Firmenwagen privat fahren
Fahren Sie einen Firmenwagen von einem Arbeitgeber, für den Sie in Deutschland arbeiten? Nutzen Sie diesen Firmenwagen auch privat für mehr als 500 km pro Jahr? Dann entsteht Ihnen ein finanzieller Vorteil. Diesen Vorteil müssen Sie versteuern.
Vorteil der Privatnutzung gilt als Arbeitseinkommen
Der Ihnen entstehende finanzielle Vorteil wird als Arbeitseinkommen gewertet. Daher wird der finanzielle Vorteil auch in dem Land besteuert, in dem Ihr Arbeitsentgelt besteuert wird.
Nutzungsvorteil in Deutschland versteuern
Ihr Arbeitseinkommen wird in Deutschland besteuert, also wird auch der Vorteil aus der Privatnutzung des Firmenwagens dort besteuert. Weitere Informationen finden Sie auf der Website Ihres Finanzamts.
Nutzungsvorteil in den Niederlanden melden
Sie müssen den Nutzungsvorteil auch in Ihrer niederländischen Steuererklärung angeben, und zwar bei der Umrechnung Ihres deutschen Arbeitsentgelts in die niederländische Lohnveranlagungsgrundlage. Sie brauchen jedoch für diesen Vorteil keine Steuern zu zahlen. Sie haben Anspruch auf den Abzug zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung, damit Sie keine doppelten Steuern zahlen.
- Lesen Sie hier, wie der Vorteil aus einer Privatnutzung des Firmenwagens in den Niederlanden berechnet wird (nur auf Niederländisch) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Zur Berechnungshilfe für die Umrechnung von deutschem Arbeitsentgelt in niederländisches Arbeitsentgelt (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.