Firmenwagen mit deutschem Nummernschild
Wenn Sie einen Firmenwagen mit einem nicht-niederländischen Kennzeichen haben, können Sie von der Bpm-Steuer und der Kraftfahrzeugsteuer in den Niederlanden befreit werden. Diese Steuerbefreiung müssen Sie beantragen. Haben Sie keinen Antrag gestellt oder keine Befreiung bekommen? Dann müssen Sie in den Niederlanden die Bpm-Steuer und die Kraftfahrzeugsteuer zahlen.
Voraussetzungen
Die Steuerbefreiung für Arbeitnehmer erhalten Sie, wenn:
- nur Sie oder bei Ihnen wohnende Familienangehörige das Auto in den Niederlanden nutzen.
- Ihr Arbeitgeber schriftlich bestätigt, dass Ihnen das Auto zur Verfügung gestellt wurde und Sie das Auto hauptsächlich (zu mehr als 50 %) für Ihre Arbeit außerhalb der Niederlande nutzen. Kilometer für Fahrten vom und zum Arbeitsplatz werden hier nicht mitgezählt.
- Sie nicht selbst bestimmen, in welchem Land das Auto angemeldet wird.
Antragstellung
Die Steuerbefreiung für Arbeitnehmer gilt für die Bpm-Steuer und die Kraftfahrzeugsteuer. Die Steuerbefreiung beantragen Sie mit dem Vordruck „Aanvraag vergunning vrijstelling bpm werknemer“. Wird Ihnen die Bpm-Befreiung für Arbeitnehmer gewährt, sind Sie auch von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
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