichern?
Sie müssen sich in den Niederlanden krankenversichern. Schließen Sie eine Versicherung bei einem niederländischen Krankenversicherungsträger Ihrer Wahl ab. Eine niederländische Krankenversicherung kostet etwa 155,67 € pro Monat. Die Versicherung deckt die Kosten für Hausarzt, Krankenhaus und Medikamente.
Sie müssen eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen und Ihre niederländische Krankenversicherung beenden lassen.
In Deutschland gibt es eine gesetzliche und eine private Versicherung. Liegt Ihr Einkommen über 6.150,00 €, können Sie wählen, ob Sie eine Privatversicherung abschließen oder ob Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern möchten.
Gesetzliche Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung
Wie dies für Sie geregelt ist und wie Sie sich krankenversichern müssen, hängt von Ihrer Situation ab. Waren Sie früher schon einmal in Deutschland pflichtversichert? Dann können Sie bei Bezug einer gesetzlichen deutschen Rente eventuell in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) aufgenommen werden. Da Sie jedoch neben Ihrer Rente noch arbeiten, können Sie möglicherweise nicht in der KVdR versichert bleiben oder werden. Erkundigen Sie sich bei der Krankenkasse, ob eine Versicherung in der KVdR für Sie möglich ist.
Privatversicherung
Ist eine freiwillige Versicherung nicht möglich, können Sie eine Privatversicherung abschließen. Wenden Sie sich hierzu an eine Krankenversicherung. Die Deckung wählen Sie selbst. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherungspolice auch Deckung außerhalb des Landes gewährt, in dem Sie die Versicherung abgeschlossen haben.
Wo muss ich mich krankenversichern?
Sie müssen eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen, wenn Sie in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden (gesetzliche Krankenversicherung über die Krankenversicherung der Rentner oder die freiwillige Krankenversicherung). Sie müssen Ihre niederländische Krankenversicherung dann beenden lassen.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, deckt die Versicherung Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente. Wenn Ihnen in den Niederlanden krankheitsbedingte Kosten entstehen, werden diese auch erstattet.
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung nicht erfüllen, behalten Sie Ihre niederländische Krankenversicherung.
Sind Sie in Deutschland privat versichert? Nehmen Sie dann Kontakt mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Deutschland auf, um die Versicherung beenden oder ruhen zu lassen.
Wo muss ich mich krankenversichern?
Sie müssen eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen und Ihre niederländische Krankenversicherung kündigen. Die deutsche Krankenversicherung deckt Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente. Wenn Ihnen in den Niederlanden krankheitsbedingte Kosten entstehen, werden Ihnen diese ebenfalls erstattet.
Beihilfe
Als (früherer) Beamter haben Sie möglicherweise Anspruch auf Beihilfe. Beantragen Sie eine Feststellung Ihrer Wlz-Versicherungssituation bei der Sociale Verzekeringsbank. Weitere Informationen zur Beihilfe, zum Beispiel zur Beitragshöhe, erteilt Ihnen Ihr früherer Dienstherr.
Da die Beihilfe medizinische Kosten nicht vollständig erstattet, müssen Sie für die nicht gedeckten Kosten eine private Krankenversicherung abschließen, und zwar eine so genannte Restkostenversicherung. Sie können für diese Restkostenversicherung eine private Krankenversicherung oder eine freiwillige gesetzliche Versicherung abschließen. Erkundigen Sie sich bei der Krankenkasse, ob Sie die Voraussetzungen für den Abschluss einer freiwilligen Versicherung erfüllen.
Was von der privaten Restkostenversicherung erstattet wird, hängt von der Versicherung ab, die abgeschlossen wurde. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherungspolice auch Deckung außerhalb des Landes gewährt, in dem Sie diese abgeschlossen haben. Sie zahlen der Krankenkasse einen festen Beitrag für die Krankenversicherung. Die Beitragshöhe ist je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch und richtet sich nach Ihrem Alter und dem gewählten Deckungsgrad.
Es gibt große Unterschiede bei den Kosten und der Deckung der privaten und der freiwilligen Krankenversicherung. Lassen Sie sich gut beraten, welche Versicherung für Sie persönlich die beste Wahl ist.
Beihilfe
Da Sie in den Niederlanden pflichtversichert sind, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Beihilfe. Wenn Sie eine Restkostenversicherung haben, müssen Sie diese kündigen.
Beihilfe
Als (früherer) Beamter haben Sie möglicherweise Anspruch auf Beihilfe. Weitere Informationen zur Beihilfe, zum Beispiel zur Beitragshöhe, erteilt Ihnen Ihr früherer Dienstherr.
Wo muss ich mich krankenversichern?
Sie müssen eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen und Ihre niederländische Krankenversicherung beenden lassen.Beihilfe
Als (ehemaliger) Beamter haben Sie Anspruch auf Beihilfe. Weitere Informationen zur Beihilfe, zum Beispiel zur Beitragshöhe, erteilt Ihnen Ihr früherer Dienstherr.
Neben der Beihilfe müssen Sie eine private Krankenversicherung für Kosten der Gesundheitsversorgung abschließen, die im Rahmen der Beihilfe nicht versichert sind. Was erstattet wird, hängt von der Versicherung ab, die abgeschlossen wurde. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherungspolice auch Deckung außerhalb des Landes gewährt, in dem Sie diese abgeschlossen haben. Sie zahlen der Krankenkasse einen festen Beitrag für die Krankenversicherung. Die Beitragshöhe ist je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch und richtet sich nach Ihrem Alter und dem gewählten Deckungsgrad.
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