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Firmenwagen privat fahren

Zahle ich Steuern für einen Firmenwagen?

Fahren Sie einen Firmenwagen von einem Arbeitgeber, für den Sie in Deutschland arbeiten? Nutzen Sie diesen Firmenwagen auch privat für mehr als 500 km pro Jahr? Dann entsteht Ihnen ein finanzieller Vorteil. Diesen Vorteil müssen Sie versteuern.

Vorteil der Privatnutzung gilt als Arbeitseinkommen

Der Ihnen entstehende finanzielle Vorteil wird als Arbeitseinkommen gewertet. Daher wird der finanzielle Vorteil auch in dem Land besteuert, in dem Ihr Arbeitsentgelt besteuert wird.

Nutzungsvorteil in Deutschland versteuern

Ihr Arbeitseinkommen wird in Deutschland besteuert, also wird auch der Vorteil aus der Privatnutzung des Firmenwagens dort besteuert. Weitere Informationen finden Sie auf der Website Ihres Finanzamts.

Nutzungsvorteil in den Niederlanden melden

Sie müssen den Nutzungsvorteil auch in Ihrer niederländischen Steuererklärung angeben, und zwar bei der Umrechnung Ihres deutschen Arbeitsentgelts in die niederländische Lohnveranlagungsgrundlage. Sie brauchen jedoch für diesen Vorteil keine Steuern zu zahlen. Sie haben Anspruch auf den Abzug zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung, damit Sie keine doppelten Steuern zahlen.

Fahren Sie einen Firmenwagen von einem Arbeitgeber, für den Sie in Deutschland arbeiten? Nutzen Sie diesen Firmenwagen auch privat für mehr als 500 km pro Jahr? Dann entsteht Ihnen ein finanzieller Vorteil. Diesen Vorteil müssen Sie versteuern.

Vorteil der Privatnutzung gilt als Arbeitseinkommen

Der Ihnen entstehende finanzielle Vorteil wird als Arbeitseinkommen gewertet. Daher wird der finanzielle Vorteil auch in dem Land besteuert, in dem Ihr Arbeitsentgelt besteuert wird.

Nutzungsvorteil teilweise in Deutschland versteuern

Ein Teil Ihres Arbeitseinkommens wird in Deutschland besteuert. Aus diesem Grund wird auch ein Teil des finanziellen Vorteils für die Privatnutzung des Autos in Deutschland besteuert. Weitere Informationen finden Sie auf der Website Ihres Finanzamts.

Nutzungsvorteil teilweise in den Niederlanden versteuern

Ein Teil Ihres Arbeitsentgelts wird in den Niederlanden besteuert. Aus diesem Grund wird auch ein Teil des finanziellen Vorteils für die Privatnutzung des Autos in den Niederlanden besteuert. In Ihrer niederländischen Steuererklärung müssen Sie den gesamten Nutzungsvorteil angeben, und zwar bei der Umrechnung Ihres deutschen Arbeitsentgelts in die niederländische Lohnveranlagungsgrundlage. Sie zahlen jedoch in den Niederlanden keine Steuern auf den Vorteil, der zu Ihrem in Deutschland besteuerten Arbeitsentgelt zählt. Für diesen Teil haben Sie Anspruch auf Abzug, damit Sie keine doppelten Steuern zahlen.

Fahren Sie einen Firmenwagen von einem Arbeitgeber, für den Sie in Deutschland arbeiten? Nutzen Sie diesen Firmenwagen auch privat für mehr als 500 km pro Jahr? Dann entsteht Ihnen ein finanzieller Vorteil. Diesen Vorteil müssen Sie versteuern.

Nutzungsvorteil in den Niederlanden versteuern

Der Ihnen entstehende finanzielle Vorteil wird als Arbeitseinkommen gewertet. Daher wird der finanzielle Vorteil ebenfalls in dem Land besteuert, in dem Ihr Arbeitsentgelt besteuert wird. In Ihrem Fall sind das die Niederlande, also wird auch der Vorteil aus der Privatnutzung des Firmenwagens dort besteuert.

Fahren Sie einen Firmenwagen von einem Arbeitgeber, für den Sie in Deutschland arbeiten? Und nutzen Sie diesen auch privat? Dann entsteht Ihnen ein finanzieller Vorteil. Diesen Vorteil müssen Sie versteuern.

Nutzungsvorteil in den Niederlanden versteuern

Der Ihnen entstehende finanzielle Vorteil wird als Arbeitseinkommen gewertet. Daher wird der finanzielle Vorteil ebenfalls in dem Land besteuert, in dem Ihr Arbeitsentgelt besteuert wird. Ihr Arbeitseinkommen wird in den Niederlanden besteuert, also wird auch der Vorteil aus der Privatnutzung des Firmenwagens dort besteuert.

Fahren Sie einen Firmenwagen von einem Arbeitgeber, für den Sie in Deutschland arbeiten? Nutzen Sie diesen Firmenwagen auch privat für mehr als 500 km pro Jahr? Dann entsteht Ihnen ein finanzieller Vorteil, der als Einkommen angerechnet wird. Diesen Vorteil müssen Sie versteuern.

Vorteil der Privatnutzung gilt als Arbeitseinkommen

Der Ihnen entstehende finanzielle Vorteil wird als Arbeitseinkommen gewertet. Daher wird der finanzielle Vorteil auch in dem Land besteuert, in dem Ihr Arbeitsentgelt besteuert wird.

Nutzungsvorteil in Deutschland versteuern

Ihr Arbeitseinkommen wird in Deutschland besteuert, also wird auch der Vorteil aus der Privatnutzung des Firmenwagens dort besteuert. Weitere Informationen finden Sie auf der Website Ihres Finanzamts.

Nutzungsvorteil in den Niederlanden melden

Sie müssen den Nutzungsvorteil auch in Ihrer niederländischen Steuererklärung angeben, und zwar bei der Umrechnung Ihres deutschen Arbeitsentgelts in die niederländische Lohnveranlagungsgrundlage. Sie brauchen jedoch für diesen Vorteil keine Steuern zu zahlen. Sie haben Anspruch auf den Abzug zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung, damit Sie keine doppelten Steuern zahlen.

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