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Einkommensteuererklärung in den Niederlanden

Wie mache ich eine Steuererklärung in den Niederlanden?

Nach Ablauf des Steuerjahres machen Sie eine Steuererklärung in den Niederlanden und erhalten Sie einen Steuerbescheid. Sie können Ihre Steuererklärung per Post oder über das Internet machen.

Online-Steuererklärung

Möchten Sie die Steuererklärung online machen? Es gibt 2 Möglichkeiten:

  1. mit dem Programm zur Online-Steuererklärung. Sie können dieses Programm über die Website des Belastingdienst herunterladen.
  2. indem Sie sich auf „Mijn Belastindienst“ anmelden.

Sie können die Steuererklärung nur dann online machen, wenn Sie einen DigiD haben. Wenn Sie noch keinen DigiD haben, können Sie diesen direkt auf der DigiD-Website beantragen.

Schriftlich

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Steuererklärung online zu machen, können Sie die Steuererklärung mit einem gedrucktem Formular einreichen. Dazu benötigen Sie das so genannte Steuerformular P. Das Formular wird Ihnen zugeschickt oder Sie fordern es über das Steuertelefon beim Belastingdienst an.

Wenn Sie eine Steuererklärung für eine verstorbene Person abgeben müssen, ist dies nur über ein gedrucktes Formular möglich und zwar über das so genannte Steuerformular F. Das Formular wird Ihnen zugeschickt oder Sie fordern es über das Steuertelefon beim Belastingdienst an.

Deutsches Einkommen melden

Auf Ihrer Steuererklärung geben Sie Ihr Welteinkommen an. Hierzu zählt auch Ihr Einkommen aus Deutschland. Sie geben dieses Einkommen auch dann an, wenn Sie es nicht in den Niederlanden zu versteuern brauchen. Die in den Niederlanden geschuldete Steuer wird dann teilweise erlassen. Eine Doppelbesteuerung wird auf diese Weise vermieden. In der Erläuterung des Abzugs zur Vermeidung von Doppelbesteuerung lesen Sie, wie dieser Abzug berechnet wird.

Nach Ablauf des Steuerjahres machen Sie eine Steuererklärung in den Niederlanden und erhalten Sie einen Steuerbescheid. Sie können Ihre Steuererklärung mit einem gedruckten Formular oder online machen.

Steuererklärung über das Internet

Sie können die Steuererklärung nur über das Internet machen, wenn Sie einen DigiD haben. Wenn Sie noch keinen DigiD haben, können Sie diesen direkt auf der DigiD-Website beantragen.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung online machen wollen, melden sich mit Ihrem DigiD bei „Mijn Belastingdienst“ an. Dies ist Ihr persönlicher Bereich, in dem Sie Ihre Steuerangelegenheiten online regeln können.

Steuererklärung mit gedrucktem Formular

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Steuererklärung online zu machen, können Sie die Steuererklärung mit einem gedruckten Formular einreichen. Sie benötigen dazu das so genannte Steuerformular P. Das Formular wird Ihnen zugeschickt oder Sie fordern es über das Steuertelefon beim Belastingdienst an.

Wenn Sie eine Steuererklärung für eine verstorbene Person abgeben müssen, ist dies nur über ein gedrucktes Formular möglich und zwar über das so genannte Steuerformular F. Das Formular wird Ihnen zugeschickt oder Sie fordern es über das Steuertelefon beim Belastingdienst an.

Umrechnen von deutschem Arbeitsentgelt

In Ihrer Steuererklärung geben Sie Ihr Welteinkommen an. Sie müssen also auch Ihr Arbeitsentgelt aus Deutschland angeben, auch wenn Sie dieses nicht in den Niederlanden zu versteuern brauchen. Den Betrag aus Ihrer Jahresbescheinigung können Sie jedoch nicht ohne Weiteres übernehmen. Sie müssen Ihr deutsches Arbeitsentgelt erst umrechnen, um den in den Niederlanden steuerpflichtigen Anteil zu erhalten. Nutzen Sie für das Umrechnen die Online-Rechenhilfe auf der Website des Belastingdienst.

Umrechnen von deutschem Arbeitsentgelt

Auf Ihrer Steuererklärung geben Sie Ihr Welteinkommen an. Sie müssen also auch Ihr Arbeitsentgelt aus Deutschland angeben, selbst wenn Sie dies nicht in den Niederlanden zu versteuern brauchen. Hat Ihr Arbeitgeber von Ihrem Arbeitsentgelt deutsche Steuern einbehalten? Dann können Sie beim Ausfüllen den Betrag von Ihrer Jahresbescheinigung (Lohnsteuerbescheid) nicht ohne Weiteres übernehmen. Um die entsprechende Lohnveranlagungsgrundlage für die Niederlande zu erhalten, müssen Sie dieses Arbeitsentgelt erst umrechnen. Für die Umrechnung steht Ihnen auf der Website des Belastingdienst eine Berechnungshilfe zur Verfügung.

Abzug zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung

Sie beziehen Einkommen, das nicht in den Niederlanden besteuert wird. Deshalb haben Sie in den Niederlanden Anspruch auf eine Ermäßigung der fälligen Einkommensteuer. Beantragen Sie in Ihrer Steuererklärung den Abzug zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Auf diese Weise vermeiden Sie, dass Sie zu viele Steuern zahlen. Weitere Informationen finden Sie in den Hilfetexten des Programms zur Online-Steuererklärung unter der Rubrik „Inkomen box 1“ und „Aanvullende vragen“. 

Befreiung von der Beitragspflicht zu den Volksversicherungen

Beantragen Sie in Ihrer Steuererklärung die Befreiung von der Beitragspflicht zu den Volksversicherungen, da Sie nicht in den niederländischen Sozialversicherungen versichert sind. Sie brauchen für diese Versicherungen keine Beiträge zu zahlen. Weitere Informationen finden Sie in den Hilfetexten des Programms zur Online-Steuererklärung unter der Rubrik „Aanvullende vragen“. Dort können Sie angeben, ob Sie im betreffenden Jahr (oder eventuell in einem Teil des Jahres) nicht in den niederländischen Volksversicherungen pflichtversichert waren.

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